Riester-Rente / Besteuerung

Aufgewendete Beiträge eines Arbeitnehmers für eine private und steuerlich geförderte Altersvorsorge müssen aus bereits versteuertem Einkommens stammen. Es handelt sich hierbei in den meisten Fällen handelt es sich hierbei um den bereits für die Lohnsteuer berücksichtigten Arbeitslohn. Neben den Beiträgen zählen auch die erhaltenen Zulagen sowie Erträge und Wertsteigerungen zu dem Vermögen der Altersvorsorge. Dieses Vermögen ist für den Zeitraum der Ansparphase generell steuerfrei. Der Ertragsanteil muss erst dann versteuert werden, wenn es zu einer Auszahlung kommt. Auch die erhaltenen Förderungen während der Auszahlungsphase müssen versteuert werden, da diese einen Teil des Vermögens darstellen.

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Ratzke Hill PartGmbB
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

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