Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Wer in Deutschland etwas erbt, muss sich darauf einstellen, dass der Fiskus wie auch bei einer Schenkung seinen Teil vom Kuchen abhaben will. Doch wie hoch ist die Erbschaftssteuer eigentlich für Ehegatten, Kinder oder Eltern? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Höhe der Erbschaftssteuer einerseits vom Wert der Erbschaft abhängt, andererseits aber auch vom Verwandtschaftsgrad und der Steuerklasse des Erben. Die Höhe der zu zahlenden Steuern lässt sich anhand dieser Schritte ermitteln:
Schritt 1: Ermittlung der Steuerklasse
In Abhängigkeit vom Verwandtschaftsgrad wird jedem Erben eine Steuerklasse zugewiesen. Je näher die Verwandtschaft ist, desto geringer fällt die Steuer aus:
- Steuerklasse I: Ehegatten und Lebenspartner, leibliche, Stief- und Adoptivkinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern
- Steuerklasse II: Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder
- Steuerklasse III: nicht verwandte Erben
Schritt 2: Ermittlung des Freibetrags
Auch der Freibetrag ist in seiner Höhe vom Verwandtschaftsgrad abhängig:
- Ehegatten und Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder, Stief- und Adoptivkinder, verwaiste Enkelkinder: 400.000 Euro
- Enkelkinder: 200.000 Euro
- Eltern und Großeltern: 100.000 Euro
- alle übrigen Erben: 20.000 Euro
Schritt 3: Ermittlung des Steuersatzes
Nun muss der Freibetrag vom Wert der Erbschaft abgezogen werden. Der Steuersatz wird anhand der Steuerklasse und der Höhe des Erbes ermittelt:
Verbleibendes Erbe |
Steuerklasse I |
Steuerklasse II |
Steuerklasse III |
bis 75.000 Euro |
7 Prozent |
15 Prozent |
30 Prozent |
bis 300.000 Euro |
11 Prozent |
20 Prozent |
30 Prozent |
bis 600.000 Euro |
15 Prozent |
25 Prozent |
30 Prozent |
bis 6.000.000 Euro |
19 Prozent |
30 Prozent |
30 Prozent |
bis 13.000.000 Euro |
23 Prozent |
35 Prozent |
50 Prozent |
bis 26.000.000 Euro |
27 Prozent |
40 Prozent |
50 Prozent |
über 26.000.000 Euro |
30 Prozent |
43 Prozent |
50 Prozent |
Schritt 4: Berechnung der Steuern mit einem Erbschaftssteuer-Rechner
Nun ist nur noch der Steuersatz auf das Erbe anzuwenden, also mit dem Betrag zu multiplizieren.
Beispiel: Herr Müller hinterlässt seiner Ehefrau durch sein Testament ein vermietetes Wohnhaus im Wert von 750.000 Euro. Die Kinder erben je 300.000 Euro in bar aus seinem Vermögen. Ehegatten haben einen Freibetrag von 500.000 Euro und werden der Steuerklasse I zugeordnet. Nach Abzug des Freibetrags verbleibt der Ehefrau deshalb ein zu versteuerndes Erbe von 250.000 Euro. Ihr persönlicher Steuersatz beträgt somit 11 Prozent. Die Erbschaftssteuer beläuft sich dank Freibetrag auf nur 250.000 Euro x 11 Prozent = 27.500 Euro. Die Kinder haben Freibeträge in Höhe von 400.000 Euro und müssen somit überhaupt keine Erbschaftssteuer zahlen.
Wieviel Erbschaftssteuer man auf ein Erbe zahlen muss, lässt sich noch einfacher mit einem Erbschaftssteuer-Rechner ermitteln. Hierbei sind nur das Verwandtschaftsverhältnis sowie die Höhe der Erbschaft, ggf. unterteilt in Vermögen und Immobilien, anzugeben und schon berechnet der Rechner, wieviel Erbschaftssteuer abzüglich der Freibeträge zu zahlen ist.