Das Steuerstrafrecht umfasst eine Vielzahl von Gesetzen, die bei Verstößen gegen das Steuerrecht empfindliche Sanktionen festschreiben. Für Laien ist es oftmals schwierig, die Grenze zwischen der zulässigen Steuergestaltung und der illegalen Steuerhinterziehung zu erkennen. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, und auch bei Steuerordnungswidrigkeiten drohen empfindliche Geldbußen. Sehen Sie sich dem Vorwurf einer Steuerstraftat gegenüber oder fürchten eine bevorstehende Betriebsprüfung, die Unregelmäßigkeiten ans Tageslicht bringen könnte? Als Steuerberater in München bieten wir Ihnen schnelle und kompetente Hilfe.
Sie haben ein akutes Problem mit dem Steuerstrafrecht? Wir unterstützen Sie in diesen Fällen:
Diese Problemfelder haben eines gemeinsam: Es ist stets der Expertenrat eines Steuerberaters dringend gefragt, um typische Stolperfallen zu vermeiden und einen positiven Verfahrensausgang zu erreichen.
Die möglichen Folgen im Steuerstrafrecht sind unangenehm. So droht im Falle einer Steuerhinterziehung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Bei einer schweren Steuerhinterziehung bewegt sich der Strafrahmen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Auch der Versuch einer Steuerhinterziehung steht unter Strafandrohung. Bei Steuerordnungswidrigkeiten drohen empfindliche Geldbußen.
Als Steuerberater in München können wir Ihnen beim Verdacht einer Steuerhinterziehung helfen und Lösungen anbieten.
Solange die Finanzbehörde das Steuerstrafverfahren in Händen hat, dürfen wir Sie als Ihr Steuerberater verteidigen. Als Alleinverteidiger haben wir alle strafprozessualen Rechte. Demnach dürfen wir die Akten einsehen, bei richterlichen Vernehmungen im Ermittlungsverfahren anwesend sein und eigene Ermittlungen führen.
Unsere Befugnis, Sie als Beschuldigter verteidigen zu dürfen, endet, wenn die Strafsache von der Finanzbehörde an die Staatsanwaltschaft übergeben wird. Dann sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt die Verteidigung übernehmen.
Wir kennen unsere Kompetenzen als Steuerberater, aber auch unsere Grenzen. Deshalb arbeiten wir mit erfahrenen Fachanwälten für Strafrecht zusammen, damit Sie in Fällen von strafrechtlicher Relevanz direkt juristische Hilfe erhalten. Wenn Sie uns als Steuerberater wegen einer Steuerhinterziehung in München kontaktieren, können Sie daher sicher sein, kompetenten rechtlichen Beistand zu bekommen.
In der Praxis bewährt sich regelmäßig eine enge Zusammenarbeit zwischen Steuerberater und Fachanwalt, um den Mandanten in heiklen Angelegenheiten des Steuerstrafrechts eine optimale Betreuung zu bieten. Als Steuerberater in München beraten wir Sie und Ihren Verteidiger im Steuerstrafverfahren mit unseren Fachkenntnissen und Erfahrungen im Steuerrecht. Wir können dazu beitragen, die von den Behörden erhobenen Vorwürfe zu entkräften und den finanziellen Schaden zu minimieren.
Der Verteidiger kann unterdessen mit seinen Kenntnissen des Strafprozessrechts und seiner Verhandlungserfahrung den Prozessverlauf und das Verhandlungsergebnis positiv beeinflussen. Wir stimmen uns eng mit Ihrem Strafverteidiger ab. Diese Aufgabenteilung ist die ideale Lösung für Mandanten, die in ein Steuerstrafverfahren verwickelt sind.
Als Steuerberater in München sind wir in den Belangen des Steuerstrafrechts an Ihrer Seite:
Egal ob Sie ein konkretes Problem im Steuerstrafrecht haben oder Steuerstraftaten vorbeugen möchten, kontaktieren Sie uns telefonisch unter 089 / 628 16 96 – 0 oder per E-Mail an info@steuerberater-muenchen.de. Wir helfen Ihnen weiter.
Wenn Sie einen dringenden Notfall haben, etwa weil Ihnen eine Durchsuchung durch die Steuerfahndung bevorsteht, sind wir als Steuerberater in München auch außerhalb unserer Bürozeiten für Sie erreichbar. Unter dieser Notrufnummer erhalten Sie rasche Hilfe:
Ratzke Hill PartGmbB
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Kolpingring 18
82041 Oberhaching
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag 08:00 - 17.00 Uhr
Freitag 8:00 - 14.30 Uhr
Termine jederzeit auch außerhalb unserer Öffnungszeiten.
Telefon: 089/62816960
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