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Steuern sparen mit einer GmbH: Körperschaftssteuer, Holding & Verlustvorträge

Steuern sparen mit einer GmbH: Körperschaftssteuer, Holding & Verlustvorträge

Die GmbH als Steuersparmodell? Viele Unternehmer denken darüber nach, eine GmbH zu gründen, um dadurch Steuern zu sparen. Aber funktioniert das wirklich oder handelt es sich um einen Irrglauben? Die Antwort lautet wie so oft: Es kommt darauf an.

Niedrigere Körperschaftssteuer: 15 Prozent statt Spitzensteuersatz

Beim Einzelunternehmen muss der Inhaber auf seine gesamten Gewinne Einkommensteuer bezahlen. Im schlimmsten Fall – bei einem hohen Gewinn – können diese Steuern bis zu 42 Prozent (Spitzensteuersatz) bzw. 45 Prozent (Reichensteuer) betragen. Steuern sparen Unternehmer mit einer GmbH, auf deren Gewinne Körperschaftssteuer erhoben wird. Diese beträgt nur 15 Prozent und führt somit zu einer deutlich geringeren Belastung durch die Steuer.

Dennoch ist die Gründung einer GmbH kein Automatismus zum Sparen von Steuern. Die Körperschaftssteuer ist nämlich nur dann attraktiv, wenn der Gründer deutlich mehr Geld und Vermögen im Unternehmen belässt als er auszahlen lässt. Entnimmt er einen Großteil des Gewinns, so muss er diesen als Gesellschafter mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Dadurch kann die Steuerbelastung sogar höher ausfallen als beim Einzelunternehmen.

Verbleibt der Gewinn jedoch als Reserve größtenteils in der GmbH und wird nur zum Teil ausgeschüttet, können Unternehmen Steuern sparen, indem sie eine GmbH gründen.

Gründung einer Holding: Steuern sparen beim Unternehmensverkauf

Ist ein späterer Verkauf des Unternehmens oder von Teilen geplant, kann es sich lohnen, eine Holding zu gründen. Dabei stellt eine GmbH die Mutter-Gesellschaft dar, während eine zweite GmbH oder UG als Tochter fungiert. Wird nun die Tochter-Gesellschaft veräußert, fließt der daraus resultierende Gewinn an die Holding, also die übergeordnete GmbH. Dadurch sind 95 Prozent von den Einkünften steuerfrei. Lediglich 5 Prozent unterliegen nach den üblichen Maßgaben der Besteuerung. Somit lässt sich die Steuerlast für Unternehmen bei einem Verkauf enorm senken. Das nun in der Muttergesellschaft liegende Vermögen kann nun nach und nach ausgezahlt werden, beispielsweise unter Ausnutzung von Freibeträgen.

Verlustvorträge: Mit Verlusten spätere Gewinne ausgleichen

Die meisten Unternehmen machen früher oder später eine Phase durch, in der nicht nur die Gewinne ausbleiben, sondern sogar Verluste entstehen. Durch einen Verlustvortrag können Sie diese Verluste dazu nutzen, um zukünftige Gewinne auszugleichen.

Beispiel: Die Beispiel GmbH hat 2017 einen Verlust in Höhe von 200.000 Euro eingefahren. Durch einen Verlustvortrag nimmt sie diesen ins Jahr 2018 mit. 2018 gehen die Geschäfte wieder besser und das Unternehmen erwirtschaftet einen Gewinn von 300.000 Euro. Dieser wird nun um die Verluste aus dem Vorjahr gemindert. Dadurch muss die GmbH nur noch Gewinne in Höhe von 100.000 Euro versteuern.

Diese Vorgehensweise hat übrigens auch Grenzen: Nur Verluste bis zu 1.000.000 Euro werden uneingeschränkt mit dem späteren Gewinn verrechnet. Darüberhinausgehende Gewinne können nur noch mit einem Anteil von 60 Prozent gemindert werden. Dennoch ergibt sich durch Verlustvorträge ein enormes Potenzial, um Steuern zu sparen.

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