Einkommensteuererklärung

Definition: Was ist eine Einkommensteuererklärung?

Mithilfe der Steuererklärung legen deutsche Bürger gegenüber dem Finanzamt alle Informationen offen, die für die Festsetzung der zu zahlenden Einkommensteuer notwendig sind. Von einer ganzen Reihe von Personengruppen ist sie verpflichtend abzugeben, viele Steuerpflichtige hingegen können sie auf freiwilliger Basis einreichen. Die während des Jahres gezahlte Lohnsteuer wird im Rahmen der Steuererklärung mit der tatsächlich geschuldeten Steuerschuld verrechnet, sodass es zu einer Nachzahlung oder Rückzahlung kommt.

Inhaltsverzeichnis

  • Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?
  • Für wen lohnt sich die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung?
  • Wie kann man eine Steuererklärung einreichen?
  • Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?
  • Welche Formulare müssen für die Steuererklärung verwendet werden?
  • Vorausgefüllte Steuererklärung: Wie funktioniert sie?

Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung sind Arbeitnehmer nach § 46 EStG verpflichtet, wenn 

  • Ehepartner die Lohnsteuerklassen-Kombination III/V oder IV/IV mit Faktorverfahren gewählt haben,
  • durch einen Lohnsteuerermäßigungsantrag ein Lohnsteuerfreibetrag eingetragen wurde,
  • sie von mehreren Arbeitgebern ein sozialversicherungspflichtiges Entgelt beziehen (Steuerklasse VI),
  • Nebeneinkünfte über 410 Euro erzielt wurden,
  • sie Lohnersatzleistungen bezogen haben, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z. B. Elterngeld, Arbeitslosengeld),
  • ein Arbeitnehmer im Jahr des Todes seines Ehepartners wieder heiratet,
  • sie eine Abfindung unter Einsatz der Fünftelregelung erhalten haben,
  • sie Kapitaleinkünfte bezogen haben, auf die noch Kapitalertragsteuer und/oder Kirchensteuer zu zahlen ist (z. B. ausländische Kapitaleinkünfte).
  • Steuerpflichtige, die Einkünfte aus anderen Einkunftsarten erzielen (z. B. Selbstständige, Landwirte, Rentner, Vermieter), müssen eine Steuererklärung einreichen, wenn ihr Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags liegt (2022: 10.347 Euro).

Für wen lohnt sich die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung?

Besonders für Arbeitnehmer lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung. Sie ist zwar mit einem gewissen Aufwand verbunden, bringt aber häufig auch eine Steuerrückerstattung mit sich. Steuerzahler, die Ausgaben abzusetzen haben (z. B. Werbungskosten wie Fahrtkosten zur Arbeitsstätte oder Sonderausgaben), überschreiten mitunter die in der Lohnsteuer bereits berücksichtigten Pauschbeträge und können so zusätzlich Steuern sparen.

Sinnvoll ist die (freiwillige) Abgabe einer Einkommensteuererklärung auch in diesen Fällen:

  • wenn Ehegatten eine für sie ungünstige Steuerklassenkombination gewählt haben
  • wenn Alleinerziehende es versäumt haben, sich die Lohnsteuerklasse II eintragen zu lassen
  • wenn sie die Arbeitnehmersparzulage beantragen wollen
  • wenn sie auf Kapitalerträge die Abgeltungsteuer von pauschal 25 Prozent bezahlt haben, aber selbst einen geringeren Steuersatz haben
  • wenn sie es versäumt haben, ihre Freistellungsaufträge in Anspruch zu nehmen oder diese ideal auszunutzen, um Steuern zu sparen
  • Wie kann man eine Steuererklärung einreichen?

Es gibt mehrere Wege, die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen:

  • Papierform: In Papierform dürfen nur noch Arbeitnehmer und Rentner die Steuererklärung abgeben – allerdings ausschließlich mittels der amtlichen Vordrucke.
  • Steuersoftware: Von verschiedenen Softwareherstellern gibt es günstige Softwareprodukte, mit denen auch Laien ihre Steuererklärung selbst erstellen und abschicken können.

Tipp: Mittlerweile müssen Steuerpflichtige ihre Belege über Ausgaben zwar noch aufbewahren, aber nicht mehr mit der Einkommensteuererklärung mitschicken. Ausnahmen hiervon gibt es lediglich, wenn die Belege dabei helfen, Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden, beispielsweise bei der Eintragung einer Lohnsteuerermäßigung zur Senkung der Einkommensteuer.

Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?

