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Geltendmachung eines vom Finanzamt fehlerhaft festgestellten Verlustvortrags ist keine Steuerhinterziehung!

Geltendmachung eines vom Finanzamt fehlerhaft festgestellten Verlustvortrags ist keine Steuerhinterziehung!

Wer eine fehlerfreie Steuererklärung abgibt und durch einen Fehler des Finanzamts einen Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags erhalten hat, begeht keine Steuerhinterziehung, wenn er in der Einkommensteuererklärung für das Folgejahr den festgestellten Verlustvortrag in Anspruch nimmt (Bundesfinanzhof, Urteil vom 4. Dezember 2012).

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Torsten Ratzke

Torsten Ratzke

Dipl.-Betriebswirt / Steuerberater / Wirtschaftsprüfer in München
Registriert in der KfW-Beraterbörse
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