Geldwerter Vorteil
Definition: Was ist ein geldwerter Vorteil?
Der geldwerte Vorteil bezeichnet eine oft steuerfrei gewährte Leistung oder Sachleistung des Arbeitgebers, die der Arbeitnehmer zusätzlich zum Lohn oder Gehalt erhält. Dazu gehört die vergünstigte oder kostenlose Überlassung von Waren oder Dienstleistungen durch das Unternehmen an den Mitarbeiter. Die Bandbreite reicht vom Firmenwagen über Mahlzeiten in der Kantine bis zu Mitarbeiterrabatten.
Ein geldwerter Vorteil definiert sich über jenen Betrag, den ein Mitarbeiter für eine Sachleistung aufbringen müsste, wenn er diese selbst bezahlt hätte. Nach dem Einkommensteuergesetz ist der mit Sachbezügen verbundene geldwerte Vorteil als Einnahme einzustufen und gilt damit als steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Geldwerte Vorteile sind gemäß § 2 I LStDV grundsätzlich als Arbeitslohn einzustufen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, einen geldwerten Vorteil steuerfrei zu bekommen.
Inhaltsverzeichnis
- Geldwerten Vorteil versteuern
- Geldwerter Vorteil für einen Firmenwagen
- Geldwerten Vorteil berechnen: Mitarbeiterrabatt
Geldwerten Vorteil versteuern
Ein geldwerter Vorteil ist für die steuerliche Bewertung nach § 8 II EStG zu erfassen. Demnach sind geldwerte Vorteile grundsätzlich mit den, um übliche Nachlässe reduzierten, üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen.
Freigrenze für Sachbezüge
Sachbezüge bleiben bis zu einem Wert von 50 Euro pro Kalendermonat steuerfrei. Dies ergibt sich aus der in § 8 II EStG geregelten Freigrenze. Wenn dieses Extra einen höheren Wert aufweist, fallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf den vollen Betrag an.
Geldwerter Vorteil für Firmenwagen
Eine gesonderte Regelung gibt es für Firmen-PKWs, die Mitarbeiter auch privat nutzen dürfen. Der geldwerte Vorteil für einen Firmenwagen ist nach der Ein-Prozent-Regelung oder anhand eines durch den Arbeitnehmer zu führenden Fahrtenbuchs zu bewerten.
Rabatte für Arbeitnehmer
Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern unternehmenseigene Waren oder Dienstleistungen kostenlos oder vergünstigt gewähren, sind solche Rabatte bis zu vier Prozent steuerfrei (§ 8 III EStG). Für den Rabatt gilt ein Freibetrag von 1.080 Euro pro Jahr. Wenn die im Verlauf eines Jahres gegebenen Mitarbeiterrabatte unter diesem Betrag liegen, werden weder Steuern noch Sozialabgaben fällig. Damit Mitarbeiterrabatte als geldwerte Vorteile einen Steuervorteil erzielen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Sachbezüge fließen den Begünstigten aufgrund des Arbeitsverhältnisses zu. Davon sind auch ehemalige Mitarbeiter erfasst.
- Es handelt sich um Waren oder Dienstleistungen, welche der Arbeitgeber selbst erzeugt, vertreibt oder erbringt und verkauft. Für Produkte und Dienstleistungen, die vorwiegend für die eigenen Arbeitnehmer gedacht sind, gilt dieser Steuerbonus nicht.
Beispiele für Mitarbeiterrabatte, für die das Finanzamt den Rabattfreibetrag von 1.080 Euro anerkennt:
- Kostenlose oder vergünstigte Mahlzeiten für Gastronomiemitarbeiter
- Preisnachlässe für Möbelstücke in der Einrichtungsbranche
- Rabatt beim Kauf eines Kfz im Autohandel
- Überlassung eines Firmenautos durch Autovermietungen
- Verbilligte Flugtickets oder Gratis-Flüge für Angestellte im Luftverkehr
- Personalrabatt auf Handwerkerleistungen für Mitarbeiter von Handwerksbetrieben
- Preisnachlass auf Kleidungsstücke für Modeverkäufer
- Vergünstigte Stromlieferung für Mitarbeiter von Energieversorgungsunternehmen
- Günstige Darlehen des Arbeitgebers in der Kredit- und Versicherungsbranche
Der Arbeitgeber muss den Mitarbeiterrabatt zusätzlich zum Gehalt gewähren, damit dieser steuerfrei bleibt. Übliche Preisnachlässe, die auch dritte Personen erhalten, bilden keinen geldwerten Vorteil für die Mitarbeiter, weil sie nicht zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gehören.
Geldwerter Vorteil für einen Firmenwagen
Mitarbeiter, die einen Firmenwagen auch für private Fahrten nutzen dürfen, müssen die daraus erzielten Vorteile versteuern. Der geldwerte Vorteil beim Firmenwagen ist über die Ein-Prozent-Regelung (Listenpreismethode) zu berechnen.
