Finanzierung einer Photovoltaik-Anlage

Oft wird die Frage gestellt, welche Bank die beste für eine Finanzierung einer Photovoltaik-Anlage ist. Hier ist Differenzierung geboten. Es ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Aufdach-Anlage oder um eine Freiflächen-Anlage handelt. Nachfolgend werden die wichtigsten Punkte für eine Finanzierung einer Photovoltaik-Aufdach-Anlage beschrieben. Die Finanzierung einer Photovoltaik-Aufdach-Anlage ist komplexer als eine Freiflächenanlage.

I. Zusammenfassung des Finanzierungsantrages

Vorab empfehle ich eine Zusammenfassung des Vorhabens zu schreiben. Eine sog. one-page-info, eine einseitige prägnante Quintessenz. Sowohl in Worten, als auch in Zahlen. Wie viel Euro Gewinn kommen denn am Ende heraus über die gesamte Laufzeit, was kostet die gesamte Anlage, wie viel Eigenkapital und wie viel Fremdkapital ist erforderlich. Es macht es dem Leser einfacher, sich ein Bild über das Vorhaben zu machen, als ihm zuzumuten, das sich selbst zu erarbeiten.

II. Beschreibung des Standortes der Photovoltaik-Anlage

Im ersten Schritt gilt es ganz allgemein, den Standort der Photovoltaik-Anlage im Finanzierungsantrag zu beschreiben. Hilfreich ist hier ein Ausdruck aus Google Maps und die genaue Benennung der Adresse des Anlagenstandorts. Die Einfachheit und Banalität dieser Aussage verwundert im ersten Moment. Doch im zweiten Moment wird klar, dass die Aussage der Bank hilft, einfach Plausibilitätsfragen zu beantworten. Befindet sich die Anlage im Inland? Befindet sich die Anlage in entsprechender Entfernung zum Sitz der Bank? Denn manche Banken agieren einfach nach dem sogenannten Regionalitätsprinzip. Das heißt, die Bank orientiert sich grundsätzlich bei ihrer Finanzierungsentscheidung daran, ob die Entfernung der zu finanzierenden Investition die (Bank-)vorgegebenen Kriterien erfüllt. Daneben ermöglicht die Benennung des genauen Standorts den Vergleich der Sonneneinstrahlung mit anderen, schon bestehenden Anlagen in der Umgebung; z. B. auf www.pv-ertraege.de.

Weiter ist es hilfreich, die genauen Geo-Daten (Längen- und Breitengrad) anzugeben, damit seitens der Bank mit einfachsten Mitteln in Google Earth ein Luftbild eingesehen werden kann. Damit kann sich die Bank einen ersten Eindruck über mögliche Beeinträchtigungen der Photovoltaik-Anlage verschaffen. Exemplarisch sei hier nur die Möglichkeit einer Verschattung oder der Standort neben einem Braunkohle-Tageabbau genannt. Der Standort neben einem Braunkohle-Tageabbau ist doch meistens recht staubig und bewegt die Module selten zu Höchstleistungen. Ähnlich verhält es sich mit Schweinemast- und Geflügelzuchtbetrieben.

Weiter empfehle ich die Beifügung eines Grundstücksplans / Lageplans des Grundstücks.

III. Der Pachtvertrag

Sind die Eckpunkte des Grundstücks klar, so ist der nächste Schritt der Gestattungsvertrag oder Pachtvertrag. Hier sind kriegsentscheidende Eckpunkte geregelt (vergl. Interview). An dieser Stelle gebe ich folgendes zu überlegen:

