Jahressteuerbescheinigung

Definition: Was ist eine Jahressteuerbescheinigung?

Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute aus dem Inland stellen ihren Kunden für das vergangene Kalenderjahr eine zusammengefasste Steuerbescheinigung aus. Kapitalerträge und Gewinne aus privaten Veräußerungsgesellschaften sind in dieser Bescheinigung auszuweisen.

Inhaltsverzeichnis

  • Wie ist eine Jahressteuerbescheinigung aufgebaut?
  • Wofür dient die Jahressteuerbescheinigung?
  • Wann und wie bekommt man die Jahressteuerbescheinigung?
  • Muss die Steuerbescheinigung beim Finanzamt eingereicht werden?
  • Was passiert, wenn die Jahressteuerbescheinigung verloren geht?

Wie ist eine Jahressteuerbescheinigung aufgebaut?

Die Jahressteuerbescheinigung dient dazu, die Höhe der Kapitalerträge sowie der abgeführten Steuern zu dokumentieren. Sie folgt keinem festgelegten Aufbau, enthält aber in aller Regel die folgenden Angaben:

  • Name und Anschrift des Steuerpflichtigen
  • Höhe und Art der Kapitalerträge
  • Höhe des gegebenenfalls in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrags
  • Höhe der abgeführten Kapitalertragsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer

Zudem enthält die Steuerbescheinigung meist auch eine Angabe darüber, wo die bescheinigte Steuer in der Steuererklärung einzutragen ist.

Wofür dient die Jahressteuerbescheinigung?

Die Steuerbescheinigung ermöglicht es dem Steuerpflichtigen die Kontrolle der abgeführten Steuern auf Korrektheit. Zudem unterstützt sie den Steuerpflichtigen dabei, die gezahlte Kapitalertragsteuer richtig in die Anlage KAP der Einkommensteuererklärung einzutragen – hierbei sind die Zeilenangaben in der Bescheinigung hilfreich.

Da die Kapitalertragsteuer eine Abgeltungsteuer ist, muss die Anlage KAP, mit der Kapitalerträge erklärt werden, nicht zwingend eingereicht werden. Die Steuern werden bereits durch das Kreditinstitut vollständig abgeführt (abgeltende Wirkung). Dennoch macht es in einigen Fällen Sinn, sie der Steuererklärung beizufügen:

  • wenn kein oder kein ausreichender Freistellungsauftrag bei den Banken hinterlegt wurde
  • wenn der Steuerpflichtige die Voraussetzungen für eine Nichtveranlagungsbescheinigung erfüllt (Einkommen unter dem Grundfreibetrag), diese aber nicht beim Finanzamt beantragt oder nicht bei der Bank eingereicht hat
  • wenn bei einer Bank Gewinne und bei einer anderen Verluste realisiert wurden
  • wenn der Steuerpflichtige einen Abrechnungsfehler zu seinen Ungunsten vermutet

Sofern der individuelle Steuersatz geringer ist als 25 Prozent, so lohnt es sich ebenfalls, die Anlage KAP einzureichen. In diesem Fall sollte die Günstigerprüfung für die Steuer beantragt werden.

Wann und wie bekommt man die Jahressteuerbescheinigung?

In den Jahren von 2004 bis 2008 erhielten die Kunden automatisch jedes Jahr eine Steuerbescheinigung. Seit dem Jahr 2009 besteht diese Pflicht nicht mehr. Manche Kreditinstitute stellen ihren Kunden die Bescheinigung nach wie vor unaufgefordert zur Verfügung. Teilweise kann sie auch einfach im Online-Banking-Bereich der Bank heruntergeladen werden. Falls dies nicht der Fall ist, können die Kunden die Jahressteuerbescheinigung formlos beim Kreditinstitut beantragen, beispielsweise per E-Mail oder über telefonisch.

Die Jahressteuerbescheinigung ist meist kurz nach dem Jahreswechsel für das vorangegangene Kalenderjahr verfügbar. Dies ist allerdings von der Bank abhängig – teilweise werden sie bereits im Januar ausgestellt, oft auch erst ein bis zwei Monate später.

Muss die Steuerbescheinigung beim Finanzamt eingereicht werden?

Es ist nicht erforderlich, die Jahressteuerbescheinigung mit der Einkommensteuererklärung einzureichen. Da diese allerdings immer wieder von den Steuerbeamten als Beleg angefordert wird, sollte die Bescheinigung vorsichtshalber aufbewahrt werden.

Was passiert, wenn die Jahressteuerbescheinigung verloren geht?

Falls die Steuerbescheinigung verloren geht, kann der Kunde bei den Banken eine Ersatzbescheinigung beantragen. Dies ist allerdings häufig mit Gebühren verbunden.

Quellen

https://taxfix.de/steuertipps/steuerbescheinigung-anlage-kap/

https://www.smartsteuer.de/blog/2018/11/06/alle-jahre-wieder-die-bescheinigung-der-bank/

https://www.smartsteuer.de/blog/2016/03/01/nicht-vergessen-die-jahressteuerbescheinigung-der-bank-serie-teil-40/

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