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Corona-bedingte Liquiditätsprobleme: auch gesunde Unternehmen müssen handeln

Corona-bedingte Liquiditätsprobleme: auch gesunde Unternehmen müssen handeln

Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie wird die Anzahl der Insolvenzen steigen. Die Bundesregierung steuert mit einer Aussetzung der Insolvenzantragsfrist für überschuldete Unternehmen diesem negativen Trend entgegen. Nicht nur Betriebe mit Überschuldung, sondern auch viele an sich gesunde Unternehmen sehen sich aktuell mit Liquiditätsproblemen konfrontiert.

Aussetzung der Insolvenzantragsfrist für überschuldete Unternehmen bis Ende 2020

Die corona-bedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige und überschuldete Unternehmen war ursprünglich bis Ende September 2020 befristet. Nunmehr hat die Bundesregierung die Pflicht zur Insolvenzanmeldung per Gesetz bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt, um eine drohende Insolvenzflut zu vermeiden. Diese verlängerte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gilt ausschließlich für Unternehmen, die überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind. Bei Überschuldung gibt es eine Aussicht darauf, die Insolvenz des Unternehmens durch Nutzung staatlicher Hilfsangebote oder mit anderen Mitteln dauerhaft zu verhindern. Anders stellt sich die Situation bei zahlungsunfähigen Unternehmen dar.

Kein Aufschub für zahlungsunfähige Unternehmen

Unternehmen, die aufgrund ihrer Zahlungsunfähigkeit Löhne, Gehälter, Mieten, Lieferantenrechnungen und andere laufende Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen können, sind von der Verlängerung nicht betroffen. Sie müssen einen Insolvenzantrag stellen. Der Aufschub zur Insolvenzanmeldung für überschuldete Unternehmen ergibt sich aus dem COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG).

Umsatzeinbußen und Zahlungsausfälle: Liquiditätsbedarf

Die Corona-Pandemie setzt der Wirtschaft hart zu. Nicht nur Startups in der Anlaufphase, sondern auch bereits seit Jahren etablierte Unternehmen bekommen die Krise stark zu spüren. Während Kunden und Aufträge wegbrechen und die Einnahmen deutlich geringer ausfallen, bleiben viele Zahlungsverpflichtungen wie Miete und Löhne aufrecht. Das stellt zahlreiche Unternehmen vor große Herausforderungen und erhebliche Liquiditätsprobleme, die durch Umsatzeinbußen und Zahlungsausfälle verursacht werden.

Strengere Kriterien bei der Kreditvergabe

Die Bankbranche rechnet infolge der Corona-Pandemie mit steigenden Kreditausfallraten. Laut Schätzungen der Ratingagentur Moody´s könnte der Prozentsatz an Problemkrediten bis zum Jahr 2022 doppelt oder dreimal so hoch ausfallen. Die Europäische Zentralbank versorgt die Banken weiterhin mit ausreichend liquiden Mitteln. Unternehmen, die Fremdkapital benötigen, um vorübergehende Finanzierungsengpässe zu überbrücken, müssen allerdings mit strengeren Kriterien bei der Kreditvergabe rechnen. Das betrifft auch an sich gesunde Betriebe, die kurzfristig Überbrückungskredite brauchen, aber jetzt schwerer an Geldmittel herankommen.

Bonitätsprüfung anhand konkreter Unternehmenszahlen

Bei der Bonitätsprüfung vor der Kreditvergabe werden Banken in Zukunft nicht vordergründig Ratings nutzen, sondern verstärkt die individuellen Zahlen des Unternehmens prüfen. Damit rückt die Finanz- und Liquiditätsplanung in den Mittelpunkt der Betrachtung, wenn Betriebe eine Kreditfinanzierung beantragen. Das erfordert bereits jetzt eine sorgfältige Planung der entsprechenden Zahlen für das kommende Jahr. Im Vorfeld eines Finanzierungsgesprächs mit der Bank kann sich ein Steuerberater als kompetenter Ansprechpartner erweisen.

Finanz- und Liquiditätspläne erstellen

Gesunde Unternehmen mit Finanzierungsbedarf stehen vor der Aufgabe, aussagekräftige Finanz- und Liquiditätspläne für das kommende Jahr zu erstellen. Dafür sind klassische Methoden wie Excel aufgrund des großen Arbeitsaufwands oftmals wenig zielführend. Für die effiziente Erstellung von Plänen erweisen sich Software-Lösungen als hilfreiche Instrumente.

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