Geldwerter Vorteil
Erhält ein Arbeitnehmer aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit Vorteile, ohne dass es sich dabei um Arbeitsentgelt handelt, so sind dies geldwerte Vorteile. Nutzt ein Arbeitnehmer beispielsweise einen Firmenwagen auch zu privaten Zwecken, so gilt der private Nutzungsanteil als geldwerter Vorteil und ist somit auch lohnsteuerpflichtig.