Einkommensteuertarif
Definition: Was ist der Einkommensteuertarif?
Der Einkommensteuertarif regelt, wie viel Einkommensteuer auf die in einem Jahr erwirtschafteten Einkünfte gezahlt werden muss, soweit sie den Grundfreibetrag überschreiten. Die entscheidende Bemessungsgrundlage ist hierfür das zu versteuernde Einkommen gemäß Einkommensteuergesetz (§ 32a Abs. 1 Satz 1 EStG).
Inhaltsverzeichnis
- Wie ist der Einkommensteuertarif in Deutschland aufgebaut?
- Wie sieht der Steuertarif für Verheiratete aus?
- Wie berechnet sich der Einkommensteuertarif für Lebenspartnerschaften?
Wie ist der Einkommensteuertarif in Deutschland aufgebaut?
Das Einkommensteuergesetz sieht mehrere Tarifzonen vor, die über die Höhe der Steuer entscheiden. Sie gliedern sich nach der Höhe der Einkünfte [Stand 2021]:
- Tarifzone 1 (Nullzone)
Beträgt das Einkommen höchstens 9.744 Euro, so fällt keine Einkommensteuer an – man spricht vom Grundfreibetrag. Bei Verheirateten wird der Grundfreibetrag verdoppelt (19.488 Euro). - Tarifzone 2 (Progressionszone 1)
Die untere Progressionszone erstreckt sich auf ein zu versteuerndes Einkommen von 9.745 Euro bis 14.753 Euro. In diesem Bereich steigt der Grenzsteuersatz von 14 Prozent linear-progressiv auf bis zu 24 Prozent an. Dies bedeutet, dass der Steuerpflichtige pro 1.000 Euro zusätzliches Einkommen 2 Prozentpunkte mehr Einkommensteuer zahlen muss. Bei Verheirateten liegt die Spanne bei 19.490 Euro bis 29.506 Euro (1 Prozentpunkt mehr Steuern pro 1.000 Euro mehr Einkommen). - Tarifzone 3 (Progressionszone 2)
In der oberen Progressionszone steigt der Grenzsteuersatz zwar immer noch linear-progressiv an, aber nicht mehr so stark wie in Tarifzone 2. Er bewegt sich mit steigendem Einkommen (zwischen 14.754 Euro und 57.918 Euro) von 24 bis 42 Prozent. Je 1.000 Euro Einkommen ergibt sich eine Erhöhung der Einkommensteuer um 0,43 Prozentpunkte (0,22 Prozentpunkte bei Verheirateten). - Tarifzone 4 (Proportionalzone 1)
Ab der ersten Proportionalzone beträgt der Steuersatz konstant 42 Prozent. 1.000 Euro mehr Einkommen bedeuten somit auch stets gleichbleibend 420 Euro mehr Steuern. Die erste Proportionalzone gilt bei einem zu versteuernden Einkommen von 57.919 Euro bis 274.612 Euro. - Tarifzone 5 (Proportionalzone 2)
Ab einem zu versteuernden Einkommen von 274.613 Euro greift die sogenannte Reichensteuer, die mit einem konstanten Spitzensteuersatz von 45 Prozent zu Buche schlägt. Eine Erhöhung des Einkommens um 1.000 Euro zieht somit beim Spitzensteuersatz 450 Euro Einkommensteuer nach sich.
Wie sieht der Steuertarif für Verheiratete aus?
Die Steuer für Verheiratete ist in § 32a Abs. 5 EStG geregelt. Demzufolge können Ehegatten, die zusammenveranlagt sind, den sogenannten Splittingtarif in Anspruch nehmen. Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich somit als das Zweifache der Einkommensteuer, die auf die Hälfte des gemeinsamen Einkommens anfällt. Um die Steuern zu ermitteln, wird das zu versteuernde Einkommen beider Ehegatten addiert und anschließend durch 2 geteilt. Auf diese Einkünfte wird nun die Einkommensteuer ermittelt und der Betrag anschließend verdoppelt.
Diese Regelung können auch folgende Personenkreise in Anspruch nehmen (§ 32a Abs. 6 EStG):
- Verwitwete im Veranlagungsjahr, das auf das Todesjahr des Ehegatten folgt, sofern die Ehegatten die Voraussetzungen aus § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG erfüllt haben
- Geschiedene im Jahr der Scheidung, sofern sie die Voraussetzungen nach § 32a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG erfüllen
Wie berechnet sich der Einkommensteuertarif für Lebenspartnerschaften?
Zudem können auch Lebenspartner dieselben Regelungen nutzen wie Ehegatten und somit auch vom gesplitteten Tarif profitieren (§ 2 Abs. 8 EStG). Dies wurde 2013 im Einkommensteuergesetz verankert, nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hatte, dass die Ungleichbehandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Hinblick auf die Zusammenveranlagung und das Ehegattensplitting verfassungswidrig sei (Beschluss des BVerfG vom 7. Mai 2013, Az. 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07, DStR 2013, 1228).
Quellen
https://www.lohn-info.de/lohnsteuerzahlen.html
https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/e/einkommensteuertarif/