Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Um Daten zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) austauschen zu können, benötigt man die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese soll die Versteuerung von innergemeinschaftlichen Erwerbern sicherstellen und hat insofern eine Überwachungsfunktion. Vom Bundesamt für Finanzen bekommen Unternehmer auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt. Dieser Antrag ist schriftlich zu stellen und muss den Namen, die Anschrift sowie die Steuernummer des Antragstellers, unter der er steuerliche geführt wird, enthalten. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss bei innergemeinschaftlichen Erwerben vom Lieferer und Erwerber auf der Rechnung aufgeführt werden. Dem Bundesamt für Finanzen werden von den Landesfinanzbehörden die Angaben, die für die Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer über die bei ihnen umsatzsteuerlich geführten Unternehmen erforderlich sind, übermittelt. Die Verarbeitung und Nutzung dieser Angaben ist für die Erteilung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie für die Umsatzsteuerkontrolle und für Zwecke der Amtshilfe in Umsatzsteuersachen zulässig. Die Landesfinanzbehörden erhalten vom Bundesamt für Finanzen die erteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und die für die Umsatzsteuerkontrolle benötigten Daten.