Jedes buchführungspflichtige Unternehmen ist dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss (Financial Statements) zu erstellen. Dieser gibt Aufschluss über die finanzielle Situation des Unternehmens und ermittelt den erwirtschafteten Gewinn oder Verlust. Woraus der Jahresabschluss besteht, regelt § 242 HGB. Zwingende Bestandteile sind die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung. In Kapitalgesellschaften sind nach § 264 HGB zusätzlich ein Anhang und ein Lagebericht zu erstellen.
Jedes buchführungspflichtige Unternehmen ist dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss (Financial Statements) zu erstellen. Dieser gibt Aufschluss über die finanzielle Situation des Unternehmens und ermittelt den erwirtschafteten Gewinn oder Verlust. Woraus der Jahresabschluss besteht, regelt § 242 HGB. Zwingende Bestandteile sind die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung. In Kapitalgesellschaften sind nach § 264 HGB zusätzlich ein Anhang und ein Lagebericht zu erstellen.
Unabhängig davon, ob Sie Ihren Jahresabschluss selbst erstellen oder durch Ihren Steuerberater anfertigen lassen, müssen Sie stets die dafür erforderlichen Arbeitsunterlagen zusammenstellen. Hierzu zählen unter anderem diese Papiere:
Zusätzlich müssen einige Vorarbeiten im Rahmen der Buchführung erledigt werden, damit die Voraussetzungen für den Jahresabschluss gegeben sind:
Die laufende Buchhaltung sollte durch den Unternehmer auch während des Jahres stets aktuell und lückenlos geführt werden. Sind die Vorarbeiten bereits erledigt sind, erhält der Steuerberater eine abschlussfähige Buchführung. Dies bedeutet, dass der Aufwand für den Jahresabschluss geringer ist und er die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung zeitnah anfertigen kann.
Für das Finanzamt ist der Jahresabschluss die Grundlage für die Bemessung der Steuern. Ehe der Jahresabschluss abgegeben wird, sollte der Unternehmer deshalb über Lösungen nachdenken, wie die Bilanz optimiert werden kann. So können zum Beispiel kurz vor dem Jahreswechsel noch einmal ohnehin anstehende Investitionen vorgezogen werden. Dadurch erhöhen sich die Betriebsausgaben, der Gewinn sinkt und damit auch die zu zahlen Steuern. Um den Gewinn vor Steuern zu senken, ist es außerdem möglich, bereits erbrachte Leistungen nicht mehr im laufenden Jahr abzurechnen, sondern erst zu Beginn des neuen Jahres. Auch geschickt eingesetzte Rückstellungen können im Rechnungswesen eine gewinnmindernde Wirkung erzielen.
Schon aufgrund dieser Einsparmöglichkeiten lohnt es sich für die meisten Unternehmen, einen Steuerberater mit dem Jahresabschluss zu beauftragen. Zugleich können sie so als Unternehmer sicher sein, stets alle aktuellen Vorschriften des HGB einzuhalten.
Ratzke Hill PartGmbB
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