Ob ein Fahrtenbuch anlegen, einen Steuerberater beauftragen, Kleininvestitionen tätigen oder die Kosten für Geschenke und Arbeitszimmer absetzen, mit diesen fünf Tipps können Selbstständige ganz einfach Steuern sparen.
Ob ein Fahrtenbuch anlegen, einen Steuerberater beauftragen, Kleininvestitionen tätigen oder die Kosten für Geschenke und Arbeitszimmer absetzen, mit diesen fünf Tipps können Selbstständige ganz einfach Steuern sparen.
Eine Möglichkeit, um als Selbstständiger Steuern zu sparen, besteht darin, ein Fahrtenbuch zu führen. Mit einem ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch können Sie nachweisen, für welche Fahrten Sie das Fahrzeug betrieblich und für welche privat genutzt haben. Zählt das Fahrzeug zum Betriebsvermögen, dürfen Sie die laufenden Kosten und die Abschreibung des Kfz zur Gänze als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Dies mindert Ihre Steuerbelastung.
Jene Kilometer, die Sie privat zurückgelegt haben, sind steuerpflichtig. Verwenden Selbstständige das Fahrzeug hauptsächlich (zu mehr als 50 Prozent) für geschäftliche Zwecke, gilt es laut Gesetz als Betriebsvermögen. Bewegt sich die betriebliche Nutzung zwischen mehr als zehn und weniger als 50 Prozent, entscheidet der Unternehmer selbst, ob das Fahrzeug zum Privat- oder Betriebsvermögen gehören soll.
Wenn Sie einen Steuerberater beauftragen, haben Sie einen Experten an Ihrer Seite, der Ihnen zeigt, wie Sie als Selbstständiger Steuern sparen können. Für diese Unterstützung stellt der Steuerberater ein Honorar in Rechnung. Als Selbstständiger können Sie diese Steuerberatungskosten als Betriebsausgaben in der Steuererklärung absetzen, wenn sie beruflich bedingt sind.
Wenn Selbstständige kleine Betriebsgüter wie Maschinen, Laptops, Büroutensilien oder Smartphones anschaffen, können sie Steuern sparen. Solche geringwertigen Wirtschaftsgüter lassen sich seit dem Jahr 2018 bis zu einem Betrag von 800 Euro (netto) vollständig als Betriebsausgabe abziehen. Damit ergibt sich eine Steuerersparnis von mehreren hundert Euro. Liegt der Kaufpreis über 800 Euro (= 952 Euro brutto), sind die Gegenstände über mehrere Jahre abzuschreiben.
Selbstständige können Steuern sparen, indem sie kleine Geschenke für Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter steuerlich absetzen. Auf diese Weise lassen sich pro Jahr und Person Präsente im Wert von bis zu 35 Euro (Nettobetrag) berücksichtigen. Dies bringt eine kleine Steuererleichterung.
Die Kosten für ein Arbeitszimmer können Selbstständige vollständig abziehen, wenn es sich um ihre Betriebsstätte oder den Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit handelt. Falls dies nicht der Fall ist, gilt Folgendes: Gibt es keinen alternativen Arbeitsbereich, können Sie als Selbstständiger die Aufwendungen für das Arbeitszimmer bis zu einem Betrag von 1.250 Euro jährlich als Betriebsausgabe ausweisen.
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