Blog und Steuernews der Steuerkanzlei Ratzke Hill

Die 5 besten Steuertipps: Steuern sparen für Existenzgründer

Die 5 besten Steuertipps: Steuern sparen für Existenzgründer

Zu Beginn einer Existenzgründung ist das Budget meistens ohnehin schon knapp. Umso wichtiger ist es deshalb, in dieser entscheidenden Phase sein Geld zusammenzuhalten. Unsere Tipps helfen jedem Unternehmer dabei, in den ersten Jahren Steuern zu sparen.

Steuertipps #1: Beim steuerlichen Erfassungsbogen nicht zu optimistisch sein

Direkt nach der Gewerbeanmeldung sendet das Finanzamt dem Existenzgründer einen steuerlichen Erfassungsbogen zu. In diesem gibt er Informationen zu seinem Unternehmen, der ausgeübten Tätigkeit, dem Umgang mit der Umsatzsteuer und den Gewinnerwartungen weiter. Bei der Schätzung seines voraussichtlichen Umsatzes und Gewinns sollte er aber nicht zu optimistisch rechnen. Das Finanzamt zieht diese Infos als Basis für die Berechnung der Einkommens- und Gewerbesteuervorauszahlungen heran. Deshalb ist es für Unternehmer sinnvoll, den Gewinn pessimistisch oder zumindest realistisch zu schätzen. Eine zu hohe Schätzung wirkt sich negativ auf die Finanzen aus.

Steuertipps #2: Vorweggenommene Betriebsausgaben in der Steuererklärung angeben

Viele Existenzgründer wissen nicht, dass sie schon vor ihrer Selbstständigkeit Steuern sparen können. Hierfür sammeln sie schon im Jahr vor ihrer Gründung die Belege zu Betriebsausgaben, die mit der Existenzgründung in Verbindung stehen. Beispiele hierfür sind:

  • Telefon- und Portokosten
  • Fachliteratur zum Thema Gründung
  • Besuch von Messen für Existenzgründer
  • Kosten für den Service von Rechtsanwalt oder Steuerberater
  • Besuch eines Existenzgründerseminars zur Ausbildung der unternehmerischen Fähigkeiten

Es ist sinnvoll, den Zusammenhang der Kosten mit der Existenzgründung gesondert zu vermerken, gerade wenn dieser nicht automatisch ersichtlich ist. Falls das Unternehmen doch nicht realisiert werden kann, muss das Finanzamt diese vorweggenommenen Betriebsausgaben dennoch in der Steuererklärung anerkennen.

Steuertipps #3: Steuern sparen durch den Investitionsabzugsbetrag

Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht es Unternehmern und damit auch Existenzgründern, einen Teil ihres Gewinns als Rücklage zu bilden. Diese Rücklage kann dann für klar definierte Investitionen in späteren Jahren genutzt werden. Im Jahr der Rücklagenbildung mindert der Investitionsabzugsbetrag die Steuerlast, während er den Gewinn im Jahr der Investition steuerwirksam erhöht.

Steuertipps #4: Anlagegüter leasen statt finanzieren

Existenzgründer können in der Steuererklärung Zinsen geltend machen. Noch mehr holen sie aber aus ihren steuerlichen Möglichkeiten heraus, wenn sie Anlagegüter nicht finanzieren, sondern bei einem Leasing-Service leasen. Dadurch schonen sie ihre Finanzen und können zugleich die gesamte Leasingrate als Betriebsausgabe ansetzen.

Steuertipps #5: Sparen bei der Umsatzsteuer mit der Vorsteuerpauschalierung

Gehört ein Existenzgründer bestimmten Branchen (vgl. Anlage zu §§ 69, 70 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung) an und hat im Vorjahr einen Umsatz von maximal 61.356 Euro erzielt, kann er die Vorsteuerpauschalierung nutzen. Dabei wird die Vorsteuer nicht anhand der tatsächlichen Eingangsrechnungen geltend gemacht, sondern anhand eines Prozentsatzes vom Umsatz. So kann beispielsweise ein Journalist mit einem jährlichen Umsatz von 30.000 Euro pro Jahr 30.000 Euro x 4,8 Prozent = 1.440 Euro an Vorsteuer geltend machen, auch wenn die tatsächliche Vorsteuer deutlich niedriger wäre. Die Vorsteuerpauschalierung lohnt sich aber nur, wenn in den tatsächlichen Eingangsrechnungen ausgewiesene Vorsteuer geringer ist als der für die Branche geltende Prozentsatz.

No video selected.
Kontakt

Ratzke Hill PartGmbB
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Kolpingring 18
82041 Oberhaching

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag 08:00 - 17.00 Uhr
Freitag 8:00 - 14.30 Uhr Termine jederzeit auch außerhalb unserer Öffnungszeiten.

Telefon: 089/62816960

E-Mail

Kontaktieren Sie uns!