Geldwerten Vorteil berechnen: 1-Prozent-Regelung
Bei der Berechnung ist monatlich ein bestimmter Prozentsatz des Bruttolistenpreises zum Einkommen hinzurechnen. Werkseitig installierte Sonderausstattung (zum Beispiel Diebstahlsicherung und Navigationssystem) wird auf den Bruttolistenpreis aufgeschlagen. Nachträglich eingebaute Sonderausstattungselemente und Rabatte bleiben unberücksichtigt. Bei Firmenautos mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren kommt die 1-Prozent-Regelung zur Anwendung.
Beispiel:
Bruttolistenpreis des Fahrzeuges: 35.000 Euro
davon 1 Prozent pro Monat: 350 Euro
zuzüglich 0,03 Prozent von 35.000 Euro x Entfernungskilometer (20 Kilometer zwischen Wohnung und Arbeit): 210 Euro
Geldwerter Vorteil = 560 Euro
Die geldwerten Vorteile in Höhe von 560 sind ist auf das Bruttomonatsgehalt aufzuschlagen und werden in der Lohnabrechnung nach dem Regelsteuersatz versteuert.
Geldwerter Vorteil bei Elektroautos
Elektroautos, die Mitarbeitern als Firmenfahrzeuge bereitgestellt werden, genießen gegenüber herkömmlichen Verbrennern einen Steuervorteil. Der geldwerte Vorteil für ein Elektroauto ist mit einem ermäßigten Steuersatz von 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises zu versteuern, wenn der Bruttolistenpreis maximal bei 60.000 Euro liegt. E-Autos, deren Bruttolistenpreis mehr als 60.000 Euro beträgt, werden mit 0,5 Prozent versteuert. Bei konventionellen Verbrennern kommt bei der Ermittlung der Steuern die 1-Prozent-Regelung zur Anwendung.
Geldwerten Vorteil berechnen beim Firmenwagen: Fahrtenbuch
Alternativ zur 1-Prozent-Regelung gibt es die Fahrtenbuch-Methode. Dabei ist jede Fahrt im Fahrtenbuch zu dokumentieren. Darüber hinaus sind alle Kosten, die das Unternehmen trägt, nachzuweisen. Diese Kosten sind durch die Fahrleistung des Fahrzeuges pro Jahr zu teilen. Daraus ergeben sich die Kosten für jeden Fahrkilometer. Dieser Faktor ist mit den privat gefahrenen Kilometern zu multiplizieren, um den geldwerten Vorteil zu berechnen. Dieser muss mit dem Gehalt versteuert werden.
Geldwerten Vorteil berechnen: Mitarbeiterrabatt
Um den geldwerten Vorteil zu berechnen, müssen Unternehmen den Geldwert der Extras ermitteln und diesen zum Bruttogehalt hinzurechnen, um davon die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge zu berechnen. Der Geldwert ist anschließend vom Nettobetrag abzuziehen.
Waren und Dienstleistungen sind mit den Brutto-Endpreisen abzüglich der üblichen Preisrabatte anzusetzen. Von diesem Betrag sind der gesetzlich geregelte Bewertungsabschlag von vier Prozent und der Rabattfreibetrag abzurechnen.
Der sich daraus ergebende Restwert ist als steuer- und sozialversicherungspflichtiger geldwerter Vorteil bei der Lohnabrechnung zu berücksichtigen.
Beispiel: Mitarbeiterrabatt im Möbelhaus
Ein Verkaufsmitarbeiter kauft im Möbelhaus, bei dem er beschäftigt ist, eine Einbauküche. Aufgrund eines Mitarbeiterrabatts von 30 Prozent zahlt er statt 12.500 Euro lediglich 8.750 Euro. Um den geldwerten Vorteil zu berechnen, sind diese Schritte relevant:
Verkaufspreis |
12.500 Euro |
- Skontoabzug (3 Prozent) |
375 Euro |
= Verkaufsendpreis |
12.125 Euro |
- Bewertungsabschlag (4 Prozent) |
485 Euro |
- Rabattfreibetrag |
1.080 Euro |
= Restwert |
10.560 Euro |
- Mitarbeiterzahlung |
8.750 Euro |
= zu versteuernder geldwerter Vorteil |
1.810 Euro |
Alternativ ist es zulässig, den Differenzbetrag zwischen dem tatsächlichen Kaufpreis und dem günstigsten Preis am Markt heranzuziehen. Für Arbeitgeber gibt es keine Verpflichtung, die aus steuerrechtlicher Sicht günstigere Alternative zu wählen und für den Lohnsteuerabzug zu verwenden. Die Mitarbeiter können im Zuge ihrer Einkommensteuerveranlagung die günstigere Alternative heranziehen, wenn sie die dazugehörigen Belege vorlegen.
Beim Mitarbeiterrabatt erweist sich der Rabattfreibetrag für Mitarbeiter als steuergünstige Lösung. Wenn der geldwerte Vorteil höher ausfällt als dieser Freibetrag, kann dieser vom Unternehmen pauschal versteuert werden. Arbeitgeber haben bei Sachbezügen ein Wahlrecht zwischen dem Freibetrag und einer 30-prozentigen Pauschalsteuer.
Quellen
https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/was-ist-ein-geldwerter-vorteil.html
https://www.personio.de/hr-lexikon/geldwerter-vorteil/
https://www.absolventa.de/karriereguide/gehaltsbestandteile/geldwerter-vorteil
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/kaufen/elektroauto-firmenwagen-steuern/