Wie viele Photovoltaik-Anlagen-Betreiber und Investoren sind genervt oder persönlich beleidigt, ob der erforderlichen Detailliertheit der beizubringenden Unterlagen und Aussagen. Hier kann ich nur sagen: Die Hemdsärmeligkeit mancher Investoren mit dem Thema umzugehen, verwundert mich. Denn entweder ist es Bequemlichkeit oder Unwissenheit oder überschattet die Gier nach subventionierter Einspeisevergütung den kaufmännisch vernünftigen Investitionsgedanken. Jeder 15.000-Euro-Golf wird dreimal Probegefahren, tagelang im Internet konfiguriert und überlegt, ob er lieber kariert oder gelb gestreift sein soll. Wie kann es sein, dass bei einer Investition vom 10-fachen, 100-fachen oder gar 1.000-fachen Betrag nicht die selbe Energie aufgewendet wird? Ich spreche nicht von der 10-fachen, 100-fachen oder 1.000-fachen Energie? Außerdem halte ich es für ziemlich schlau, die Bank als Partner und nicht nur als Gegner zu sehen. Diskutiere ich mit der Bank offen die Gegebenheit und setze mich mit den Forderungen und Überlegungen der Bank auseinander, hilft es doch, maßgeblich die Investition abzusichern und für den Erfolg eines langjährigen – hier 21-jährigen – Investments zu sorgen. Was nicht heißt, dass ich ein Freund der Absicherungsstrategien der Bank bin. Nach dem Motto „Gib mir 2 Euro Festgeld, dann bekommst Du einen Euro Kredit“.

IV. Das Gebäude - konkret das Dach

Zurück zum Thema.
Auch schaden kurze Beschreibungen zum Gebäude, auf dessen Dach die Photovoltaik-Anlage errichtet werden soll, nicht. Baujahr und Konstruktion des Gebäudes vermitteln einen ersten Eindruck, ob das zur Verfügung gestellte Dach die Photovoltaikanlage mindestens 20 Jahre trägt. Sinnvoll ist es auch darzustellen, ob die Statik passt und ob das Dach eine Last von rund 10 kg – 20 kg pro Quadratmeter dauerhaft tragen kann. Auch die Nutzung des sich darunter befindlichen Gebäudes ist ausschlaggebend (vergl. Schweinemastbetrieb).

Ich habe auch schon nach Norden ausgerichtete Dächer gesehen, die mit Photovoltaik-Modulen belegt sind. Es ist einfach so, dass auch ein Ost/West ausgerichtetes Dach rund 15 % weniger Ertrag als ein nach Süden ausgerichtetes Dach bringt. Und wenn eine Photovoltaik-Anlage beispielsweise 1 Mio. Euro kosten soll und 2 Mio. Euro Ertrag bringen soll wenn sie nach Süden ausgerichtet ist, so fehlen schlichtweg 300.000 Euro in 20 Jahren, wenn sie Ost/West ausgerichtet ist. Und rechnet man die 15 % nicht auf den Umsatz (hier 2 Mio. Euro), sondern auf den Gewinn von 1 Mio. Euro (2 Mio. Euro Umsatz minus 1 Mio. Euro Investition). So sind es eben 30 % vom Gewinn.

V. Die Technik der Photovoltaikanlage

V.1. Die Unterkonstruktion

Bei der Beschreibung der Technik der Photovoltaik-Anlage beginnt es bei der Unterkonstruktion. Es wäre nicht die erste Anlage, die unter der Schneelast im Bayerischen Wald einknickt und es ist auch kein Witz, dass sich im Bayerischen Wald Freiflächen-Anlagen befinden, die auf einer Holzunterkonstruktion errichtet wurden. Nach ca. 7 Jahren ist das Holz mittlerweile verfault. Das Modul ist nach sonst wohin ausgerichtet, bloß nicht nach Süden.

V.2. Die Module

Bei der Beschreibung der Module im Finanzierungsantrag empfiehlt es sich einfach die Stückzahl der Module zu bestimmen und zu vergleichen, ob sich die erwartetet Leistung durch die Multiplikation der Stückzahl der Module mit der Leistung des Moduls rechnerisch ergibt. Auch das Moduldatenblatt mit der entsprechenden Leistungsgarantie gibt Aufschluss, wer denn der Garantiegeber ist.

Auch ein TÜV-Zertifikat macht Sinn. Letztens kam mir ein TÜV-Zertifikat mit dem Rundstempel „TÜV Rheinland Nummer 00001“ auf den Schreibtisch. Nach Nachfrage beim TÜV Rheinland stellte sich heraus, dass dieses schlichtweg gefälscht war. Eine sogenannte Flash-Liste mit den Zuordnungen zu den Seriennummern rundet die ganze Sache ab.

