Lohnsteuerermäßigung

Definition: Was ist eine Lohnsteuerermäßigung?

Jedem Arbeitnehmer wird monatlich anhand der ELStAM-Daten von seinem Arbeitslohn die Lohnsteuer abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Beim Lohnsteuerabzug werden bestimmte Freibeträge bereits berücksichtigt. Übersteigen die tatsächlichen Ausgaben deren Höhe jedoch, kann der Arbeitnehmer zusätzlich eine Lohnsteuerermäßigung beantragen. Dadurch verringert sich der monatliche Lohnsteuerabzug.

Inhaltsverzeichnis

  • Wie funktioniert eine Lohnsteuerermäßigung?
  • Wann kann die Ermäßigung der Lohnsteuer beantragt werden?
  • Wie lang gilt die Lohnsteuerermäßigung?
  • Welche Kosten können als Freibetrag eingetragen werden?
  • Ab welcher Höhe kann ein Pauschbetrag eingetragen werden?
  • Wer kann einen vereinfachten Lohnsteuerermäßigungsantrag stellen?
  • Wie füllt man den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung aus?
  • Wie kann ein Freibetrag aufgeteilt werden?

Wie funktioniert eine Lohnsteuerermäßigung?

Um einen Freibetrag eintragen zu lassen, müssen Arbeitnehmer einen Antrag auf eine Lohnsteuerermäßigung stellen. Das Finanzamt vermerkt den Freibetrag in den elektronischen Lohnsteuermerkmalen (ELStAM), wodurch der Arbeitgeber die Informationen automatisiert abrufen und anwenden kann. Bei einem Freibetrag handelt es sich um einen Jahresbetrag, der auf Monatsfreibeträge aufgeteilt wird.

Dadurch verringert sich der Betrag, den der Arbeitnehmer versteuern muss – Monat für Monat. Der Steuerpflichtige wird in der Folge automatisch pflichtveranlagt und muss eine Steuererklärung abgeben.

Wann kann die Ermäßigung der Lohnsteuer beantragt werden?

Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung kann für das laufende Jahr ab Januar gestellt werden. Beantragt man den Freibetrag im Januar, gilt er ausnahmsweise bereits ab Januar. In allen anderen Fällen tritt der Entlastungsbetrag erst im auf die Antragstellung folgenden Monat in Kraft. Der Antrag kann jeweils bis zum 30. November gestellt werden.

Beispiel: Herr Müller stellt den Antrag auf die Ermäßigung im August. Der Freibetrag gilt ab September und wird auf die vier Monate von September bis Dezember verteilt angewendet.

Wie lang gilt die Lohnsteuerermäßigung?

Grundsätzlich gilt der Antrag auf die Ermäßigung der Lohnsteuer für das Jahr, für das der Antrag gestellt wurde. Er kann allerdings auch von vornherein auf zwei Jahre ausgedehnt werden, wenn die zugrundeliegenden Ausgaben in beiden Jahren konstant anfallen. Dafür muss im Hauptvordruck des Antrags in Zeile 20 bei dem Feld "Ich beantrage, den Freibetrag bis zum {Datum} zu berücksichtigen." ein Kreuz gesetzt werden.

Zu beachten ist: Falls sich die persönlichen Umstände ändern, während die Ermäßigung der Lohnsteuer gültig ist (z. B. Wegfall von Fahrtkosten durch einen Wechsel des Arbeitsplatzes), muss dies dem Finanzamt unverzüglich mitgeteilt werden, damit die ELStAM zur korrekten Ermittlung der Lohnsteuer anhand der Steuerklasse geändert werden können.

Welche Kosten können als Freibetrag eingetragen werden?

Grundsätzlich eignen sich nahezu alle Kosten, die in der Steuererklärung abgesetzt werden können, für die Eintragung eines Freibetrags:

  • Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit, die den vorgesehenen Pauschbetrag übersteigen (z. B. Entfernungspauschale, Reisekosten, Arbeitszimmer, Berufskleidung, Arbeitsmittel, Kosten für die doppelte Haushaltsführung)
  • Sonderausgaben, die den Pauschbetrag von 36 Euro übersteigen (z. B. Unterhaltsleistungen, Spenden, Kinderbetreuungskosten, Kirchensteuer, Schulgeld, Ausbildungskosten)
  • außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten, Pflegekosten, Ausbildungsfreibetrag, Pauschbetrag für behinderte Menschen oder Hinterbliebene)
  • Verlustvorträge
  • gewährte Steuerbegünstigungen für Wohnungen
  • zu sanierende Gebäude zu eigenen Zwecken oder Baudenkmäler
  • negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Verlusten oder Kapitalvermögen

Es ist erlaubt, für jedes Kind einen Kinderfreibetrag einzutragen, wenn kein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Ab welcher Höhe kann ein Pauschbetrag eingetragen werden?

Für einige Kostenarten gelten Antragsgrenzen. Für Werbungskosten kann nur dann ein Freibetrag eingetragen werden, wenn die Aufwendungen mindestens 600 Euro über dem Arbeitnehmerpauschbetrag liegen.

