Fahrtkosten
Die Fahrtkosten sind im Steuerrecht ein Bestandteil der Reisekosten und umfassen nur die eigentliche An- und Abreise, während bei den Reisekosten auch Kosten für Verpflegung und Unterkunft mit einbezogen werden. Bei den Fahrtkosten müssen Gebühren für eine Mitfahrzentrale oder Ticketpreise für öffentliche Verkehrsmittel genauso anerkannt werden, wie die Kosten die für die Fahrt mit einem Mietwagen oder dem eigenen Auto entstehen. Steuerrechtlich haben Sie hier die Wahl zwischen dem Nachweis der tatsächlichen Kosten oder der Anwendung einer Kilometerpauschale.
Da zu versteuernde Einkommen wird bei einem beschäftigten Arbeitnehmer durch die Fahrtkosten gemindert, jedoch sind hier die besonderen Regelungen zur Pendlerpauschale zu beachten. Wenn eine Erstattung der Aufwendungen durch den Arbeitgeber erfolgt, können Fahrtkosten nicht steuerlich geltend gemacht werden. Es werden auf diese Erstattungen auch keine Beiträge zur Sozialversicherung erhoben. Eine Bestätigung der Einsatzorte mit konkreten Daten durch den Arbeitgeber ist bei einer Einsatzwechseltätigkeit mit der Einkommensteuererklärung mit einzureichen.
Die Fahrtkosten mindern bei selbständigen Unternehmern den zu versteuernden Gewinn und werden als eine Unterposition in den Betriebsausgaben berücksichtigt. Hier ist auch wieder ein konkreter Nachweis der aufgelaufenen Kosten oder der Ansatz einer Kilometerpauschale über ein Fahrtenbuch möglich.