Sich mit dem eigenen Tod und der Nachfolge auseinanderzusetzen, fällt vielen Menschen schwer. Aus steuerrechtlicher Sicht ist es jedoch ratsam, Erbschaften schon zu Lebzeiten sinnvoll zu gestalten und Schenkungen gut zu planen. Dies kann den Hinterbliebenen Streitereien untereinander, Ärger mit dem Finanzamt unnötig hohe Steuerbelastungen sowie Beratungskosten ersparen. Das Bewusstsein, alles geregelt zu haben und für die Zurückgelassenen gut vorgesorgt zu haben, kann auch für Sie als Erblasser und Geschenkgeber befreiend sein. Ihr Steuerberater in München unterstützt und berät Sie dabei in allen Fragen rund um Erben und Schenken.
Das Thema Erben und Schenken ist sehr komplex. Es bietet viele Gestaltungsmöglichkeiten, kann aber bei fehlendem Fachwissen erhebliche steuerrechtliche Nachteile bringen. Die Steuerrechtsexperten der Kanzlei Ratzke Hill sind mit Freibeträgen, Begünstigungen, Anzeigepflichten, Abgabe von Steuererklärungen beim Finanzamt und anderen wichtigen Faktoren vertraut. Es gibt einige Gründe, warum Sie beim Thema Erben und Schenken diese Expertise benötigen:
Erhaltung von Familienunternehmen: Die Erbschaftsteuer kann den Fortbestand eines Familienunternehmens gefährden. Der Gesetzgeber sieht hierfür Verschonungsmöglichkeiten vor, die einer professionellen Beratung bedürfen.
Immobilien und sonstiges Privatvermögen: Auch Immobilien und anderes Privatvermögen, wie z.B. Wertpapiere, sollen im Fall einer Erbschaft möglichst erhalten bleiben. Neben der Nutzung von Freibeträgen können gezielte Gestaltungen (z.B. Schenkung unter Nießbrauch) die Steuerbelastung reduzieren und Vermögen vor dem staatlichen Zugriff schützen.
Anzeige- und Erklärungspflichten gegenüber dem Finanzamt: Im Schenkungs- und Erbschaftsfall entstehen gegenüber dem Finanzamt vielschichtige Erklärungspflichten. Dies betrifft neben der Ermittlung des betroffenen Vermögens sowie den zugehörigen Steuererklärungen im schlimmsten Fall auch die ertragssteuerliche Betreuung einer Erbengemeinschaft bis zu deren Auflösung. Auch hier sollten alle Möglichkeiten in Betracht gezogen werden, um unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden.
Eine mit uns entwickelte, individuell auf Ihren Fall abgestimmte Steuerstrategie für Ihr Erbe oder Schenkung bietet Ihnen zahlreiche Vorteile:
Ansprüche, Ziele und Umsetzungsmöglichkeiten im Erb- und Schenkungsfall: Wir prüfen Ansprüche, besprechen Ihre persönlichen Ziele und zeigen Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten. Auch bei der Umsetzung sind wir an Ihrer Seite.
Umsichtige und langfristige Nachfolgeplanung: Gemeinsam mit unseren Steuerberatern können Sie Ihre Nachfolge umsichtig und langfristig planen. Schenkungen von Immobilien, Unternehmensanteilen und sonstigen Vermögenswerten zu Lebzeiten sind dabei ein zentrales Element.
Reduzierung und Vermeidung von hohen Steuerzahlungen: Durch die richtige Nutzung von Steuerklassen, Freibeträgen und Begünstigungen können Sie Erbschaftssteuer sparen oder vermeiden. Als Steuerberater wissen wir, wie Betroffene durch eine optimale Gestaltung vor dem Erbfall, direkt danach und bei der Erbschaftssteuererklärung die Steuerlast reduzieren können.
Steueroptimierte Immobilien-, Unternehmens- und Vermögensbewertung: Bei Schwierigkeiten mit Schenkungs- und Erbschaftssteuerbescheiden ist ebenfalls ein kompetenter Steuerberater gefragt.
Eine professionelle Betreuung beim Schenken oder Vererben von Vermögen beginnt bei der Entwicklung eines Planes für die Übergabe ihres Vermögens an ihre zukünftigen Erben. Als Experten mit langjähriger Erfahrung wissen wir, wie Sie die Übertragung von Immobilien, Unternehmen und anderen Vermögenswerten steueroptimiert umsetzen. Bei der Vermögensübertragung kann es - abhängig von Ihrer persönlichen Situation - ratsam sein, zu Lebzeiten zu schenken, die Übertragung per Erbschaft zu regeln oder eine Kombination aus beidem zu wählen. Bei der Entwicklung einer auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Lösung bieten wir folgende Leistungen:
Nach erfolgreicher Umsetzung der Vermögensübertragung übernehmen wir die Kommunikation mit dem Finanzamt:
Ist "das Kind bereits in den Brunnen gefallen" und wurde geschenktes oder ererbtes Vermögen nicht ordnungsgemäß versteuert, übergibt das Finanzamt an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Auch und insbesondere hier ist professionelle Beratung ein Muss. Wir verfügen bei der Betreuung von Steuerstrafverfahren über langjährige Expertise und helfen Ihnen, das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Möchten Sie für die Zukunft vorsorgen und Ihr Vermögen schon zu Lebzeiten sinnvoll verteilen? Oder sehen Sie sich mit einer komplexen Erbschaft konfrontiert und benötigen Unterstützung? Kontaktieren Sie uns telefonisch unter (0) 89 / 628 16 96 – 0 oder über unser Kontaktformular. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihr Anliegen mit Ihnen zu besprechen, um Ihnen anschließend ein detailliertes Angebot zu unterbreiten.
Ratzke Hill PartGmbB
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82041 Oberhaching
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