Manchmal schwärzen dritte Personen wie zum Beispiel der unliebsame Nachbar den vermeintlichen Steuerhinterzieher beim Finanzamt an. Solche anonymen oder namentlichen Anzeigen Dritter können der Steuerfahndung wichtige Erkenntnisse bringen. Meist stammen diese Meldungen von Personen, die mit dem Steuersünder Streitigkeiten und Konflikte austragen. Dies können beispielsweise Ex-Partner, ehemalige Geliebte, gekündigte Arbeitnehmer, gekränkte Kollegen und verärgerte Kunden, aber auch Familienangehörige, frühere Freunde oder der Nachbar sein.
Liegt eine Anzeige vor, die genügend Anhaltspunkte für eine Steuerstraftat benennt, muss die Finanzverwaltung dieser Meldung nachgehen. Das bedeutet, dass die Steuerbehörde die Ermittlungen aufnimmt, ohne die Öffentlichkeit davon zu unterrichten. Die Ermittlungsergebnisse unterliegen dem Steuergeheimnis. Demnach erhält die Person, die den vermeintlichen Steuersünder angezeigt hat, keinerlei Auskünfte.
Das Finanzamt geht nur jenen Anzeigen wegen Steuerhinterziehung nach, die schlüssig formuliert sind, wahre Angaben und konkrete Informationen beinhalten. Der Anzeigeerstatter muss in der Meldung Details anführen, die sich nachprüfen lassen. Damit das Finanzamt eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung weiterverfolgen kann, sollte die Meldung zumindest diese Angaben aufweisen:
Das Finanzamt verfolgt auch anonyme Anzeigen, sofern sie die erforderlichen Mindestangaben enthalten. Namentliche Meldungen sind für die Finanzbehörde jedoch wertvoller, weil sie Rückfragen an den Informanten zulassen.
Ist eine Meldung nicht schlüssig und enthält sie zu wenige Informationen über die vermeintliche Steuerhinterziehung, kann das Finanzamt die Anzeige nicht weiterverfolgen. Behauptet der Anzeigeerstatter lediglich, dass jemand Steuern hinterzogen hat, ohne genaue Anhaltspunkte zu machen, scheidet eine weitere Ermittlung aus.
Spricht der Dritte in der Anzeige gegenüber einer anderen Person einen falschen Verdacht wegen Steuerhinterziehung aus oder täuscht er eine solche vor, verübt er selbst eine Straftat.
Ratzke Hill PartGmbB
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