V.3. Der Wechselrichter

Beim Wechselrichter verhält es sich ebenso. Datenblatt und Leistungsgarantie geben schnell Aufschluss, ob das ganze zusammenpasst. Regelmäßig sind bei der Anlagenplanung unter anderem auf den PV-Sol-Berechnungen die Performance Ratio ausgewiesen. Meines Wissen ist die beste Performance Ratio, die jemals gebaut wurde, 86 %. Üblich von gut funktionierenden Anlagen, die mir auf den Tisch kamen, sind zwischen 77 % - 84 %. Sollte jemand – was ich auch schon gesehen habe – 90 % Performance Ratio ausweisen, sollte man sich eine Referenzanlage zeigen lassen und sofort einen Exklusivvertriebsvertrag unterzeichnen, da diese Anlagen sicherlich reißenden Absatz finden werden.

V.4. Die Anlagenüberwachung

Benennen Sie die die Technik der Anlagenüberwachung. Wie wird gewährleistet, dass bei Anlagen über 100 kWp bei Drosselung durch den Netzbetreiber die erzeugten kWh nicht verloren gehen?

V.5. Wer baut die Photovoltaikanlage zusammen

Es ist auch nicht falsch, im Finanzierungsantrag den Unternehmer, der die Anlage zusammenbaut, zu benennen. Zum einen ist es möglich klarzustellen, dass man einen Unternehmer gefunden hat, der nicht zum ersten mal eine Photovoltaik-Anlage zusammenbaut und zum anderen kann man sich hier die Erfahrung der Bank zunutze machen, die die schwarzen Schafe der Branche kennt.

Auch nicht unsinnig ist es, im Finanzierungsantrag schriftlich darüber nachzudenken, ob der Generalunternehmer eine Ausführungsbürgschaft beibringen kann. Dies beantwortet die Frage, was passiert, wenn der Generalunternehmer während des Baus der Photovoltaik-Anlage pleite geht und ob die vorausbezahlten Module dann schon dem Bauherren gehören oder diese dem Insolvenzverwalter nach jahrelangem Streit erst abgeluxt werden können, wenn sich die Einspeisevergütung dann gezehntelt hat. Daneben empfehle ich, darüber im Finanzierungsantrag nachzudenken, wie denn gesichert ist, dass die Anlage pünktlich fertig gestellt wird und mit dem entsprechenden Inbetriebnahmezeitpunkt eine bestimmet Einspeisevergütung erhält. Auch gehört es sich, dass eine Anlage am besten von einem fremden Dritten abgenommen wird. Das heißt, nachgemessen wird, ob alle Module Strom liefern. Letztens wurde bei einer 2011 installierten Anlage festgestellt, dass ein Strang gar nicht angeschlossen war und es fehlten rund 5,6 % der Leistung der ganzen Anlage, was bisher keinem aufgefallen ist, da die 5,6 % von Anfang an fehlten. Im vorgenannten Fall waren dies rund 6.000 Euro pro Jahr. Verglichen mit dem o. g. Golf wäre dieser in 2,5 Jahren bezahlt.

VI. Wirtschaftlichkeitsrechnung

Wer sechsstellige, siebenstellige oder achtstellige Eurobeträge investieren möchte, sollte eine Wirtschaftlichkeitsberechnung beherrschen. Exemplarisch beschreibe ich nachfolgend ein paar wichtige Punkte.

VI.1. Grundlagen

Es gilt darzustellen, ob den mit oder ohne Umsatzsteuer gerechnet wird, und wie diese ggf. vorfinanziert wird. Ebenfalls gehört ausgesagt, ob die Umsatzsteuer überhaupt anfällt, bei gewisser Konstellation stellt der Erwerb einer Photovoltaikanlage eine Bauleistung gem. § 13b UStG dar.

