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Herausforderung Erbschaftsteuer: Was kostet eine Erbschaftsteuererklärung beim Steuerberater?

Herausforderung Erbschaftsteuer: Was kostet eine Erbschaftsteuererklärung beim Steuerberater?

Eine Erbschaft kann einen reichen Geldsegen nach sich ziehen. Spätestens jedoch, wenn die Erbschaftsteuererklärung ins Haus steht, folgt die Ernüchterung: Natürlich hält auch das Finanzamt die Hand auf und verlangt einen Teil vom Kuchen. Erben, die Schwierigkeiten damit haben, die richtigen Informationen zusammen zu stellen, können sich von einem Steuerberater unterstützen lassen. Dabei sollte allerdings auch der Blick auf die Kosten gerichtet werden, denn der Steuerberater rechnet anhand der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren ab.

Kosten für den Steuerberater: Erstellung der Erbschaftsteuererklärung

Für die Erstellung der Steuererklärung fallen Steuerberatungskosten in Abhängigkeit von der Höhe der Erbschaft an. Als Gegenstandswert für die Berechnung der Kosten ist gemäß Erbrecht der Wert der Erbschaft anzusetzen, ehe Schulden oder Lasten abgezogen wurden. In speziellen Situationen kann dieser Betrag gemindert werden (z. B. wenn es um die Bewertung von Betriebsvermögen geht). Als Minimum gilt für die Steuerberatung ein Betrag von 16.000 Euro.

Gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 12 StBVV kann der Steuerberater eine Gebühr in Höhe von 2/10 bis 10/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A ansetzen. Erfolgt die Steuerberatung beispielsweise in Hinblick auf eine Erbschaft im Wert von 225.000 Euro, beträgt die volle Gebühr 2.031 Euro. Je nach Aufwand liegen die Steuerberatungskosten somit zwischen 406,20 Euro (2/10) und 2.031 Euro (10/10) zuzüglich Steuer.

Zu beachten: Der Steuerberater entscheidet ähnlich wie der Rechtsanwalt selbst, welche Gebühr er seinen Mandanten berechnet. Die Höhe der Steuerberatungskosten sollte jedoch nicht willkürlich festgelegt werden, sondern in die Ermittlung werden der Umfang und der Schwierigkeitsgrad der Arbeiten sowie deren Bedeutung einbezogen. Die Erstellung einer Erbschaftsteuererklärung ist bei einer komplexen Erbschaft als eher schwierig einzustufen, weshalb der Mittelsatz von 6/10 oft nicht ausreicht und stattdessen eine höhere Gebühr gilt.

Steuerberatungskosten in Zusammenhang mit dem Erbrecht

Neben der Erbschaftsteuererklärung können die Erben ihren Steuerberater mit weiteren Tätigkeiten beauftragen, die im Steuerrecht oder Erbrecht angesiedelt sind. Die Kosten hierfür werden wiederum entsprechend StBVV berechnet. Hierzu zählen beispielsweise diese Steuerberatungskosten:

  • nicht steuerbarer Zugewinnausgleich: 5/10 bis 15/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A, Gegenstandswert ist die Höhe der Zugewinnausgleichsforderung, mindestens jedoch 12.500 Euro (§ 24 Abs. 2 StBVV)
  • Bedarfsbewertung bei Grundbesitz: Berechnung nach Zeitgebühr, zwischen 30 und 70 Euro je 30 Minuten (§ 13 StBVV)
  • Zwischenabschlüsse im betrieblichen Bereich: 10/10 bis 40/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B (§ 35 Abs. 1 Nr. 2 StBVV)
  • Zu vereinbarende Tätigkeiten: Aufgaben, die über die Vorbehaltsaufgaben des Steuerberaters hinausgehen, Berechnung nach Zeitgebühr

Einen Steuerberater zu beauftragen lohnt sich stets, wenn eine Erbschaftsteuererklärung für das Finanzamt angefertigt werden muss. Zwar könnten die vorliegenden Informationen bei einer einfachen Erbschaft auch selbst in die Formulare eingetragen werden – der Steuerberater kann aber mit seiner Erfahrung bares Geld sparen.

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