Beerdigungskosten

Definition: Was sind Beerdigungskosten?

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Bezeichnung Beerdigungskosten als Synonym für Bestattungskosten verwendet. Die Beerdigungskosten bezeichnen die Kosten einer Bestattung inklusive der üblichen kirchlichen und bürgerlichen Leichenfeierlichkeiten. Auch die Kosten einer angemessenen Grabstätte sind erfasst.

Zu den Ausgaben für eine Bestattung gehören die Leistungen des Bestatters wie die Überführung und Versorgung des Verstorbenen sowie Sarg oder Urne für die Feuerbestattung oder Erdbestattung. Hinzu kommen Aufwendungen für Blumenschmuck und Dekoration, die Kosten für die Traueranzeige und Friedhofsgebühren.

Inhaltsverzeichnis

  • Definition: Was sind Beerdigungskosten?
  • Wer muss die Bestattungskosten übernehmen?
  • Beerdigungskosten als Erbfallkosten in der Steuererklärung
  • Sie die Erben verpflichtet, die Beerdigungskosten zu übernehmen?
  • Wann sind die Beerdigungskosten steuerlich absetzbar?
  • Beerdigungskosten absetzen als außergewöhnliche Belastungen
  • Zumutbare Belastungsgrenze
  • Welche Beerdigungskosten sind steuerlich absetzbar?
  • Bestattungsvorsorge: Wie kann der Erblasser für die Beerdigungskosten vorsorgen?
  • Wann bezahlt das Sozialamt die Bestattungskosten?

Wer muss die Bestattungskosten übernehmen?

Wer die Kosten für die Beerdigung sowie Folgekosten wie für die Grabpflege oder Friedhofsgebühren tragen muss, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Fall 1: Nachlass

Die Kosten für die Bestattung werden als Erbfallkosten aus dem Nachlass beglichen.

Fall 2: Sterbegeldversicherung

Es gibt die Möglichkeit, eine Sterbegeldversicherung für die Beerdigungskosten abzuschließen. Diese Bestattungsvorsorge kann der Erblasser zu Lebzeiten treffen. Die Versicherung trägt dann die Kosten für die Bestattung.

Fall 3: Erbe zahlt die Bestattung

Grundsätzlich gibt es die gesetzliche Verpflichtung, als Erbe die Bestattungskosten zu übernehmen.

Fall 4: Unterhaltspflichtige Person

Wenn der Nachlass überschuldet ist und der Erbe die Kosten nicht tragen kann oder das Erbe ausschlägt, müssen unterhaltspflichtige Personen die Bestattungskosten übernehmen. Als unterhaltspflichtig gelten in absteigender Reihenfolge:

  1. Ehepartner
  2. Erwachsene Kinder
  3. Eltern
  4. Geschwister
  5. Großeltern
  6. Enkelkinder

Fall 5: Sozialkasse

Wenn der Erbe zahlungsunfähig ist, kann er bei der Sozialkasse eine Sozialbestattung beantragen. Sie übernimmt dann die Kosten für die verschiedenen Bestattungsarten.

Beerdigungskosten als Erbfallkosten in der Steuererklärung

Steuerlich gesehen gelten Beerdigungskosten als Erbfallkosten. Demnach können diese Kosten in der Steuererklärung (Erbschaftsteuererklärung) mit einem Pauschalbetrag von 10.300 Euro angesetzt werden, ohne die genaue Kostenhöhe nachweisen zu müssen. Dies erweist sich nur dann als sinnvoll, wenn die Kosten für die Bestattung geringer ausfallen als diese Pauschale.

Wenn mehrere Erben die Ausgaben gemeinsam übernehmen, ist der Pauschalbetrag basierend auf dem Erbanteil unter den Erben aufzuteilen. Wenn der Wert der Erbschaft nicht reicht, um alle anfallenden Kosten für die Beisetzung zu decken, können außergewöhnliche Belastungen im Sinne der Einkommensteuer vorliegen.

Sie die Erben verpflichtet, die Beerdigungskosten zu übernehmen?

Gemäß § 1968 BGB sind die Erben dazu verpflichtet, die Bestattungskosten zu übernehmen, wenn sie die Erbschaft nicht ausschlagen.

Beispiel 1: Die Verstorbene hinterlässt drei Kinder und einen Ehemann, mit dem sie in Scheidung lebte.

