Eine Dienstleistung, speziell die einer Steuerkanzlei, kann man schlecht "anfassen". Sie möchten "die Katze aber nicht im Sack kaufen". Wir haben Ihnen deshalb unsere Leistungen bzw. das Ergebnis davon mit Bildern, Beispielen und Mustern dargestellt.
Wir schneiden unsere Leistungspakete auf Ihre Bedürfnisse individuell zu, damit Sie ein optimales Preis - Leistungs - Verhältnis erhalten. Sie bestimmen, wie eine Dienstleistung erbracht wird.
Welche Leistungen erbringt Ihr Partner? Welche Leistungen erbringen Sie selbst? Sie entscheiden, wie viel Sie investieren.
Unser Honorar vereinbaren wir im vorhinein mit Ihnen. Damit leisten wir einen Beitrag zu Klarheit und Transparenz.
Wir arbeiten ausschießlich mit DATEV. Ihre Daten sind im Rechenzentrum der DATEV sicher gespeichert, auch wenn unsere Kanzlei abbrennt.
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner wenn es um das Thema Rechnungswesen und Buchführung bzw. Buchhaltung geht. Ihre Buchhaltung ist ein sehr wichtiger Bestandteil Ihrer Unternehmensführung und hat eine nicht zu unterschätzende Kontrollfunktion.
Als Sonderleistungen bieten wir optional ein jährliches oder regelmässiges Update mit den aktuellen Gegebenheiten.
Entscheiden Sie sich individuell für eine unserer Dienstleistungen und wir erledigen diese Rechenaufgaben sowie alles weitere für Sie!
Immer wieder stehen im privaten, aber auch im geschäftlichen Bereich Finanzierungsentscheidungen an, bei denen es wichtig ist, einen neutralen Finanzberater an der Seite zu haben um durch eine umfassende, kompetente Finanzberatung die steuerlich und wirtschaftlich günstigste Alternative zu finden.
Ihr Jahresabschluss bildet die wichtigste Grundlage für die Berechnung Ihrer Steuerlast und spiegelt den betriebswirtschaftlichen Erfolg des vergangenen Geschäftsjahres wieder.
Das Steuerstrafrecht umfasst weitläufig alle Gesetze, die wegen Verstößen gegen Steuergesetze Sanktionen androhen. Die §§ 369 ff. Abgabenordnung (AO) enthalten zwar einige Regelungen über die strafrechtlichen Konsequenzen bestimmter Verstöße gegen Steuergesetze, dies sind jedoch offene Gesetze, die durch das materielle Steuerrecht ausgefüllt werden.
Zum 1. Januar 2015 haben sich die Bedingungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige massiv verschärft. Dennoch ist es weiterhin möglich, durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen! Zögern Sie nicht, sich beraten zu lassen!
Ratzke Hill PartGmbB
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
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82041 Oberhaching
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