Wer zur Steuererklärung verpflichtet ist, muss sie bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben haben. Wird sie von einem Steuerberater erstellt, bleibt sogar bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres Zeit.

Beispiel: Für das Steuerjahr 2021 muss die Steuererklärung regulär bis zum 1. August 2022 eingereicht werden, mit Steuerberater bleibt bis 28. Februar 2023 Zeit.

Werden diese Fristen überschritten, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag in Höhe von 0,25 Prozent der zu zahlenden Steuer (mindestens jedoch 25 Euro) pro angefangenen Säumnismonat festsetzen.

Tipp: Wer die Steuererklärung freiwillig abgibt, hat dafür vier Jahre Zeit (z. B. Steuererklärung für das Jahr 2021 bis 31. Dezember 2025).

Welche Formulare müssen für die Steuererklärung verwendet werden?

Die Steuererklärung setzt sich stets aus mehreren Steuerformularen zusammen. Hauptbestandteil jeder Steuererklärung ist der Mantelbogen. Ferner gehört eine Vielzahl von spezielleren Vordrucken dazu, die sich an eine bestimmte Personengruppe richten. Konkret sind für Arbeitnehmer folgende Formulare zu unterscheiden:

  • Mantelbogen (ESt 1A): Angabe verschiedener persönlicher Daten
  • Anlage N: Formular für Angestellte, die Werbungskosten (z. B. Kosten für die Fahrt zur Arbeit) von der Steuer abziehen oder Versorgungsbezüge angeben wollen
  • Anlage R: Formular zur Erklärung der Einkünfte von Rentnern
  • Anlage V: Angaben zu Einkommen aus Vermietung und Verpachtung
  • Anlage Kind: Angaben über steuerlich relevante Kinder (z. B. Kindergeld, Kinderbetreuungskosten)
  • Anlage AV: Beantragung von Riester-Zulagen
  • Anlage Vorsorgeaufwand: Angaben zu Aufwendungen für die Altersvorsorge und Versicherungen
  • Anlage KAP: Erklärung von Kapitaleinkünften

Selbstständige und Gewerbetreibende benötigen zur Ermittlung ihrer Steuern zusätzlich mindestens eines der folgenden Formulare:

  • Anlage S: Erklärung der Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (z. B. Freiberufler)
  • Anlage G: Erklärung von gewerblichen Einkünften (z. B. Einspeisevergütung einer Photovoltaikanlage)
  • Anlage EÜR: Informationen zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (vereinfachter Jahresabschluss für Freiberufler und Kleinunternehmer anstelle einer Bilanz)

Zusätzlich gibt es eine ganze Reihe weitere Vordrucke, die noch speziellere Situationen abdecken (z. B. Anlage N-AUS für die Deklaration von ausländischen Einkünften).

Tipp: Viele Steuerzahler können eine vereinfachte Steuererklärung abgeben. Hierfür nutzen sie den Vordruck „ESt 1V“. Dieser besteht aus zwei Seiten und kann nur unter engen Voraussetzungen verwendet werden:

  • Es handelt sich um einen Arbeitnehmer, der ausschließlich Arbeitslohn (inkl. Versorgungsbezüge) sowie bestimmte Lohnersatzleistungen bezogen hat (z. B. Elterngeld, Arbeitslosengeld).
  • Der Steuerpflichtige möchte nur bestimmte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen.
  • Ehepartner sind für die Ermittlung der Steuern zusammen veranlagt.
  • Sobald der Arbeitnehmer weitere Anlagen benötigt (z. B. Anlage Kind oder Anlage KAP), darf die verkürzte Steuererklärung nicht genutzt werden.

Vorausgefüllte Steuererklärung: Wie funktioniert sie?

Das Finanzamt ermöglicht es den Steuerpflichtigen seit einigen Jahren, mit der vorausgefüllten Steuererklärung ihren Aufwand für die Erstellung zu reduzieren. Hierfür müssen sie sich zunächst registrieren, damit der Belegabruf beim Finanzamt eingerichtet wird. Anschließend können sie ihre persönlichen Daten sowie von den entsprechenden Stellen bereits gemeldete Informationen abrufen (z. B. Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers, Steuerbescheinigungen von Kreditinstituten), wodurch diese Eintragungen nicht mehr manuell durchgeführt werden müssen.

Quellen

https://www.finanztip.de/steuererklaerung/

https://steuerzahler.de/aktion-position/steuerrecht/meine-erste-steuererklaerung/?L=0

https://www.formulare-bfinv.de/

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