VI.2. Einspeisevergütung

Bei der Einspeisevergütung empfehle ich klar zu benennen, aus welchem der Vielzahl der Einzelvorschriften des EEG denn die kalkulierte Einspeisevergütung resultiert. Insbesondere nach dem aktuellen EEG sind präzise Unterscheidungsmerkmale, wie z.B. das Datum der Einreichung des Bauantrages ausschlaggebend.

VI.3. Zufluss der Einspeisevergütung

Bei dem Zufluss der Einspeisevergütung gehört die Degradation der Module (eine leichte Verminderung der Leistungsfähigkeit der Module über die Zeit) berücksichtigt und ausgewiesen. In der Regel werden hier - auch Bank abhängig - verschiedenen Ansätze zwischen 0,2 % p.a. und 0,6 % p.a. zu Grunde gelegt.

VI.4. Versicherung

Die gewünschte Versicherung sollte namentlich benannt werden, insbesondere sind auch die Versicherungsbedingungen zu prüfen, manche Versicherungen verlangen besondere Eigenschaften der Photovoltaikanlage, die sich maßgeblich auf die Baukosten auswirken, und somit auf die Rendite.

VI. 5. Rückstellung und Reparaturen

Es ist derzeit anerkanntes Gedankengut, das ein Wechselrichter die 20-jährige Laufzeit voraussichtlich nicht überstehen wird. Ergo ist mit einem Austausch zu rechnen. Zum einen ergibt sich die Möglichkeit einen sog, Vollwartungsvertrag mit dem Wechselrichterhersteller abzuschließen, das bedeutet laienhaft gesprochen einer Vollkaskoversicherung. Diese ist erfahrungsgemäß ziemlich teuer und kostet oft mehr als ein neuer Wechselrichter. Zum anderen sind dann einfach die Kosten einer Erneuerung der Wechselrichter anzusetzen.

VI.6. Wartungsvertrag

Ob dieser abgeschlossen ist oder nicht sei dahingestellt, jedenfalls ist darauf zu achten, dass ein Fachkundiger die Meldungen der o.g. Anlagenüberwachung liest und zeitnah handelt. Das kostet Geld.

VI.7. Finanzkennzahlen: DSCR (Debt Service Coverage Ratio)

Wieder ein neudeutsches Wort, die Bedeutung und die Aussage dieser Zahl finde ich sehr sinnig, auch im Eigeninteresse des Photovoltaikanlagen - Betreibers. Letztlich besagt sie nichts anderes aus, als das wievielfache des Kapitaldienstes (Zins und Tilgung) bringt die Anlage Ertrag, wenn alle laufenden Kosten abgezogen sind. Anbei die Skizzierung eines vereinfachten Beispieles: Die Anlage bringt 140 TEUR Einspeisevergütung, die oben kalkulierten und angesetzten Kosten abgezogen verbleiben 120 TEUR in einem Jahr (auch operativer cash flow genannt). Unterstellt der Kapitaldienst beträgt 100 TEUR p.a., dann ergibt sich ein DSCR von 1,2.

VI.8. Fördermittel

Es gibt jede Menge Fördermittel, vergessen Sie nicht diese zu nutzen. Insbesondere gibt es auch Fördermittel die bei der Beratung einer Finanzierung unterstützen.

VII. Schlussbemerkung

Abschließend ist zu sagen, dass sicherlich nicht alles perfekt und hundertprozentig geplant und gemacht werden kann, sonst ist der eine oder andere Zug schon abgefahren. Es gehört auch sicherlich Mut und Investitionsrisikobereitschaft und nicht zuletzt Herzblut dazu. Jedoch sollte nicht vergessen werden, mit wenig Mühe und Einschaltung des Gehirns größere Erfolge zu erzielen. Wie oben dargestellt ist es größtenteils eine Fleißarbeit die Puzzleteile zusammen zu suchen. Die Mathematik beschränkt sich auf die vier Grundrechenarten. 

Letztlich kann eine tolle Finanzierung erreicht und eine Anlage zum „Laufen“ gebracht werden. Mich freut jede erfolgreiche Finanzierung und der Erfolg einer jeden Anlage, da es unser aller Zukunft ist.

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