Steuernummer beantragen: Das müssen Sie beachten

Wer selbständig, freiberuflich oder gewerblich tätig ist, muss eine Steuernummer beantragen, um steuerlich korrekt erfasst zu werden. Die Ausstellung der Steuernummer erfolgt durch das zuständige Finanzamt. Wer sich an dieses wendet, erhält seine Steuernummer in der Regel innerhalb weniger Wochen und nach dem korrekten Ausfüllen eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Im Einzelnen sind folgende Details zu beachten: 

Wer selbständig, freiberuflich oder gewerblich tätig ist, muss eine Steuernummer beantragen, um steuerlich korrekt erfasst zu werden. Die Ausstellung der Steuernummer erfolgt durch das zuständige Finanzamt. Wer sich an dieses wendet, erhält seine Steuernummer in der Regel innerhalb weniger Wochen und nach dem korrekten Ausfüllen eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Im Einzelnen sind folgende Details zu beachten:

Was ist eine Steuernummer?

Die Steuernummer ist ein Aktenzeichen, welches das zuständige Finanzamt im Schriftverkehr mit dem Steuerpflichtigen verwendet. Jeder im Bereich der Veranlagungssteuern (d.h. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) Steuerpflichtige verfügt im Regelfall über eine solche Steuernummer. Werden Ehegatten und Lebenspartner zusammen veranlagt, so werden beide auch unter einer gemeinsamen Steuernummer geführt. Unter bestimmten Voraussetzungen vergibt das Finanzamt jedoch auch mehrere Steuernummern, beispielsweise dann, wenn es sich um eine vorgangsbezogene Steuernummer handelt oder wenn unterschiedliche steuerliche Tatbestände den jeweils zuständigen Organisationseinheiten im Finanzamt zugeteilt werden müssen.

Wie und wo beantrage ich eine Steuernummer?

Wer als Arbeitnehmer beschäftigt ist oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, erhält nach der Abgabe der ersten Einkommensteuererklärung eine Steuernummer. Beim Ausfüllen der ersten Erklärung kann das die Steuernummer betreffende Feld einfach freigelassen werden. Das zuständige Finanzamt vergibt im Anschluss eine Steuernummer und teilt diese dem Steuerpflichtigen postalisch mit. Die Steuernummer erscheint ab diesem Zeitpunkt auf jedem Steuerbescheid.

Selbstständige oder Freiberufler haben dem zuständigen Finanzamt die Aufnahme ihrer Tätigkeit schriftlich mitzuteilen, wobei keine besonderen Formvorschriften gelten. Hierauf erfolgt die Zusendung eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, welcher vollständig auszufüllen und an das Finanzamt zurückzusenden ist. Alternativ kann die Mitteilung auch online über das ELSTER-Portal mit allen erforderlichen Angaben erfolgen. Nach der Erfassung des Steuerpflichtigen durch das Finanzamt erfolgt die Zusendung der Steuernummer an diesem auf postalischem Weg.

Bei Gewerbetreibenden wird die beim zuständigen Gewerbeamt erfolgte Gewerbeanmeldung automatisch dem zuständigen Finanzamt weitergeleitet. Daraufhin erhält der Steuerpflichtigen von diesem den Fragebogen zur steuerlichen Erfassen, welcher vollständig auszufüllen und an das Finanzamt zurückzusenden ist. Auch hier erfolgt nach der Erfassung durch das Finanzamt die postalische Zusendung der Steuernummer an den Steuerpflichtigen.

Was ist die steuerliche Identifikationsnummer?

Von der Steuernummer ist die steuerliche Identifikationsnummer zu unterscheiden. Während die Steuernummer abhängig ist vom steuerlichen Tatbestand sowie vom zuständigen Finanzamt, ist die steuerliche Identifikationsnummer personenbezogen und ein Leben lang gültig. Die Identifikationsnummer ist bei der Abgabe der Steuererklärung sowie bei jeglicher Korrespondenz mit dem Finanzamt oder bei der Nutzung der ELSTER Online-Dienste zu verwenden. Darüber hinaus ist sie gegenüber allen Stellen zu nennen, die Daten zu steuerlichen Zwecken übermitteln. Hierunter fallen insbesondere der Arbeitgeber sowie Banken und Versicherungen.  


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