Die Bundesregierung hat ein 25 Milliarden Euro schweres Konjunkturprogramm ins Leben gerufen, in dessen Rahmen von der Corona-Krise gebeutelte Unternehmen attraktive Zuschüsse für die Deckung ihrer betrieblichen Fixkosten erhalten können. Bereits ab dem 10. Juli 2020 können Sie die Überbrückungshilfe beantragen.
Die Bundesregierung hat ein 25 Milliarden Euro schweres Konjunkturprogramm ins Leben gerufen, in dessen Rahmen von der Corona-Krise gebeutelte Unternehmen attraktive Zuschüsse für die Deckung ihrer betrieblichen Fixkosten erhalten können. Bereits ab dem 10. Juli 2020 können Sie die Überbrückungshilfe beantragen.
Überbrückungshilfe beantragen können alle Unternehmen, Soloselbstständigen, Freiberufler und gemeinnützigen Einrichtungen, die die Voraussetzungen für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds nicht erfüllen. Grundvoraussetzung dafür ist allerdings, dass der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 gegenüber den entsprechenden Monaten im Vorjahr um mindestens 60 Prozent eingebrochen ist.
Die Überbrückungshilfe wird abhängig von der Höhe des Umsatzrückgangs gezahlt:
Umsatzrückgang |
Überbrückungshilfe |
40 bis unter 50 Prozent |
40 Prozent der Fixkosten |
50 bis unter 70 Prozent |
50 Prozent der Fixkosten |
ab 70 Prozent |
80 Prozent der Fixkosten |
Insgesamt ist die Überbrückungshilfe auf 50.000 Euro monatlich für höchstens drei Monate (Juni bis August 2020) beschränkt. Bei kleineren Unternehmen gibt es hiervon abweichende Begrenzungen:
In die Ermittlung der Fixkosten können insbesondere folgende Kostenfaktoren einbezogen werden:
Nicht förderfähig sind der Unternehmerlohn und Kosten der privaten Lebensführung (z. B. private Miete).
Die Überbrückungshilfe kann nur mithilfe eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers beantragt werden. Konkret sieht der Ablauf folgendermaßen aus:
Wichtig: Überbrückungshilfe ohne einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer zu beantragen, ist nicht möglich. Kontaktieren Sie uns deshalb am besten gleich heute telefonisch unter 089/62816960 oder E-Mail unter info@steuerberater-muenchen.de, damit wir Ihren Antrag auf Überbrückungshilfe zeitnah einreichen können.
Ratzke Hill PartGmbB
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Kolpingring 18
82041 Oberhaching
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Termine jederzeit auch außerhalb unserer Öffnungszeiten.
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