Blog und Steuernews der Steuerkanzlei Ratzke Hill

Articles in Category: Steuerstrafrecht

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Was ist zu beachten?

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Was ist zu beachten?

Für Steuerpflichtige, die durch fehlerhafte oder unvollständige Steuererklärungen dem Fiskus Steuermittel vorenthalten haben, stellt die Selbstanzeige nach §371 Abgabenordnung (AO) einen möglichen Ausweg dar. Straffreiheit bietet der Gesetzgeber denjenigen - und nur denjenigen! - an, die von sich aus reinen Tisch machen und die in der Vergangenheit erfolgten falschen Angaben vollständig und lückenlos berichtigen. 

Offenlegung Jahresabschluss

Offenlegung Jahresabschluss

Wenn in Deutschland Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften ihren Jahresabschluss offenlegen müssen, kommt es oft zu Verspätungen. Wer hier trödelt, kann mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Das muss nicht sein. 

Zu hoch geschätzte Einkünfte bei einer Selbstanzeige - Grobes Verschulden

Zu hoch geschätzte Einkünfte bei einer Selbstanzeige - Grobes Verschulden

Wenn ein Steuerpflichtiger seine steuerpflichtigen ausländischen Kapitaleinkünfte jahrelang nicht erklärt hat und zur Minimierung eines potenziellen Entdeckungsrisikos bewusst auf die Klärung der Höhe in Form von Erträgnisaufstellungen verzichtet hat, so nimmt er dadurch auch in Kauf, dass ihm dann, wenn sich das Entdeckungsrisiko tatsächlich manifestieren sollte, die für die Erlangung der Straffreiheit notwendige genaue Kenntnis über die tatsächliche Höhe seiner hinterzogenen Einkünfte für eine Selbstanzeige fehlen.

Geltendmachung eines vom Finanzamt fehlerhaft festgestellten Verlustvortrags ist keine Steuerhinterziehung!

Geltendmachung eines vom Finanzamt fehlerhaft festgestellten Verlustvortrags ist keine Steuerhinterziehung!

Wer eine fehlerfreie Steuererklärung abgibt und durch einen Fehler des Finanzamts einen Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags erhalten hat, begeht keine Steuerhinterziehung, wenn er in der Einkommensteuererklärung für das Folgejahr den festgestellten Verlustvortrag in Anspruch nimmt (Bundesfinanzhof, Urteil vom 4. Dezember 2012).

Kontakt

Ratzke Hill PartGmbB
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Kolpingring 18
82041 Oberhaching

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag 08:00 - 17.00 Uhr
Freitag 8:00 - 14.30 Uhr Termine jederzeit auch außerhalb unserer Öffnungszeiten.

Telefon: 089/62816960

E-Mail

Kontaktieren Sie uns!