Beispiel: Frau Maier legt zur Arbeit täglich eine einfache Strecke von 50 km zurück. Daraus ergibt sich eine Entfernungspauschale von 3.300 Euro. Abzüglich 1.000 Euro Arbeitnehmerpauschbetrag verbleiben 2.300 Euro, die als Lohnsteuerermäßigung eingetragen werden können. Betrüge der Arbeitsweg hingegen nur 18 km, läge die Entfernungspauschale nur bei 1.188 Euro. Abzüglich des Pauschbetrags verblieben nur 188 Euro, womit die 600 Euro Antragsgrenze unterschritten würde.

Zu beachten ist: Bei zusammenveranlagten Partnern wird die Antragsgrenze nicht erhöht – sie müssen gemeinsam ebenfalls nur die 600 Euro überschreiten.

Wer kann einen vereinfachten Lohnsteuerermäßigungsantrag stellen?

Der vereinfachte Antrag ist ausreichend, wenn im vergangenen Jahr bereits ein Freibetrag eingetragen war und dieser unverändert beibehalten werden soll. Dasselbe gilt, wenn nur die Anzahl der Kinderfreibeträge angepasst werden soll. Zu verwenden sind hierfür die Zeilen 17 bis 19 im Hauptvordruck.

Wie füllt man den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung aus?

Für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung muss der Steuerpflichtige mehrere Formulare ausfüllen. Die Finanzbehörde stellt hierfür Ausfüllhinweise zur Verfügung.

Hauptvordruck

In diesem Formular trägt der Steuerpflichtige folgende Daten ein:

  • Persönliche Angaben
  • Lohnsteuerermäßigung im vereinfachten Verfahren
  • Berücksichtigung der Lohnsteuerermäßigung für zwei Jahre
  • Angaben zu den Einkünften
  • Freibetrag aufgrund Hinzurechnungsbetrag in Abhängigkeit von der Steuerklasse
  • Angaben zur gewünschten Verteilung der Freibeträge

Anlage Kinder

Diese Anlage ist nur erforderlich, wenn Kosten in Zusammenhang mit den Kindern eingetragen werden sollen, beispielsweise Kinderbetreuungskosten, Schulgeld oder ein Sonderbedarf bei Berufsausbildung. Zudem beantragen Alleinerziehende über dieses Formular den Wechsel in Steuerklasse II (Alleinerziehendenentlastungsbetrag).

Anlage Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen

Mit diesem Formular beantragt der Steuerpflichtige die Eintragung von Sonderausgaben (z. B. Unterhaltsbelastungen, Kirchensteuer, Spenden) und außergewöhnlichen Belastungen (z. B. Pauschbetrag für behinderte Menschen und Hinterbliebene, Pflegepauschbetrag)

Anlage Werbungskosten

Mit der Anlage Werbungskosten können Arbeitnehmer Werbungskosten als Freibetrag für die Lohnsteuer eintragen lassen (z. B. Beiträge zu Berufsverbänden, Kosten für Arbeitsmittel und Arbeitszimmer, Entfernungspauschale).

Nachweise

Soweit dem Finanzamt aus den Vorjahren noch keine Nachweise über die Ausgaben vorliegen, müssen diese mit eingereicht werden (z. B. beim Behindertenpauschbetrag ein Schwerbehindertenausweis, bei einer Weiterbildung die voraussichtlichen Kosten).

Wie kann ein Freibetrag aufgeteilt werden?

Ein Freibetrag kann aufgeteilt werden:

Verteilung auf mehrere Arbeitgeber

Die Ermäßigung der Lohnsteuer kann auf mehrere Arbeitgeber aufgeteilt werden. Über eine entsprechende Angabe in Zeile 47 des Hauptvordrucks kann ein anteiliger Freibetrag für einen Arbeitgeber definiert werden.

Verteilung auf die Ehepartner

Grundsätzlich kann ein Freibetrag nur bei der Person berücksichtigt werden, bei der die Kosten angefallen sind (z. B. Werbungskosten). Was darüber hinausgeht (z. B. Sonderausgaben), kann in einem beliebigen Verhältnis auf die Ehepartner aufgeteilt werden. Dies muss im Hauptvordruck in den Zeilen 44 bis 46 eingetragen werden. Erfolgt keine Angabe, wird der Entlastungsbetrag zur Ermittlung der Steuern hälftig auf beide Partner aufgeteilt.

Quellen

https://www.haufe.de/personal/entgelt/lohnsteuer-ermaessigungsverfahren-hat-begonnen_78_426996.html

https://www.steuern.de/lohnsteuerermaessigung.html

https://www.smartsteuer.de/blog/2019/11/15/antrag-auf-lohnsteuerermaessigung-jetzt/

https://www.lohnsteuerhilfe.net/arbeit-und-rente/steuerfreibetrag-beantragen-so-erhalten-sie-die-lohnsteuerermaessigung/

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