Familiensplitting
Einkünfte bzw. Gewinne aus einem Investitionsobjekt werden auf andere Personen innerhalb der Familie verteilt oder "gesplittet".
Betrachtet man das wirtschaftliche Leben einer Photovoltaik-Anlage über 20 Jahre, kann dies steuerlich so gestaltet werden, dass in den ersten Jahren steuerlich Verluste und in den Folgejahren jährlich Gewinne entstehen.
Die Schenkung einer Photovoltaik-Anlage
Eine steuerliche Gestaltungsmöglichkeit funktioniert so, dass z. B. die (sich im Spitzensteuersatz befindlichen) Eltern des Betriebes z. B. eine Photovoltaik-Anlage am Anfang der Laufzeit besitzen, während sie steuerliche Verluste produziert.
Später, wenn die Anlage steuerliche Gewinne erzielt, wird sie z. B. an ein studierendes Kind geschenkt. Nach der Schenkung fließen die Gewinne dem studierenden Kind zu. Das Kind versteuert diese Gewinne mit einem niedrigen Steuersatz.
Der Zuwendungsnießbrauch
Sie haben Bedenken, dass evtl. nicht die richtige Schwiegertochter oder der richtige Schwiegersohn auserwählt wird? Oder es ist noch nicht sicher, ob Sie später noch die Gewinne selbst benötigen?
Dann ist eine Variation gefragt. Eine Variation zur Erreichung des Familiensplittings ist der Zuwendungsnießbrauch. Beim Zuwendungsnießbrauch wird einer anderen Person (z. B. dem studierenden Kind) lediglich der Ertrag zugewendet, nicht das Eigentum. Das Eigentum an der Photovoltaik-Anlage verbleibt beim Zuwendenden, hier den Eltern. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Zuwendungsnießbrauch zeitlich zu befristen. Nach der Frist fallen die künftigen Erträge automatisch wieder an den Eigentümer (hier im Beispiel die Eltern).