Bei der Steuererklärung ist oft genug guter Rat teuer – ein Steuerberater muss her. Viele Steuerpflichtige scheuen sich jedoch davor, weil sie die Kosten für den Steuerberater scheuen, ebenso wie die Ungewissheit in Hinblick auf deren tatsächliche Höhe. Dies wäre jedoch überhaupt nicht notwendig, denn der Steuerberater darf für seine Tätigkeit nur berechnen, was die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vorgibt.
Bei der Steuererklärung ist oft genug guter Rat teuer – ein Steuerberater muss her. Viele Steuerpflichtige scheuen sich jedoch davor, weil sie die Kosten für den Steuerberater scheuen, ebenso wie die Ungewissheit in Hinblick auf deren tatsächliche Höhe. Dies wäre jedoch überhaupt nicht notwendig, denn der Steuerberater darf für seine Tätigkeit nur berechnen, was die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vorgibt.
Wie viel eine bestimmte Tätigkeit des Steuerberaters kostet, regelt bereits seit dem Jahr 1981 die Steuerberatervergütungsverordnung. Sie legt fest, welches Honorar für den Steuerberater angemessen ist und stellt außerdem sicher, dass die Rechnung nicht zu niedrig ausfallen kann – umsonst darf eine Steuerberatung nämlich nicht sein. Um die tatsächlichen Steuerberater Kosten zu ermitteln, geht man nun in mehreren Schritten vor:
Zunächst muss anhand der Anlage 1 der Steuerberatervergütungsverordnung die Maximalgebühr ermittelt werden, also die höchstmögliche Gebühr, die eine Tätigkeit kosten kann. Diese richtet sich nach dem Gegenstandswert der Beauftragung. Bei einer Einkommensteuererklärung wären dies beispielsweise die positiven Einkünfte, bei einem Arbeitnehmer also das Jahreseinkommen. Aus der Tabelle A lässt sich anhand der Einkünfte die volle Gebühr (10/10) für den Steuerberater ablesen.
Beispiel: Herr Meier verdient bei seinem Arbeitgeber im Jahr 32.500 Euro. Die Maximalgebühr beträgt 872 Euro. Hiervon ausgehend werden die Steuerberater Kosten berechnen.
Der Gesetzgeber gesteht dem Steuerberater bei den Gebühren einen Ermessensspielraum zu. Deshalb werden zu jeder Tätigkeit sowohl eine Minimalgebühr als auch ein Höchstwert angesetzt. Innerhalb dieser Grenzen darf sich der Steuerberater bewegen. Bei einer Einkommensteuererklärung liegt diese Spanne beispielsweise zwischen 1/10 und 6/10 von der Höhe der Maximalgebühr.
Die Minimalgebühr für die Steuererklärung beträgt 1/10. Die Mittelgebühr stellt die Mitte zwischen der minimalen und der maximalen Gebühr dar. Bei einer Spanne zwischen 1/10 und 6/10 liegt die Mittelgebühr bei 3,5/10. Möchte der Steuerberater in seiner Rechnung mehr als die Mittelgebühr abrechnen, so muss er dies gemäß Steuerberatervergütungsverordnung erklären, beispielsweise durch besondere Umstände oder Komplikationen.
Die StBVV enthält für verschiedenste Arbeiten des Steuerberaters jeweils den anzuwendenden Zehnten, von der Steuererklärung über die Buchführung bis zur Lohnabrechnung für Unternehmer. Um die Spanne zu ermitteln, innerhalb derer sich die Kosten für den Steuerberater bewegen können, benötigt man jeweils den unteren und den oberen Zehnten (z. B. Erbschaftssteuererklärung 2/10 bis 10/10).
Beispiel: Herr Meier möchte nun seine Einkommensteuererklärung vom Steuerberater erstellen lassen. Da die Maximalgebühr 872 Euro beträgt, liegt die Minimalgebühr bei 87,20 Euro und die Höchstgebühr bei 523,20 Euro (6/10). Die Mittelgebühr beläuft sich auf 287,76 Euro.
Nimmt ein Unternehmer die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch, kommen abweichende Gebühren zum Tragen, da die Maximalgebühr anhand der jeweils zutreffenden Tabelle abgelesen werden muss:
Die Beträge sind hier niedriger, da bei Unternehmern nicht der Gewinn, sondern der Umsatz für den Gegenstandswert herangezogen wird. Erzielt ein Unternehmer beispielsweise einen Jahresumsatz von 200.000 Euro, kostet die volle Gebühr 462 Euro.
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