Dienstfahrzeug

Als Dienstfahrzeug bezeichnet man einen Wagen, der überwiegend für betriebliche Zwecke genutzt wird. Der Fiskus lässt private Fahrten jedoch ausdrücklich zu, sofern sie als geldwerter Vorteil versteuert werden (vgl. §§ 6, 8 EStG).

Möglichkeiten der Versteuerung eines Dienstfahrzeugs

Es bestehen zwei grundsätzliche Möglichkeiten, um ein Dienstfahrzeug zu besteuern:

Die 1-Prozent-Methode: Pauschale Besteuerung

Bei der 1-Prozent-Methode wird jeden Monat 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Neufahrzeugs als geldwerter Vorteil angesetzt. Der Bruttolistenpreis ist auch dann als Berechnungsbasis zu verwenden, wenn es sich um ein gebrauchtes Dienstfahrzeug handelt. Bis zum Jahr 2022 gibt es Sonderregelungen für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, bei denen der Bruttolistenpreis anteilig in Abhängigkeit von der Speicherkapazität gesenkt wird. Damit sinkt auch die steuerliche Belastung des Arbeitnehmers.

Nutzt der Arbeitnehmer das Dienstfahrzeug auch für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, müssen monatlich je gefahrenen Kilometer zusätzlich 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises angesetzt werden. Dies lässt sich nur umgehen, wenn der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass er das Dienstfahrzeug nicht für diese Fahrten nutzt, beispielsweise durch Vorlage einer Jahres-Bahnkarte für die betreffende Strecke.

Berechnungsbeispiel:

Der Arbeitnehmer erhält ein Dienstfahrzeug mit einem Bruttolistenpreis von 44.980 Euro zur Verfügung gestellt. Er fährt täglich 23 km einfach zur Arbeit. Berechnung des geldwerten Vorteils für einen Monat:

44.980 Euro x 1% = 449,80 Euro

44.980 x 0,03% x 20 km = 269,88 Euro

Monatlicher geldwerter Vorteil = 719,68 Euro

Hinweis: Die 1-Prozent-Methode können Selbstständige, Freiberufler und Landwirte nur dann in Anspruch nehmen, wenn das Dienstfahrzeug mehr als zur Hälfte betrieblich genutzt wird. Bei einem privaten Anteil von über 50 Prozent besteht kein Wahlrecht.

Die Fahrtenbuch-Methode: Besteuerung nach tatsächlichen Kosten

Bei der Fahrtenbuch-Methode erfasst der Arbeitnehmer täglich seine Fahrten mit dem Dienstfahrzeug in einem Fahrtenbuch. Dieses umfasst Aufzeichnungen zu

  • Datum und Uhrzeit der Abfahrt und Ankunft
  • Wegstrecke
  • Reisezweck
  • Kilometerstand (Abfahrt und Ankunft)
  • Entfernung
  • Fahrer

Zweck des Fahrtenbuchs ist, den privaten Anteil an den Fahrten mit dem Dienstfahrzeug zu ermitteln. Anschließend berechnet man die Gesamtkosten für das Fahrzeug (z. B. Abschreibung, Reparaturkosten, Kfz-Steuer, Darlehenszinsen, Benzinkosten, Versicherung) und teilt sie durch alle gefahrenen Kilometer. So lassen sich der private Anteil an den Fahrten und somit auch der zu versteuernde Betrag ermitteln.

Ausschließlich dienstliche Nutzung: Steuerliche Auswirkungen

Es kann vorkommen, dass ein Dienstfahrzeug ausschließlich dienstlich genutzt wird. Um diesen Umstand auch steuerlich umsetzen zu können, müssen entsprechende Nachweise geliefert werden, beispielsweise ein lückenloses Fahrtenbuch mit lediglich geschäftlichen Fahrten. Besteht seitens des Finanzamts ein Zweifel, wird eine private Nutzung des Dienstfahrzeugs unterstellt und der Arbeitnehmer muss den geldwerten Vorteil möglicherweise zu Unrecht versteuern.

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