Weiterbildungskosten

Alle Personen, die in dem betreffenden Beruf bereits tätig sind, können Weiter- oder Fortbildungskosten steuerlich geltend machen. Hier ein Beispiel: Von einem Manager wir ein Fortbildungsseminar über Führungsstile besucht. Der Manager kann die daraus entstehenden Kosten als Fortbildungskosten geltend machen. Diese Kosten sind allerdings von den Ausbildungskosten abzugrenzen. Fortbildungskosten können entweder als Werbungskosten abgesetzt werden oder der Arbeitgeber erstattet diese Kosten, in diesem Fall sind sie steuerfrei. Damit die Kosten anerkannt werden, müssen diese beruflich begründet sein, bzw. muss vom Arbeitgeber eine Bescheinigung vorliegen. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die Fortbildungsmaßnahme sehr zum Wohle des Unternehmens ist, ist von ganz erheblichem Nutzen. In diesem Fall droht keine Umwandlung von Fortbildungskosten zu Arbeitslohn. Fortbildungskosten können Seminargebühren, Reisekosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sowie Kosten für Arbeitsmaterialien sein.

Kontakt

Ratzke Hill PartGmbB
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Kolpingring 18
82041 Oberhaching

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag 08:00 - 17.00 Uhr
Freitag 8:00 - 14.30 Uhr Termine jederzeit auch außerhalb unserer Öffnungszeiten.

Telefon: 089/62816960

E-Mail

Kontaktieren Sie uns!