Gewerbesteuer
Definition: Was ist die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer ist eine Steuer auf den Ertrag eines Gewerbebetriebs. Sie wird von den Gemeinden erhoben und ist für diese eine der wichtigsten Einnahmequellen. Steuerpflichtig sind alle inländischen Gewerbebetriebe – also Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften wie die GmbH. Freiberufler nach § 18 EStG (etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten) zahlen dagegen keine Gewerbesteuer.
Grundlage ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG). Ausgangspunkt der Berechnung ist der nach Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerrecht ermittelte Gewinn, der um bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen korrigiert wird.
Inhaltsverzeichnis
- So wird die Gewerbesteuer berechnet
- Freibetrag nach Rechtsform
- Der kommunale Hebesatz
- Anrechnung auf die Einkommensteuer
- Gewerbesteuererklärung
- Häufige Fragen zur Gewerbesteuer
So wird die Gewerbesteuer berechnet
Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:
(Gewerbeertrag − Freibetrag) × 3,5 % Steuermesszahl × Hebesatz = Gewerbesteuer
Der Gewerbeertrag wird zunächst auf volle 100 Euro abgerundet und um den Freibetrag gekürzt. Daraus ergibt sich über die bundeseinheitliche Steuermesszahl von 3,5 % der Steuermessbetrag, den das Finanzamt festsetzt. Die Gemeinde multipliziert diesen mit ihrem Hebesatz.
Freibetrag nach Rechtsform
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG): Freibetrag von 24.500 Euro.
- Vereine und juristische Personen des öffentlichen Rechts: Freibetrag von 5.000 Euro.
- Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG): kein Freibetrag.
Der kommunale Hebesatz
Den entscheidenden Unterschied macht der Hebesatz, den jede Gemeinde selbst festlegt. Er muss derzeit mindestens 200 % betragen; der bundesweite Durchschnitt liegt bei rund 400 %. In München beträgt der Hebesatz beispielsweise 490 % (Stand 2026). Deshalb kann die Gewerbesteuer bei gleichem Gewinn je nach Standort erheblich abweichen.
Anrechnung auf die Einkommensteuer
Für Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG) – und zwar bis zum 4-fachen des Gewerbesteuermessbetrags, höchstens jedoch bis zur tatsächlich gezahlten Gewerbesteuer. Bis zu einem Hebesatz von etwa 400 % wird die Gewerbesteuer dadurch in vielen Fällen nahezu vollständig neutralisiert.
Gewerbesteuererklärung
Eine Gewerbesteuererklärung müssen insbesondere Kapitalgesellschaften sowie Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Gewerbeertrag über dem Freibetrag abgeben. Die Erklärung wird elektronisch an das Finanzamt übermittelt; dieses erlässt anschließend den Gewerbesteuermessbescheid.
Häufige Fragen zur Gewerbesteuer
Wer muss Gewerbesteuer zahlen?
Alle Gewerbebetriebe. Freiberufler nach § 18 EStG sind ausgenommen.
Wie hoch ist der Freibetrag?
24.500 Euro für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, kein Freibetrag für Kapitalgesellschaften.
Warum zahlt mein Betrieb mehr als ein vergleichbarer woanders?
Weil jede Gemeinde ihren Hebesatz selbst bestimmt. Bei höherem Hebesatz steigt die Gewerbesteuer.
Kann ich die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen?
Als Einzelunternehmer oder Personengesellschafter ja, über § 35 EStG. Für Kapitalgesellschaften gilt das nicht.