Einkommensteuertabellen

Definition: Was sind Einkommensteuertabellen?

Auf Basis des zu versteuernden Einkommens wird die Einkommensteuerschuld jedes Steuerpflichtigen berechnet. Das Finanzamt bedient sich hierzu amtlicher Einkommensteuertabellen. Mit ihnen lässt sich berechnen, wie hoch bei einem bestimmten Einkommen die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer ausfallen.

Inhaltsverzeichnis

  • Welche Arten der Einkommensteuertabelle gibt es?
  • Wie liest man die Einkommensteuer aus der Grundtabelle richtig ab?
  • Wie lesen Paare die Einkommensteuer aus der Splittingtabelle richtig ab?

Welche Arten der Einkommensteuertabelle gibt es?

Es lassen sich zwei Arten von Einkommensteuertabellen unterscheiden:

  • Grundtabelle (§ 32a Abs. 1 EStG): Für ledige oder getrennt veranlagte Personen (Einzelveranlagung) gilt die Grundtabelle.
  • Splittingtabelle (§ 32a Abs. 5 EStG): Die Splittingtabelle bildet die Basis zur Berechnung der Einkommensteuerschuld insgesamt, wenn die Ehegatten gemeinsam veranlagt werden. Sie wird bei Verheirateten nicht automatisch angewendet, sondern nur wenn diese explizit einen Antrag auf Zusammenveranlagung gestellt haben. Der Splittingtarif gilt rückwirkend seit dem 1. August 2001 auch für eingetragene Lebenspartnerschaften (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013, Az. 2 BvR 909/06).

Bei den im Netz veröffentlichten Einkommensteuertabellen gibt es häufig mehrere Varianten, bei denen die Kirchensteuer unterschiedlich berücksichtigt wird, da die Bundesländer hierzu verschiedene Kirchensteuersätze anwenden (Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent, alle anderen Bundesländer 9 Prozent).

Wie liest man die Einkommensteuer aus der Grundtabelle richtig ab?

Um die verschiedenen Steuern anhand der Tabelle zu ermitteln, die auf das Einkommen anfallen (Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag), geht man in mehreren Schritten vor:

  1. Schritt: Ermittlung der Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte des Steuerpflichtigen
  2. Schritt: Das Einkommen muss nun in der Einkommensteuertabelle gesucht werden. Häufig sind hier größere Sprünge angegeben (z. B. 50 Euro-Schritte). In diesem Fall verwendet man den nächsthöheren Betrag für die Berechnung.
  3. Schritt: Aus der entsprechenden Zeile, die zum Einkommen passt, lässt sich nun die zu zahlende Einkommensteuer ablesen, ebenso wie die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag.

Arbeitnehmer können alternativ auf eine Lohnsteuertabelle zurückgreifen, in der die individuelle Lohnsteuer je nach Steuerklasse vermerkt ist. Einfacher lässt sich die Einkommensteuer mit einem Rechner im Internet berechnen.

Wie lesen Paare die Einkommensteuer aus der Splittingtabelle richtig ab?

Bei der gemeinsamen Veranlagung wird die Einkommensteuer aus der Einkommensteuertabelle zum Splittingtarif ermittelt. Hierzu addiert man zunächst die Einkünfte beider Partner und halbiert diese (Mittelung). Die Ermittlung der Einkommensteuer erfolgt anschließend analog zur Grundtabelle. Das Doppelte des aus der Einkommensteuertabelle abgelesenen Steuerbetrags ergibt die konkrete Einkommensteuer des Paares. Die steuerlichen Vorteile durch dieses Verfahren sind umso größer, je größer die Unterschiede beim Einkommen der Partner sind. Verantwortlich ist dafür der Progressionseffekt der Einkommensteuer, der durch den Splittingtarif teilweise ausgehebelt wird.

Beispiel: Herr und Frau Müller sind verheiratet. Herr Müller verdient 69.000 Euro pro Jahr, Frau Müller als Teilzeitangestellte hingegen nur 24.500 Euro. Im direkten Vergleich ergeben sich unterschiedliche Werte zwischen Grund- und Splittingtabelle:

 

Herr Müller

Frau Müller

Gesamt

Jahreseinkommen

69.000,00 Euro

24.500,00 Euro

93.500,00 Euro

Einkommensteuer nach Grundtabelle 2020

20.016,00 Euro

3.572,00 Euro

23.588,00 Euro

Einkommensteuer nach Splittingtabelle 2020

6.530,00 Euro

6.530,00 Euro

13.060,00 Euro

Durch die Anwendung der Splittingtabelle spart sich das Ehepaar Müller jährlich Steuern in Höhe von 10.528,00 Euro.

Wie kann man mit einem Rechner die individuelle Steuer berechnen?

Mittlerweile ist es nicht mehr notwendig, die Tabelle selbst zu Rate ziehen, wenn man beispielsweise die individuelle Einkommensteuer für das Jahr 2020 berechnen möchte. Für die Berechnung verwendet man einen Steuerrechner, mit dessen Hilfe die Steuer für Arbeitnehmer und Selbstständige anhand der Tabelle automatisch berechnet wird. Hierzu gibt man in den Rechner verschiedene Daten ein, darunter das Jahreseinkommen, die anzuwendende Kirchensteuer und Informationen zur Anwendung des Ehegattensplittings.

Quellen

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