Steuernummer beantragen: So gehen Steuerpflichtige richtig vor

Im Prinzip muss man eine Steuernummer nicht beantragen – das Finanzamt vergibt sie automatisch, sobald der Steuerpflichtige steuerlich erfasst wird. Allerdings kann es erforderlich werden, sich bei der zuständigen Behörde zu melden. Wie die Steuernummer ausgestellt wird, hängt vom Status des Steuerpflichtigen ab.

Im Prinzip muss man eine Steuernummer nicht beantragen – das Finanzamt vergibt sie automatisch, sobald der Steuerpflichtige steuerlich erfasst wird. Allerdings kann es erforderlich werden, sich bei der zuständigen Behörde zu melden. Wie die Steuernummer ausgestellt wird, hängt vom Status des Steuerpflichtigen ab.

Steuernummer beantragen für Unternehmer

Unternehmer benötigen ihre Steuernummer nicht nur für die Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung. Sie ist auch ein zwingender Bestandteil von Rechnungen (sofern keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben ist) und erforderlich, um die regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen durchführen zu können. Möchten sie bei ihrem zuständigen Finanzamt eine Steuernummer beantragen, gehen sie folgendermaßen vor:

  • Freiberufler: Freiberufler, die einer Tätigkeit gemäß der Katalogberufe nachgehen, melden sich formlos beim Finanzamt (z. B. telefonisch, Schreiben oder Formular) und zeigen ihre selbstständige Arbeit an.
  • Gewerbetreibende: Das Gewerbeamt übermittelt dem Finanzamt automatisch die Gewerbeanmeldung, woraufhin dieses einen Fragebogen verschickt.

Sobald das Finanzamt Kenntnis von der unternehmerischen Tätigkeit erhält, schickt es dem Unternehmer einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieses Formular muss er ausfüllen, wobei verschiedenste Informationen abgefragt werden. Hierzu gehören unter anderem:

  • persönliche Angaben
  • Art der Tätigkeit bzw. des Gewerbes
  • Erfassung der Gründungsform
  • Schätzung der voraussichtlichen Einkünfte für das Jahr der Betriebseröffnung und das folgende Jahr
  • Informationen zur Gewinnermittlung
  • Angaben zur Anmeldung und Abführung von Lohn- und Umsatzsteuer
  • Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Steuernummer beantragen für Angestellte

Angestellte, die noch nie mit dem Finanzamt in Berührung gekommen sind, erhalten ihre Steuernummer stets dann, wenn sie ihre erste Steuererklärung abgeben. Im Formular lassen sie das Feld „Steuernummer“ einfach frei – es wird vom Sachbearbeiter bei der Prüfung ergänzt.

Die Steuernummer ist stets auf dem letzten Steuerbescheid zu finden. Sie kann sich – ganz im Gegensatz zur persönlichen Steuer-Identifikationsnummer – im Laufe des Lebens ändern, z. B. durch eine gemeinsame Veranlagung von Ehepartnern.

Wurde bisher noch keine Steuernummer für die Einkommensteuer vergeben, kann die Steuererklärung dennoch über die Elster-Schnittstelle bzw. Elster online abgegeben werden. Hierzu besteht die Auswahlmöglichkeit „Ich habe keine aktuelle Steuernummer“.

Zuständiges Finanzamt: Welche Behörde ist verantwortlich?

Zuständig für die Steuern ist in aller Regel das Finanzamt, in dessen Bezirk sich der Wohnsitz des Steuerpflichtigen befindet. Möchte man also beispielsweise in München eine Steuernummer beantragen, wendet man sich an Finanzamt in München. Wer sich über die Zuständigkeit der Finanzämter unsicher ist, kann auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern nach dem zuständigen Finanzamt suchen.

Wie lange dauert es bis zur Erteilung der Steuernummer?

Wie lange es dauert, bis der Steuerpflichtige seine Steuernummer erhält, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Meldet er sich telefonisch beim Finanzamt, kann die Nummer teilweise direkt weitergegeben werden. Ist dies nicht der Fall, so dauert der Service auf dem Postweg meist zwei bis sechs Wochen. Teilweise flattert der Brief aber schon nach wenigen Tagen in den Postkasten.


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