Erbschaftsteuer - Rechner
Möchten Erben die Erbschaftssteuer berechnen, so müssen sie in mehreren Schritten vorgehen. Zunächst werden sie in Abhängigkeit von ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser in eine Steuerklasse eingeteilt und ihnen ein Freibetrag zugewiesen. Anspruchsvoll ist jedoch die Ermittlung der tatsächlichen Höhe des Erbes.
Erbschaftssteuer berechnen: Ermittlung von Freibetrag und Steuerklasse
Zunächst sind der Freibetrag und die Steuerklasse zu ermitteln. Hilfreich ist dabei diese Übersicht, die für ein Erbe ebenso wie für eine Schenkung gilt:
Erben |
Steuerklasse |
Freibeträge |
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner |
I |
500.000 € |
leibliche Kinder, Stief- und Adoptivkinder, verwaiste Enkel |
I |
400.000 € |
Enkel, Urenkel |
I |
200.000 € |
Eltern, Großeltern |
I |
100.000 € |
Geschiedene Ehegatten, Geschwister, Schwieger-/Stiefeltern, Schwiegerkinder, Neffen und Nichten |
II |
20.000 € |
alle übrigen Personen |
III |
20.000 € |
Der Freibetrag gilt für alle Arten von Erbe, egal ob bares Vermögen, Immobilien oder Schmuck des Erblassers. Ehepartner haben zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag in Höhe von 256.000 Euro. Bei Kindern beträgt er in Abhängigkeit vom Alter zwischen 10.300 Euro und 52.000 Euro.
Tipp: Ein Erbschaftsteuer Rechner ermittelt die Steuerklasse und die Freibeträge anhand des eingegebenen Verwandtschaftsgrads.
Steuersatz anhand der Steuerklasse ermitteln
Der Steuersatz, der auf das Erbe angewendet wird, richtet sich nach der Steuerklasse:
Vermögen |
Steuerklasse I |
Steuerklasse II |
Steuerklasse III |
75.000 Euro |
7% |
15% |
30% |
300.000 Euro |
11% |
20% |
30% |
600.000 Euro |
15% |
25% |
30% |
6.000.000 Euro |
19% |
30% |
30% |
13.000.000 Euro |
23% |
35% |
50% |
26.000.000 Euro |
27% |
40% |
50% |
> 26.000.000 Euro |
30% |
43% |
50% |
Gibt der Nutzer im Erbschaftssteuer Rechner die Höhe des Erbes an, so wird der Steuersatz automatisch berechnet.
Welches Vermögen zählt zur Erbschaft?
Zunächst einmal setzt sich die Erbschaft aus allem zusammen, was der Erblasser den Erben hinterlässt. Dies können Sparguthaben ebenso sein wie ein zuhause aufbewahrtes Vermögen, Immobilien oder auch der Hausrat. Je nach Situation werden jedoch auch Teile der Erbschaft ausgenommen oder sind nach dem ErbStG durch großzügige Freibeträge geschützt, zum Beispiel:
- Freibetrag für den Hausrat des Erblassers von 53.000 Euro (Steuerklasse I) bzw. 12.000 Euro (Steuerklasse II/III)
- selbstgenutzte Wohnimmobilien, sofern die Erben sie nach dem Tod selbst beziehen und für mindestens zehn Jahre bewohnen (Kinder müssen auf den Wert anteilig Steuern zahlen, wenn die Wohnfläche über 200 m² beträgt)
- Nachlassverbindlichkeiten werden abgezogen (z. B. Schulden des Erblassers, Nachzahlungen von Einkommenssteuer; Bestattungskosten, Grabdenkmal oder Grabpflegekosten bis zu 10.300 Euro pro Erbfall)
- bei Vererbung eines Unternehmens bleiben 85 Prozent des Betriebsvermögens steuerfrei, wenn der Betrieb fortgeführt wird und in den nächsten fünf Jahren die Lohnsumme nicht wesentlich absinkt
- besondere Regelungen für kleine Unternehmen
Der im Endeffekt ermittelte Wert der Erbschaft wird mit dem persönlichen Steuersatz multipliziert. Hierdurch ergibt sich die zu zahlende Erbschaftssteuer. Im Erbschaftsteuer Rechner gibt der Nutzer seinen Verwandtschaftsgrad (z. B. Kinder, Eltern), die Höhe des privaten und betrieblichen Vermögens sowie den Wert etwaiger Immobilien an. Anschließend ermittelt der Rechner die Höhe der Steuer, die abzuführen ist.
Erbschaftssteuerrechner
Schnell und unkompliziert bietet Ihnen unser Erbschaftsteuer-Rechner die Berechnung der Erbschaftsteuer nach aktuellem, also derzeit gültigem, und neuen (geplant zukünftigen) Recht an. Jedoch können Sie mit diesem Rechner die Vermögensgegenstände nicht neu bewerten. Die Neubewertung ist jedoch ein wesentliches Element der Erbschaftsteuerreform. Zukünftig werden insbesondere Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Grundvermögen deutlich höher bewertet werden.
Bitte beachten Sie, dass unsere Rechner keine Steuerberatung ersetzen.