Demnach sind die Kinder die einzigen Erben und als solche dazu verpflichtet, die Beerdigungskosten ihrer verstorbenen Mutter zu übernehmen.

Beispiel 2: Der Verstorbene hinterlässt eine Ehefrau und eine Tochter. Die Tochter hat er wegen des zerrütteten Verhältnisses im Testament enterbt.

Die Ehegattin ist Alleinerbin, verlangt aber, dass auch die Tochter einen Teil der Beerdigungskosten übernimmt. Andernfalls würde sie den Betrag vom Pflichtteil der Tochter abrechnen. Rechtlich ist die Ehefrau als Alleinerbin dazu verpflichtet, die Bestattung zu zahlen. Die enterbte Tochter gilt nicht als Erbin. Der ihr zustehende Pflichtteil darf nicht um die Beerdigungskosten geschmälert werden.

Beispiel 3: Der Verstorbene hat eine Frau und zwei Kinder. Alle drei Angehörigen schlagen das Erbe aus, weil ihre Beziehung zum Ehemann und Vater zerrüttet war.

Damit bleibt die Schwester des Verstorbenen als Alleinerbin übrig. Sie muss als solche gemäß § 1968 BGB die Bestattungskosten übernehmen.

Wann sind die Beerdigungskosten steuerlich absetzbar?

Die Hinterbliebenen können die Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Dies gilt dann, wenn keine dieser Ausnahmen vorliegt:

  • Ausnahme 1: Die Beerdigungskosten sind durch eine Sterbekasse oder Versicherung, die der Verstorbene abgeschlossen hat, gedeckt.
  • Ausnahme 2: Der Nachlass des Verstorbenen reicht aus, um die Beerdigungskosten zu begleichen. In diesem Fall schmälern die Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten den Erwerb im Sinne des Erbschaftsteuerrechts und damit die Erbschaftsteuerlast. Hier besteht die Möglichkeit, die Kosten pauschal in der Höhe von 10.300 Euro zu berücksichtigen, wenn kein Nachweis für höhere Kosten erfolgt.

Beerdigungskosten absetzen als außergewöhnliche Belastungen

Die Bestattungskosten sind nur dann als außergewöhnliche Belastung absetzbar, wenn die Betroffenen zur Kostenübernahme rechtlich verpflichtet sind oder die Ausgaben aus sittlichen Gründen freiwillig übernommen haben und die Nachlasssumme nicht ausreicht.

Die Erben können die Beerdigungskosten, die sie für einen verstorbenen Angehörigen übernehmen, als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Diese Kosten können die zu entrichtende Steuer mindern. Dies setzt voraus, dass die Bestattungskosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Wenn die Kosten teilweise durch eine Sterbegeldversicherung oder den Nachlass gedeckt sind, ist nur der offene Restbetrag für die angefallenen Leistungen steuerlich absetzbar.

Zumutbare Belastungsgrenze

Betroffene können die Kosten für die Beerdigung nur soweit von der Steuer absetzen, als sie die zumutbare Belastungsgrenze übersteigen. Das bedeutet: Die zumutbare Eigenbelastung ist abzuziehen. Das Finanzamt ermittelt die zumutbare Belastungsgrenze einzelfallbezogen anhand von Jahreseinkünften, Familienstand und Anzahl der Kinder.

Welche Beerdigungskosten sind steuerlich absetzbar?

Das Finanzamt lässt nur jene Kosten zu, die direkt mit der Beerdigung zusammenhängen. Darunter fallen Aufwendungen für Grabstätte auf dem Friedhof, Blumen, Sarg, Kränze und Todesanzeigen. Bewirtungskosten für die Trauergäste (Leichenmahl), Aufwendungen für die Trauerkleidung und Reisekosten anlässlich der Beerdigung berücksichtigt das Finanzamt hingegen nicht als Kosten der Beisetzung.

