Alles Wissenswerte zur Steuerfahndung soll im Rahmen der vorliegenden Artikelreihe überblicksartig dargestellt werden. Der einführende Blog erklärte die rechtlichen Grundlagen sowie die Möglichkeiten der Steuerfahndung nach dem deutschen Steuerrecht. In diesem sowie den weiter folgenden Artikeln der Themenreihe sollen die einzelnen Maßnahmen der Steuerfahndung im Detail erklärt werden.
Alles Wissenswerte zur Steuerfahndung soll im Rahmen der vorliegenden Artikelreihe überblicksartig dargestellt werden. Der einführende Blog erklärte die rechtlichen Grundlagen sowie die Möglichkeiten der Steuerfahndung nach dem deutschen Steuerrecht. In diesem sowie den weiter folgenden Artikeln der Themenreihe sollen die einzelnen Maßnahmen der Steuerfahndung im Detail erklärt werden. Dieser Blogbeitrag stellt die Kontopfändung in den Mittelpunkt. Relevant wird diese Maßnahme beispielweise dann, wenn bei einem trotz Gerichtsurteils zahlungsunwilligen Schuldner eine Zwangsvollstreckung vorgenommen werden muss. Auf folgende Fragen soll in diesem Zusammenhang näher eingegangen werden:
Voraussetzung für eine Kontopfändung ist, dass der Gläubiger auf der Basis eines gegen den Schuldner vollstreckbaren Titels einen Pfändungs- oder Überweisungsbeschluss durch ein Gericht erwirkt. Dieser Beschluss wird im Anschluss durch den Gläubiger an die Bank des Schuldners zugestellt. Mit dem Kontopfändungsbeschluss wird bewirkt, dass die Bank nicht mehr befugt ist, das vorhandene Kontoguthaben an den Kontoinhaber, also den Schuldner auszuzahlen. Nach spätestens 14 Tagen überweist die Bank das gepfändete Guthaben an den Gläubiger. Im schlimmsten Fall erfolgt eine Pfändung des gesamten Kontoguthabens, so dass der Gläubiger keine Auszahlungen oder Überweisungen mehr vornehmen kann.
Von einer Kontopfändung betroffene Schuldner haben nach dem Beschluss vier Wochen Zeit, um zu reagieren und somit das Schlimmste zu verhindern. Unternimmt der Schuldner in diesem Zeitraum nichts, so kann der Gläubiger das gesamte Kontoguthaben pfänden, ohne dabei zu berücksichtigen, dass dem Schuldner ein Existenzminimum zusteht.
Oft kommt auch die Frage auf, wie lange eine Kontopfändung bestehen bleibt. Grundsätzlich gilt, dass die Kontopfändung so lange bestehen bleibt, bis die Forderung des Gläubigers beglichen ist oder aber diese die Pfändung entweder zurücknimmt bzw. ruhen lässt. Die letztgenannten beiden Möglichkeiten kommen jedoch in der Praxis nur äußerst selten vor.
Welche Rolle spielt nun das Finanzamt bei einer Kontopfändung? Für den Fall, dass es sich beim Gläubiger um eine Behörde handelt - so zum Beispiel das Finanzamt in Fall von Steuerschulden - wird eine behördliche Pfändungs- und Einziehungsverfügung ausgestellt.
Um eine vollständige Pfändung des Kontoguthabens zu vermeiden, haben Schuldner innerhalb der genannten Frist von vier Wochen Zeit, um ein Pfändungsschutzkonto einzurichten. Dieses wird oft auch nur kurz "P-Konto" genannt. Auf den Wunsch des Schuldners ist die Bank verpflichtet, dessen Konto innerhalb von vier Tagen in ein P-Konto umzuwandeln. Voraussetzung ist hier, dass der Schuldner explizit einen Antrag auf Umstellung bei der Bank stellt. Die Einrichtung eines derartigen Kontos bewirkt, dass dem Schuldner trotz Kontopfändung ein monatlicher Grundfreibetrag in Höhe von 1.045,04 € zur Verfügung steht. Im Falle von Unterhaltspflichten, dem Bezug von Kindergeld oder bestimmten Sozialleistungen können zudem darüber hinaus gehende Freibeträge geltend gemacht werden. Bei der Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos gilt es Folgendes zu beachten:
Es entstehen keine Umstellungskosten, wohl aber können Kontoführungsgebühren anfallen.
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