Doppelte Haushaltsführung

Definition: Wie ist die doppelte Haushaltsführung definiert?

Die doppelte Haushaltsführung ist ein Umstand aus dem Einkommensteuerrecht, der dann gegeben ist, wenn ein Mitarbeiter wegen beruflicher Gründe eine Zweitwohnung am Arbeitsort unterhält. Die zusätzlichen Aufwendungen, die sich aus der doppelten Haushaltsführung am Beschäftigungsort ergeben, sind unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten von der Steuer abzugsfähig.

Manche Arbeitnehmer, die weit vom Wohnort entfernt arbeiten, haben neben der Hauptwohnung, an der sich ihr Lebensmittelpunkt befindet (zum Beispiel Haus oder Familienwohnung), eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort, da das tägliche Pendeln zur ersten Tätigkeitsstätte unzumutbar wäre.

Inhaltsverzeichnis

  • Rechtsgrundlagen für die doppelte Haushaltsführung
  • Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung
  • Doppelte Haushaltsführung: Auswirkungen auf die Steuern

Rechtsgrundlagen für die doppelte Haushaltsführung

§ 9 Absatz 1 Nummer 5 EStG regelt, dass Arbeitnehmer die Aufwendungen bei der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen können.

Aus Sicht des Unternehmens sind die zusätzlichen Kosten für die Wohnung, die eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung nach sich zieht, in § 4 Absatz 5 Nummer 6a EStG geregelt.

Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung

Nur wenn ein Arbeitnehmer für die doppelte Haushaltsführung diese Voraussetzungen erfüllt, kann er die damit verbundenen zusätzlichen Aufwendungen in der Steuererklärung steuerlich absetzen:

  1. Der Betroffene bewohnt eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort, von der er seine erste Tätigkeitsstätte schneller erreichen kann als von seiner Hauptwohnung.
  2. Der Betroffene benötigt die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen.
  3. Der Betroffene hat neben dieser Zweitwohnung zeitgleich eine Hauptwohnung.
  4. Die Hauptwohnung dient als Lebensmittelpunkt. Das bedeutet, es gibt hier einen eigenen Hausstand, an dessen Kosten sich der Steuerpflichtige finanziell beteiligt.

Berufliche Gründe

Beispiel für eine doppelte Haushaltsführung aus beruflichen Gründen: Ein Arbeitnehmer wechselt den Arbeitsplatz, wird von seinem Arbeitgeber an einen anderen Ort versetzt oder folgt dem Unternehmen, das seinen Firmensitz verlegt.

Die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung sind auch dann erfüllt, wenn ein Arbeitnehmer die Hauptwohnung aus privatem Anlass vom Beschäftigungsort wegverlegt und dann am Arbeitsort eine Zweitwohnung bezieht, um von hier aus zur Arbeit zu fahren. Hierbei handelt es sich um einen Wegverlegungsfall.

Beispiel: Die Ehepartner begründen einen gemeinsamen Haushalt und nutzen diesen als Lebensmittelpunkt für die Familie.

Zweitwohnung

Bei der Zweitwohnung muss es sich nicht um eine vollständige Wohnung handeln. Es kann auch ein möbliertes Zimmer, ein Zimmer in einem Hotel oder eine Gemeinschaftsunterkunft sein.

Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz innerhalb einer Stunde Fahrtzeit von der Hauptwohnung aus erreichen können, müssen damit rechnen, dass das Finanzamt die Zweitwohnung für die doppelte Haushaltsführung nicht akzeptiert. Wenn von der Hauptwohnung aus die Tätigkeitsstätte in zumutbarer Weise erreichbar ist, sind die Kosten für die zweite Wohnung nicht von den Steuern absetzbar.

Der BFH verneinte etwa in einem Urteil die doppelte Haushaltsführung im Falle eines Arbeitnehmers, dessen Hauptwohnung nur 36 Kilometer vom Arbeitsort entfernt war und der sich zusätzlich eine Zweitwohnung in sechs Kilometern Entfernung vom Beschäftigungsort anmietete (Urteil des BFH vom 16. November 2017, Az. VI R 31/16).

Hausstand: finanzielle Beteiligung

Ein eigener Hausstand setzt voraus, dass der Arbeitnehmer zu den laufenden Kosten der Haushaltsführung einen finanziellen Beitrag leistet. Das Bundesfinanzministerium (BMF) fordert eine Beteiligung von mehr als zehn Prozent an den monatlichen Aufwendungen. Dazu gehören

  • Miet- und Mietnebenkosten
  • Lebensmittelkosten
  • Aufwendungen für andere Gegenstände des täglichen Bedarfs

Bei Ehepartnern der Steuerklassen 3, 4 und 5 geht das BMF von einer finanziellen Beteiligung aus. Volljährige Kinder, die ein Zimmer oder eine Wohnung im Haus der Eltern als Lebensmittelpunkt nutzen, müssen nachweisen, dass sie sich zu mehr als zehn Prozent an den Kosten für die Wohnung beteiligen.

