Arztkosten

Definition: Was sind Arztkosten im steuerlichen Sinne?

Arztkosten können in vielen Fällen steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden – und damit Ihre Steuerlast senken. Voraussetzung ist, dass die Kosten nicht durch Ihre Krankenversicherung erstattet wurden und eine bestimmte Schwelle, die sogenannte zumutbare Eigenbelastung, überschritten wird.

Unter Arztkosten versteht das Finanzamt sämtliche Aufwendungen, die unmittelbar mit der Behandlung, Vorbeugung oder Heilung einer Krankheit zusammenhängen. Dazu zählen nicht nur die Rechnung des Arztes selbst, sondern auch Kosten für Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Heil- und Hilfsmittel sowie therapeutische Maßnahmen – sofern sie medizinisch notwendig sind.

Inhaltsverzeichnis

Arztkosten steuerlich absetzen: Die Voraussetzungen

Damit das Finanzamt Ihre Arztkosten steuerlich anerkennt, müssen drei Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

  • Außergewöhnlichkeit: Die Kosten sind nicht üblich oder typisch für die meisten Steuerpflichtigen.
  • Zwangsläufigkeit: Sie konnten sich den Aufwendungen aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen.
  • Angemessenheit: Die Höhe der Kosten entspricht dem, was medizinisch notwendig ist.

Außerdem dürfen die Kosten nicht durch Versicherungsleistungen, Beihilfen oder andere Erstattungen gedeckt sein. Nur der selbst getragene Anteil zählt.

Welche Arztkosten können Sie absetzen?

Die folgende Übersicht zeigt die häufigsten Arztkosten, die steuerlich absetzbar sind:

  • Arzthonorar (Allgemeinmediziner, Fachärzte, Spezialisten)
  • Krankenhaus- und Klinikkosten (inkl. Zuzahlungen)
  • Verschreibungspflichtige Medikamente und Arzneimittel
  • Zahnarztkosten (inkl. Zahnersatz – mit Einschränkungen, s. FAQ)
  • Kosten für Brillen, Kontaktlinsen oder Hörgeräte
  • Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie – bei ärztlicher Verordnung
  • Kurkosten bei medizinisch notwendiger Kurbehandlung
  • Fahrtkosten zum Arzt (0,30 € / km, alternativ ÖPNV-Kosten)
  • Kosten für Hauspflege oder Pflegepersonal bei Krankheit

Arztkosten in anderen Rechtsbereichen können ebenfalls relevant sein – etwa im Rahmen einer Berufsunfähigkeit oder bei Pflegebedürftigkeit. In diesen Fällen können weitere steuerliche Regelungen greifen.

Zumutbare Eigenbelastung: Diese Grenze müssen Sie kennen

Nicht alle Arztkosten wirken sich sofort auf Ihre Steuer aus. Das Finanzamt zieht zunächst eine sogenannte zumutbare Eigenbelastung ab – einen Betrag, den jeder Steuerpflichtige selbst tragen muss. Erst der Betrag, der diese Grenze übersteigt, mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Die Höhe der zumutbaren Eigenbelastung hängt ab von:

  • Ihrem Gesamtbetrag der Einkünfte
  • Ihrem Familienstand (ledig, verheiratet, Veranlagungsart)
  • Der Anzahl Ihrer Kinder

Sie liegt je nach Konstellation zwischen 1 % und 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Bei hohen Arztkosten – z. B. durch schwere Erkrankungen oder aufwendige Zahnbehandlungen – ist eine Überschreitung dieser Grenze gut möglich und lohnt die sorgfältige Dokumentation aller Belege.

Arztkosten in der Steuererklärung eintragen – Schritt für Schritt

So tragen Sie Arztkosten korrekt in Ihre Steuererklärung ein:

  • Belege sammeln: Quittungen, Rechnungen, Kassenbelege, ärztliche Verordnungen – alles aufbewahren.
  • Eigenanteil berechnen: Ziehen Sie Erstattungen der Krankenkasse oder privaten Versicherung ab.
  • Eintragung in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen: Im Mantelbogen unter dem Abschnitt „Krankheitskosten" eintragen.
  • Belege bereithalten: Nicht von sich aus einreichen, aber bei Nachfrage des Finanzamts sofort vorlegen können.

Was wird NICHT anerkannt? Typische Fehler

Folgende Ausgaben werden vom Finanzamt regelmäßig nicht als absetzbare Arztkosten anerkannt:

  • Kosmetische Operationen ohne medizinische Notwendigkeit
  • Fitnessstudio oder Wellness – auch bei ärztlichem Rat
  • Nahrungsergänzungsmittel und frei verkäufliche Vitaminpräparate
  • Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, die von der Kasse vollständig übernommen werden
  • Ausgaben, die bereits anderweitig steuerlich berücksichtigt wurden

Häufige Fragen (FAQ)

Können Zahnkosten steuerlich abgesetzt werden?
Ja – Zahnarztkosten gelten als Arztkosten und sind grundsätzlich absetzbar. Das gilt für Zahnersatz, Implantate, Kieferorthopädie und funktionell notwendige Behandlungen. Rein ästhetische Maßnahmen wie Bleaching ohne medizinischen Grund werden dagegen nicht anerkannt.

Sind Fahrtkosten zum Arzt absetzbar?
Ja. Fahrtkosten zu Arzt- und Therapiebesuchen können mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer angesetzt werden. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln zählt der tatsächliche Fahrpreis. Parkgebühren und Maut sind ebenfalls absetzbar.

Was gilt bei privater Krankenversicherung (PKV)?
Privat Krankenversicherte können nur den selbst getragenen Anteil absetzen – also Kosten nach Abzug der Erstattung durch die PKV. Bei Selbstbehalt-Tarifen kann der nicht erstattete Teil als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Können Arztkosten für Kinder abgesetzt werden?
Ja. Kosten für minderjährige Kinder – und unter bestimmten Voraussetzungen auch für volljährige Kinder im Ausbildungsverhältnis – können die Eltern als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Ab welchem Betrag lohnt es sich, Arztkosten abzusetzen?
Das hängt von Ihrem Einkommen und Familienstand ab. Da das Finanzamt zunächst die zumutbare Eigenbelastung abzieht, lohnt sich die Angabe vor allem bei höheren Ausgaben oder wenn mehrere Arztkosten über das Jahr zusammenkommen. Eine individuelle Berechnung durch einen Steuerberater bringt hier schnell Klarheit.

Kontakt

Ratzke Hill PartGmbB
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Kolpingring 18
82041 Oberhaching

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag 08:00 - 17.00 Uhr
Freitag 8:00 - 14.30 Uhr Termine jederzeit auch außerhalb unserer Öffnungszeiten.

Telefon: 089/62816960

E-Mail

 

 

Kontaktieren Sie uns!