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Höhere Wohnungsbauprämie für Bausparer ab 2021

Höhere Wohnungsbauprämie für Bausparer ab 2021

Ab 1. Januar 2021 erhalten Bausparer eine Wohnungsbauprämie in Höhe von 10 Prozent. Neben dieser staatlichen Förderung erhöhen sich auch die Prämien für das Sparvolumen und die Einkommensgrenzen für die Betroffenen.

Aktuelle Situation für Bausparer

Bausparer müssen derzeit mindestens 50 Euro jährlich einzahlen, um die staatliche Förderung zu bekommen. Derzeit fördert der Staat die Sparsumme mit 8,8 Prozent. Allerdings ist hier der Maximalbetrag pro Jahr zu beachten, bis zu dem es eine Förderung gibt:

  • Alleinstehende: 512 Euro
  • Ehepaare: 1.024 Euro

Bausparer, die diesen maximalen Förderbetrag oder mehr in den Bausparvertrag einzahlen, erhalten derzeit eine Wohnungsbauprämie von 45 Euro (Alleinstehende) oder 90 Euro (Ehepaare) jährlich.

Höherer Fördersatz für Wohnungsbauprämie ab Januar 2021: 10 Prozent

Ab 1. Januar 2021 gelten für die Wohnungsbauprämie ein höherer Fördersatz und eine höheres maximales Fördervolumen. Demnach sollen Bausparer ab Beginn des Jahres 2021 von einem Fördersatz von 10 Prozent profitieren. Die maximal geförderten Sparsummen erhöhen sich für Alleinstehende und Ehepaare wie folgt:

  • Alleinstehende: 700 Euro
  • Ehepaare: 1.400 Euro

Das bedeutet, dass Alleinstehende eine Wohnungsbauprämie von bis zu 70 Euro (= 10 Prozent von 700 Euro) erhalten. Bei Ehepaaren liegt diese staatliche Förderung bei maximal 140 Euro (10 Prozent von 1.400 Euro) jährlich.

Einkommensgrenzen werden ebenfalls ab 2021 erhöht

In Zukunft wird sich der Kreis jener Personen, die eine Wohnungsbauprämie erhalten, erhöhen. Das liegt daran, dass der Gesetzgeber mit dem Jahr 2021 die Einkommensgrenzen für den Erhalt der staatlichen Förderung anhebt. Damit werden knapp 1,4 Millionen deutsche Bürger zusätzlich die Wohnungsbauprämie nutzen, wie das Marktforschungsinstitut Empirica erhoben hat. Die erhöhten Grenzwerte sehen so aus:

  • Alleinstehende: 35.000 Euro (derzeit: 25.600 Euro)
  • Ehepaare: 70.000 Euro (derzeit: 51.200 Euro)

Hierbei ist das Einkommen relevant, das der Betroffene versteuern muss. Die entsprechende Einkommenshöhe findet sich im Steuerbescheid.

Hintergrund zur Wohnungsbauprämie: Förderung für wohnwirtschaftliche Zwecke

Die Wohnungsbauprämie wurde im Jahr 1952 eingeführt und zuletzt im Jahr 1996 verbessert. Sie soll Personen dabei helfen, Wohnraum zu erbauen oder zu erwerben. Die Förderberechtigten müssen daher die Bausparsumme für Zwecke der Wohnwirtschaft investieren, um sich den Anspruch auf die Wohnungsbauprämie zu sichern. Sie beantragen diese staatliche Förderung über die Bausparkasse, die jedes Jahr einen Kontoauszug inklusive Antrag auf die Wohnungsbauprämie vorsieht. Demnach ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie jährlich zu wiederholen.

Regelmäßig hat der Bausparvertrag eine Laufzeit von sechs bis acht Jahren. Investiert der Betroffene die angesparte Bausparsumme nach dem Ende der Laufzeit für Hausbau oder Wohnungserwerb, kann er über die Gesamthöhe der Wohnungsbauprämie der vergangenen Jahre verfügen.

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