Fahrtkostenzuschüsse
Bis Ende 2003 war der Fahrtkostenzuschuss, den der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer für Fahrten zwischen deren Wohnung der deren täglicher Arbeitsstätte zahlt, steuerfrei – sofern ihn der Arbeitgeber für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gewährte. Steuerfrei war auch das unentgeltliche oder teilentgeltliche Überlassen von Fahrausweisen für öffentliche Verkehrsmittel. Diese Zuschüsse sind seit 2004 lohnsteuerpflichtig. Jedoch kann der geldwerte Vorteil von Fahrtkostenzuschüssen pauschal versteuert werden und ist dann auch sozialversicherungsfrei.