Doppelte Haushaltsführung: Auswirkungen auf die Steuern

Diese Aufwendungen für ihren Haushalt können Arbeitnehmer bei einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten bei der Steuer geltend machen

  • Kosten für die Unterkunft: bis zu einer Höchstsumme von 1.000 Euro pro Monat (z. B. Miete)
  • Kosten für die erste und letzte Fahrt zwischen Hauptwohnung und beruflicher Zweitwohnung: tatsächliche Fahrtkosten oder Entfernungspauschale
  • Kosten für Familienheimfahrten (eine pro Woche)
  • Zusätzliche Aufwendungen für die Verpflegung in den ersten drei Monaten
  • Kosten für Telefongespräche anstatt von Familienheimfahrten
  • Umzugskosten
  • Erforderliche Kosten für Einrichtung und Hausrat

Kosten für die Unterkunft

Die Kosten für die Unterkunft sind bis zu einer Höchstgrenze von 1.000 Euro pro Monat von der Steuer absetzbar. Darunter fallen diese Aufwendungen:

  • Miete
  • Betriebskosten (Heizung, Strom, Wasser und Müllgebühr)
  • Aufwendungen für regelmäßige Reinigung und Pflege der Wohnung (inklusive Keller und Treppenhaus)
  • Zweitwohnungsteuer (strittig)
  • Gebühr für Sondernutzung von Garten und Autoabstellplatz
  • Rundfunkbeitrag
  • Miet- oder Pachtgebühren für Kfz-Stellplätze

Aufwendungen für Einrichtung und Hausrat (sonstige Mehraufwendungen)

Laut Urteil des BFH fallen die Anschaffungskosten für die erforderliche Einrichtung und Ausstattung der Zweitwohnung nicht unter die 1.000-Euro-Höchstgrenze für die Unterkunft. Diese Aufwendungen sind als sonstige erforderliche Mehraufwendungen einzustufen und damit zusätzlich zu den Unterkunftskosten als Werbungskosten der doppelten Haushaltsführung geltend zu machen (Urteil des BFH vom 04. April 2019, Az. VI R 18/17).

Das Finanzamt akzeptiert für Einrichtung und Wohnungsausstattung (zum Beispiel Küche, Waschmaschine, Bett, Schrank, Tisch, Stühle, Badezimmerausstattung, Leuchten, Gardinen, Geschirr und sonstige Haushaltsartikel) einen Betrag von bis zu 5.000 Euro als notwendige Aufwendungen im Rahmen der Werbungskosten, ohne diese detailliert zu prüfen. Arbeitnehmer, die Nachweise für höhere Kosten erbringen, können mehr von den Steuern absetzen. Arbeitsmittel sind zusätzlich absetzbar.

Fahrtkosten für die erste und letzte Fahrt

Steuerpflichtige dürfen für die erste und letzte Fahrt bei der doppelten Haushaltsführung die tatsächlich anfallenden Aufwendungen (Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel) heranziehen oder die Entfernungspauschale steuerlich geltend machen. Wenn der Mitarbeiter mit seinem eigenen PKW fährt, ist jeder gefahrene Kilometer mit 0,30 Euro (2023) anzusetzen.

Die Kosten, die für den Transport von Möbeln und Hausrat durch ein Speditionsunternehmen anfallen, sind als Werbungskosten im Rahmen des Umzugs geltend zu machen.

Eine Familienheimfahrt pro Woche

Für eine Familienheimfahrt pro Woche ist die Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 Euro (2023) für jeden zurücklegten Entfernungskilometer (bis 20 Kilometer) anwendbar. Ab dem 21. Kilometer beträgt die Entfernungspauschale 0,38 Euro (2023 bis voraussichtlich 2026). Diese Pauschalen gelten auch für Bahnfahrten. Allerdings besteht bei Heimfahrten mit Bahn oder Bus alternativ die Möglichkeit, die tatsächlich angefallenen Reisekosten anzusetzen. Hierfür braucht es Nachweise. Flüge sind mit dem Preis der Flugtickets abzurechnen.

Telefonkosten statt Familienheimfahrt

Für Wochen, in denen keine Familienheimfahrt stattgefunden hat, können die Telefonkosten für Gespräche mit Familienangehörigen geltend gemacht werden. Das betrifft ein Gespräch von bis zu 15 Minuten. Auch Grundgebühr und Flatrate-Gebühr sind anteilig absetzbar.

Umzugskosten

Nachweisbare Umzugskosten werden in tatsächlicher Höhe anerkannt. Dazu gehören die Kosten für Speditionsunternehmen, Umzugshelfer und Kartons. Auch Maklergebühren, Kosten für Inserate und Besichtigungskosten (Fahrtkosten für die Fahrt zum Besichtigungsort) erkennt das Finanzamt in der Steuererklärung als Werbungskosten für den doppelten Haushalt an.

Verpflegungsmehraufwand

Für die ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung können Steuerpflichtige die Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand von der Steuer absetzen. Für die Berechnung ist die Abwesenheitsdauer von der Hauptwohnung relevant.

  • jeder volle Kalendertag (24 Stunden): 28 Euro
  • mehr als acht Stunden, aber weniger als 24 Stunden: 14 Euro
  • An- und Abreisetag: 14 Euro

Quellen

https://www.finanztip.de/doppelte-haushaltsfuehrung/

https://www.haufe.de/thema/doppelte-haushaltsfuehrung/

https://www.anwalt.org/doppelte-haushaltsfuehrung/

https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/zweitwohnungssteuer-und-doppelte-haushaltsfuehrung_170_560024.html

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/doppelte-haushaltsfuehrung-4-fahrtkosten_idesk_PI20354_HI9265639.html

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