Überbrückungshilfe beantragen: Jetzt Antrag stellen

Die Bundesregierung hat ein 25 Milliarden Euro schweres Konjunkturprogramm ins Leben gerufen, in dessen Rahmen von der Corona-Krise gebeutelte Unternehmen attraktive Zuschüsse für die Deckung ihrer betrieblichen Fixkosten erhalten können. Bereits ab dem 10. Juli 2020 können Sie die Überbrückungshilfe beantragen.
Wer kann Überbrückungshilfe beantragen?
Überbrückungshilfe beantragen können alle Unternehmen, Soloselbstständigen, Freiberufler und gemeinnützigen Einrichtungen, die die Voraussetzungen für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds nicht erfüllen. Grundvoraussetzung dafür ist allerdings, dass der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 gegenüber den entsprechenden Monaten im Vorjahr um mindestens 60 Prozent eingebrochen ist.
In welcher Höhe wird Überbrückungshilfe gezahlt?
Die Überbrückungshilfe wird abhängig von der Höhe des Umsatzrückgangs gezahlt:
Umsatzrückgang |
Überbrückungshilfe |
40 bis unter 50 Prozent |
40 Prozent der Fixkosten |
50 bis unter 70 Prozent |
50 Prozent der Fixkosten |
ab 70 Prozent |
80 Prozent der Fixkosten |
Insgesamt ist die Überbrückungshilfe auf 50.000 Euro monatlich für höchstens drei Monate (Juni bis August 2020) beschränkt. Bei kleineren Unternehmen gibt es hiervon abweichende Begrenzungen:
- bis 5 Beschäftigte: max. 3.000 Euro monatlich für drei Monate
- bis 10 Beschäftigte: max. 5.000 Euro monatlich für drei Monate
- begründete Ausnahmefälle sind möglich, wenn die Fixkosten die Grenzwerte um ein Vielfaches übersteigen
Welche Fixkosten können über die Überbrückungshilfe erstattet werden?
In die Ermittlung der Fixkosten können insbesondere folgende Kostenfaktoren einbezogen werden:
- Mieten und Pachten (für Immobilien oder auch Maschinen)
- Finanzierungskosten (nicht für Tilgungsanteile)
- Kosten für Auszubildende
- Grundsteuer
- notwendige Instandhaltungs- und Wartungskosten
- Zahlungen für Wasser, Strom, Heizung, Reinigung oder Hygienemaßnahmen
- betriebliche Lizenzgebühren
- andere feste Ausgaben, z. B. für Versicherungen, Abonnements, Kfz-Steuern
- Kosten für den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, der den Überbrückungshilfe-Antrag stellt
- Personalaufwendungen für Mitarbeiter, die nicht in Kurzarbeit beschäftigt werden können, pauschal mit 10 Prozent der Fixkosten
- im Fall von Reisebüros entgangene Provisionen für Reisen, die wegen der Corona-Krise storniert wurden
Nicht förderfähig sind der Unternehmerlohn und Kosten der privaten Lebensführung (z. B. private Miete).
Überbrückungshilfe in München beantragen: Antragstellung über Steuerberater
Die Überbrückungshilfe kann nur mithilfe eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers beantragt werden. Konkret sieht der Ablauf folgendermaßen aus:
- Steuerberater kontaktieren
Nehmen Sie Kontakt zu unserer Steuerkanzlei in München auf. Wir informieren Sie, welche Unterlagen Sie für die Antragstellung beibringen müssen. - Steuerberater prüft Voraussetzungen
Wir prüfen sowohl die Höhe der Umsatzeinbrüche sowie die fixen Kosten und stellen fest, ob die Voraussetzungen für den Antrag auf Überbrückungshilfe vorliegen. - Antragstellung bis spätestens 31. August 2020
Über die zentrale Antragsplattform stellen wir für Sie ab 10. Juli 2020 den Antrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle (für den Antrag auf Überbrückungshilfe in Bayern ist die IHK für München und Oberbayern zuständig). - Auszahlung der Überbrückungshilfe
Im Idealfall können die Hilfen bereits im Juli 2020 ausgezahlt werden. - Schlussabrechnung durch den Steuerberater
Nachdem die Überbrückungshilfe ausgelaufen ist, erstellen wir für Sie eine Schlussabrechnung, in der die tatsächlichen Umsatzeinbrüche und Fixkosten erneut geprüft werden. Sollten Abweichungen zur vorangegangenen Prognose bei der Antragstellung festzustellen sein, muss ggf. ein Teil der Förderung zurückgezahlt werden.
Wichtig: Überbrückungshilfe ohne einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer zu beantragen, ist nicht möglich. Kontaktieren Sie uns deshalb am besten gleich heute telefonisch unter 089/62816960 oder E-Mail unter info@steuerberater-muenchen.de, damit wir Ihren Antrag auf Überbrückungshilfe zeitnah einreichen können.