Beispiele für absetzbare Beerdigungskosten:

  • Durch den Todesfall entstandene Kosten: Arztkosten, Totenschein, Sterbeurkunde, Bestatter, Leichenschau, Todesanzeigen, Sarg, Urne, Überführung, Totenwäsche, Porto für Traueranzeigen und Danksagungen
  • Kosten für Trauerfeierlichkeiten: Blumen und Gestecke für Sarg, Kirche und Trauerhalle; Kränze, Pfarrer, Organist, Trauerredner, Sargträger, musikalische Gestaltung der Erd-, See- oder Feuerbestattung
  • Ausgaben für Grabstätte: Nutzungsgebühr für die Grabstätte auf dem Friedhof (Friedhofsgebühren), Grabvorbereitung, Grabdenkmal, Grabstein, Inschrift, Grabpflege, Erstbepflanzung
  • Sonstige Kosten: Darlehenszinsen zur Finanzierung der Bestattung, Zahlungsrückstände des Erblassers wie Strom und Miete, Wohnungsreinigung

Bestattungsvorsorge: Wie kann der Erblasser für die Beerdigungskosten vorsorgen?

Der Erblasser kann schon zu Lebzeiten vorsorgen, damit die Kosten für die Beerdigung nicht die Erben belasten oder zu Streitigkeiten führen:

  • Kosten im Testament regeln: Der Erblasser kann im Testament festlegen, dass die Beerdigungskosten aus dem Nachlass zu entrichten sind oder einem Erben die Kostenübernahme auferlegen.
    Tipp: Im Idealfall macht der Erblasser im Testament Angaben darüber, wie seine Grabstätte gestaltet werden soll. In diesem Fall werden die Ausgaben für die Grabstätte in vollem Umfang anerkannt, ohne dass analysiert wird, ob das Grab angemessen ist.
  • Sterbegeldversicherung für die Beerdigungskosten: Bei einer Sterbegeldversicherung wird im Todesfall eine vertraglich festgelegte Summe als Kapitalzahlung ausgezahlt. Üblicherweise bewegt sich die Summe zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro. Je höher dieser Betrag ausfällt, desto höher sind die monatlichen Versicherungsbeiträge. Eine Sterbegeldversicherung zielt darauf ab, dass die Hinterbliebenen im Todesfall des Erblassers die Beerdigung mit der Versicherungssumme bezahlen können.
    Die Versicherung wird regelmäßig für eine begrenzte Zeitspanne abgeschlossen. Die Zahlungen laufen meist bis zum 65. oder 85. Lebensjahr, je nachdem, mit welchem Alter der Versicherungsnehmer die Versicherung abgeschlossen hat. Der Versicherungsschutz bleibt bis zum Lebensende aufrecht.
  • Kosten vorab hinterlegen (Bestattungsvorsorge): Eine weitere Variante besteht darin, zu Lebzeiten eine Grabstätte anzuschaffen oder zu reservieren und die eigene Beerdigung mit einem Bestatter zu planen. Der Erblasser kann die dafür vorgesehenen Kosten auf einem Treuhandkonto hinterlegen. Als vertragliche Grundlage dient ein Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag. Im Todesfall erhält der beauftragte Bestatter den eingezahlten Betrag samt Zinsen, um damit die Beerdigungskosten zu decken. Wenn für diese Ausgaben nicht die ganze Summe aufgeht, bekommen die Angehörigen den Restbetrag.

Wann bezahlt das Sozialamt die Bestattungskosten?

Wenn die zahlungspflichtigen Personen die Beerdigungskosten nicht übernehmen können, weil sie zahlungsunfähig sind, können sie die Kostenübernahme durch das Sozialamt beantragen. Das Sozialamt trägt die erforderlichen Ausgaben für die Bestattung (§ 74 SGB XII). Der Spielraum für die erforderlichen Bestattungskosten bewegt sich zwischen 2.500 und 3.000 Euro. Dies umfasst Totenschein, Überführung, Einäscherung bei der Feuerbestattung, Friedhofsgebühren, Steinmetzleistungen und die erstmalige Bepflanzung der Grabstätte.

Quellen

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/beerdigungskosten-30867

https://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2022/347/bestattungskosten

https://www.finanztip.de/todesfall/beerdigungskosten/

https://www.steuertipps.de/lexikon/b/beerdigungskosten

https://www.anwalt.org/beerdigungskosten-wer-zahlt/

https://taxfix.de/ratgeber/steuern-sparen/beerdigungskosten-absetzen/

https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/kann-ich-beerdigungskosten-von-der-steuer-absetzen.html

https://www.bestattungen.de/ratgeber/bestattungskosten.html

https://www.finanztip.de/risikolebensversicherung/sterbegeldversicherung/

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