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Steuerfahnder durchsuchen Wohn- und Geschäftsräume: 7 Tipps für Steuerverdächtige

Steuerfahnder durchsuchen Wohn- und Geschäftsräume: 7 Tipps für Steuerverdächtige

Beim Verdacht auf Steuerhinterziehung ist die Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume eine mögliche Ermittlungsmaßnahme. Verdächtige sollten richtig reagieren, wenn die Steuerfahnder die Räumlichkeiten nach Beweismitteln durchsuchen. Diese Übersicht gibt Betroffenen sieben Tipps für das Verhalten bei einer Durchsuchung wegen Steuerhinterziehung an die Hand.

Tipp 1: Ruhe bewahren und selbstbewusst auftreten

Wer sich den Steuerfahndern in den Weg stellt und aktiv Widerstand leistet, gerät in Gefahr, vorläufig festgenommen zu werden. Es droht eine Strafanzeige. Dies gilt auch dann, wenn der Betroffene die Beamten beleidigt.

Überschreiten die Steuerfahnder die eingeräumten Befugnisse oder durchsuchen sie die Räumlichkeiten ohne Durchsuchungsbeschluss mit Berufung auf Gefahr im Verzug, sollte der Steuerverdächtige selbstbewusst Widerspruch einlegen. Idealerweise erfolgt der Widerspruch vor Zeugen.

Tipp 2: Schweigen

Im Umgang mit den Steuerfahndern lautet die goldene Regel: „Schweigen“. Steuerverdächtige sollten sich darauf beschränken, ihre Personalien bekanntzugeben und von den Beamten den Durchsuchungsbeschluss und die Dienstausweise zu verlangen. Weiterführende Gespräche sind zu unterlassen. Jeder Steuerverdächtige hat das Recht, zu schweigen, und sollte davon Gebrauch machen. Das Schweigerecht dürfen auch Familienmitglieder, Verlobte und geschiedene Ehepartner nutzen, die bei der Durchsuchung anwesend sind.

Tipp 3: Keine Unterlagen und Gegenstände herausgeben

Es ist davon abzuraten, Unterlagen oder Gegenstände freiwillig an die Steuerfahnder herauszugeben. Dies sollte nur nach Absprache mit einem Rechtsanwalt geschehen. Steuerverdächtige, die im Beisein der Beamten Dokumente und Dateien vernichten oder wegschaffen möchten, riskieren eine Untersuchungshaft. Die gleichen Folgen drohen, wenn sie hinzugezogene Zeugen zu einer speziellen Aussage drängen.

Tipp 4: Sofort einen Rechtsanwalt anrufen

Im Optimalfall ruft der Steuerverdächtige sofort einen Rechtsanwalt an und informiert die Steuerfahnder darüber, dass derselbe bald eintreffen wird. In manchen Fällen beginnen die Beamten erst mit der Durchsuchung, wenn der Strafverteidiger da ist. Der Steuerverdächtige kann sich bereits telefonisch hilfreiche Tipps von seinem Rechtsbeistand holen. Er ist dazu berechtigt, auch während der Durchsuchungshandlungen mit seinem Anwalt zu telefonieren.

Tipp 5: Durchsuchungsbeschluss kontrollieren

Falls bei der Durchsuchung der Verteidiger nicht anwesend ist, sollte der Betroffene den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss selbst überprüfen.

Im Idealfall erhält der verdächtige Steuerhinterzieher eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses. Andernfalls ist er dazu berechtigt, eine solche zu machen oder das Dokument zu fotografieren. Der Betroffene sollte den Durchsuchungsbeschluss auf diese Inhalte hin überprüfen:

  • Korrekte Bezeichnung des Beschuldigten
  • Zeiträume der angelasteten Straftat
  • betroffene Steuerarten
  • Bezeichnung der Wohn- und Geschäftsräume mit Adresse
  • Beweismittel, nach denen die Steuerfahndung sucht

Häufig ist der Durchsuchungsbeschluss an einen Beschlagnahmebeschluss gekoppelt.

Tipp 6: Dienstausweise überprüfen und Kontaktdaten einholen

Vor Beginn der Durchsuchung ist die Berechtigung der Steuerfahnder zu überprüfen. Der Verdächtige sollte sich die Dienstausweise aller beteiligten Beamten zeigen lassen. Idealerweise verlangt der Betroffene vom Durchsuchungsleiter eine Visitenkarte mit dessen Kontaktdaten. Andernfalls sind der Name, die Dienststelle und die Telefonnummer des Verantwortlichen händisch zu notieren.

Tipp 7: Zeuge hinzuziehen und Liste der beschlagnahmten Gegenstände verlangen

Steuerverdächtige sollten dafür sorgen, dass bei der Durchsuchung ein Zeuge anwesend ist. Dies kann ein Mitarbeiter, Freund oder Angehöriger sein. Außerdem sollte sich der Betroffene von den Steuerfahndern eine genaue Liste jener Gegenstände aushändigen lassen, die sie mitnehmen. Idealerweise erfolgt eine Versiegelung der Unterlagen.

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