09. Dezember 2013
Singapur galt bislang als Steuerparadies: Einkommen werden mit maximal 20 Prozent besteuert, Kapitalgewinne werden gar nicht versteuert und das Bankgeheimnis gilt als eines der strengsten der Welt. Nicht wenige Gelder, die ursprünglich in der Schweiz angelegt waren, wurden in den letzten Wochen und Monaten nach Singapur transferiert.
Singapur galt bislang als Steuerparadies: Einkommen werden mit maximal 20 Prozent besteuert, Kapitalgewinne werden gar nicht versteuert und das Bankgeheimnis gilt als eines der strengsten der Welt. Nicht wenige Gelder, die ursprünglich in der Schweiz angelegt waren, wurden in den letzten Wochen und Monaten nach Singapur transferiert.
Wie lange Singapur noch als sichere Anlaufstelle für die diskrete Geldanlage gilt, ist jedoch fraglich: Deutschland und Singapur wollen Medienberichten zufolge bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerflucht zukünftig enger zusammenarbeiten. Das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Ländern soll so ergänzt werden, dass ein umfassender Informationsaustausch und mehr Auskunftsrechte über Schwarzgelder deutscher Steuerflüchtlinge vereinbart werden. Somit droht Anlegern, die Ihre in Singapur angelegten Gelder nicht ordnungsgemäß versteuert haben, die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens. Solange die Tat noch nicht entdeckt ist, könnte die Abgabe einer Selbstanzeige unter bestimmten Voraussetzungen zur Straffreiheit führen.
Wenn Sie Fragen hierzu haben, sind wir jederzeit gerne für Sie da!
Ratzke Hill Partnerschaftsgesellschaft
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