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Steuerhinterziehung und Kryptowährungen: Nicht versteuerte Gewinne, Strafen und Selbstanzeigen

Steuerhinterziehung und Kryptowährungen: Nicht versteuerte Gewinne, Strafen und Selbstanzeigen

Mit Bitcoins und anderen Kryptowährungen haben unzählige Investoren hohe Gewinne erzielt, ohne sie zu versteuern. Die Steuerfahndung führt nunmehr verstärkte Ermittlungen durch, um solche Krypto-Steuerhinterzieher zu entlarven und wegen Steuerhinterziehung in Zusammenhang mit Kryptowährungen zu überführen.

Veräußerungsgewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen

Gewinne aus dem Handel mit Bitcoins und anderen Kryptowährungen können Steuerpflichten auslösen. Verschweigen Betroffene die steuerpflichtigen Gewinne aus solchen Transaktionen dem Finanzamt, machen sie sich strafbar. Dies ist dann der Fall, wenn der Zeitraum zwischen Erwerb und Verkauf der Kryptowährung weniger als ein Jahr beträgt und der Veräußerungsgewinn eines Jahres 600 Euro oder mehr ausmacht. Wurde eine Kryptowährung in eine andere umgetauscht, liegt laut Gesetz ebenfalls ein Verkauf vor. Das Verschweigen des Veräußerungsgewinns ist bereits dann strafbar, wenn es der Betroffene für möglich hält, dass sein Handel mit Kryptowährungen eine Steuerpflicht auslösen könnte.

Die Konsequenzen einer Steuerhinterziehung: Strafen und Steuernachzahlungen samt Zinsen

Bei Steuerhinterziehungen in Zusammenhang mit Kryptowährungen drohen strafrechtliche Folgen. Als Konsequenz ist eine Geldstrafe oder eine bis zu zehnjährige Freiheitsstrafe möglich. Hinzu kommen finanzielle Aufwendungen, zumal der Steuerhinterzieher die Steuern samt Zinsen und Verspätungszuschlägen entrichten muss. Für die Berechnung der Zinsen gelten sechs Prozent pro Jahr. Hat der Betroffene mit den Kryptowährungen hohe Gewinne erzielt, können erhebliche Geldsummen anfallen. Er muss diese Veräußerungsgewinne aus digitalen Währungen mit seinem persönlichen Einkommenssteuertarif versteuern, wenn sie die 600-Euro-Freigrenze erreichen oder übersteigen. Hat der Steuerpflichtige auch Gewinne aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften erzielt, sind diese in die Freigrenze ebenfalls einzurechnen. Mit anderen Worten: Die 600-Euro-Grenze bezieht sich auf alle Gewinne, nicht nur auf jene aus Kryptowährungen.

Führt die Selbstanzeige eines Krypto-Steuerhinterziehers zu dessen Strafbefreiung?

Die Steuerfahnder haben bei Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowährungen immer größeren Erfolg. Dies resultiert aus zunehmendem Fachwissen, verstärkter Ermittlungsarbeit in der Kryptoszene und vielen anonymen Anzeigen.

Personen, die gegenwärtig oder in der Vergangenheit mit Kryptowährungen gehandelt haben, sollten analysieren, ob sie dem Finanzamt etwaige steuerpflichtige Veräußerungsgewinne nicht angezeigt haben. Bewahrheitet sich der Verdacht der Steuerhinterziehung, ist es ratsam, eine Selbstanzeige beim Finanzamt erstatten. Entspricht die Selbstanzeige nach § 371 AO den formellen und materiellen Vorgaben, kann der Krypto-Steuerhinterzieher

  • die finanziellen Konsequenzen eines Strafverfahrens vermeiden (Geldstrafe, Kosten für den Strafverteidiger)
  • eine drohende Freiheitsstrafe abwenden

Eine korrekt eingebrachte Selbstanzeige bewirkt die angestrebte Straffreiheit. Diese entbindet den Krypto-Steuerhinterzieher freilich nicht von seiner Verpflichtung, die hinterzogenen Steuern samt Zinsen dem Finanzamt nachzuzahlen. Experten raten dazu, einen spezialisierten Steuerberater oder Rechtsanwalt für Steuerrecht zu konsultieren, um die gewünschte Straffreiheit nicht wegen einer fehlerhaften Selbstanzeige zu riskieren.

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