Geschäftsführergehalt

Definition: Was ist ein Geschäftsführergehalt?

Der Geschäftsführer eines Unternehmens führt die Geschäfte und trägt die Verantwortung für Erfolg und Misserfolg. Hierfür erhält er ähnlich wie ein normaler Angestellter eine Vergütung, das sogenannte Geschäftsführergehalt. Während dieses steuerlich und sozialversicherungsrechtlich bei einem angestellten Geschäftsführer wie ein normales Entgelt zu behandeln ist, gibt es beim Geschäftsführergehalt von Gesellschafter-Geschäftsführern Besonderheiten.

Inhaltsverzeichnis

  • Warum werden die Bezüge von Geschäftsführern so oft kontrolliert?
  • Welche Steuern zahlt ein Geschäftsführer?
  • Wie setzt sich das Geschäftsführergehalt zusammen?
  • Wie hoch darf der variable Anteil beim Gehalt des Geschäftsführers sein?
  • In welcher Höhe ist ein Geschäftsführergehalt angemessen?
  • Wann liegt beim Geschäftsführergehalt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor?
  • Darf ein Geschäftsführer auf sein Gehalt verzichten?
  • Was passiert, wenn beim Geschäftsführergehalt eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt?

Warum werden die Bezüge von Geschäftsführern so oft kontrolliert?

Besonders bei Gesellschafter-Geschäftsführern wird das Geschäftsführergehalt regelmäßig vom Finanzamt unter die Lupe genommen, da es die Möglichkeit einer verdeckten Gewinnausschüttung bietet. Zahlt sich der Gesellschafter mehr Gehalt aus, so versteuert er dieses nur mit seinem persönlichen Steuersatz. Verglichen mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer kommt dies in den meisten Fällen einer satten Einsparung von Steuern gleich, selbst wenn der Geschäftsführer den Spitzensteuersatz zahlt.

Welche Steuern zahlt ein Geschäftsführer?

Welche Steuern ein Geschäftsführer auf sein Gehalt zahlt, hängt von seinem Status ab:

  • Angestellter Geschäftsführer: Ist der Geschäftsführer für das Management der Firma angestellt, ohne selbst Anteile zu besitzen, so zahlt er Steuern wie jeder Arbeitnehmer. Die jedes Jahr zu zahlende Lohnsteuer wird per Lohnsteuertabelle ermittelt, entsprechend seiner Lohnsteuerklasse und seiner Freibeträge.
  • Gesellschafter-Geschäftsführer: Der Gesellschafter-Geschäftsführer wird zwar meist ebenfalls aufgrund eines Anstellungsvertrags tätig werden und somit der Lohnsteuer unterliegen. Soweit jedoch verdeckte Gewinnausschüttungen vorliegen, muss er Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen entrichten.
  • Selbstständiger Gesellschafter-Geschäftsführer: Alternativ kann der Geschäftsführer das aktuelle Gehalt, das er verdient, per Rechnung mit Umsatzsteuer an das Unternehmen abrechnen. In diesem Fall zahlt er Einkommensteuer entsprechend seiner individuellen Steuermerkmale. Zudem kann Gewerbesteuer anfallen.

Wie setzt sich das Geschäftsführergehalt zusammen?

Das Geschäftsführergehalt besteht selten nur aus einem bestimmten Fixum, sondern setzt sich aus einer Vielzahl von einzelnen Bestandteilen zusammen. Diese werden genutzt, um die Vergütung für beide Seiten möglichst steueroptimal zu gestalten. Typische Bestandteile des Geschäftsführergehalts sind:

  • Festgehalt
  • jährliche Einmalzahlungen in fester Höhe (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld)
  • variable Gehaltsbestandteile wie Tantiemen oder Gratifikationen (häufig an Umsatz oder Gewinn gekoppelt)
  • betriebliche Altersversorgung (z. B. Pensionszusage, Vorsorgeaufwendungen)
  • Sachbezüge (z. B. Firmenwagen, Firmenhandy, gestellte Wohnung, Mitarbeiterrabatte)

Es sind grundsätzlich alle Leistungen einzubeziehen, die das Unternehmen an den Geschäftsführer erbringt, auch wenn dabei nicht unmittelbar Geld fließt (z. B. Sachbezüge).

Wie hoch darf der variable Anteil beim Gehalt des Geschäftsführers sein?

Grundsätzlich ist die Vergütung des Geschäftsführers frei verhandelbar. Bei den variablen Bestandteilen gibt es aber doch eine Grenze – in Form der Körperschaftsteuerrichtlinie. Demnach muss ein Fixgehalt von mindestens 75 Prozent vorliegen, während höchstens 25 Prozent der Vergütung an den Unternehmenserfolg gekoppelt werden dürfen (vgl. BMF-Schreiben vom 1. Februar 2002). Eine Abweichung ist nur in Ausnahmefällen möglich (z. B. Gründungsphase der Firma, wirtschaftlich schwierige Situation des Unternehmens, risikobehaftete Branchen).

Beispiel: Der Gesellschafter möchte ein Unternehmen gründen und bereits zu Beginn ein angemessenes Geschäftsführergehalt erwirtschaften, ohne die Liquidität bei einem holprigen Start unnötig zu belasten. In diesem begründeten Fall ist es möglich, einen höheren Anteil an Tantiemen zu vereinbaren, ohne dass eine verdeckte Gewinnausschüttung entsteht (vgl. Urteile des BFH vom 27. Februar 2003, Az. I R 46/01 sowie vom 4. Juni 2003, Az. I R 24/02).

Hinweis: Eine sogenannte "Nur-Tantieme", also ein zu 100 Prozent variables Geschäftsführergehalt, wird vom Fiskus grundsätzlich nicht anerkannt.

In welcher Höhe ist ein Geschäftsführergehalt angemessen?

Die Vergütungen eines Gesellschafters einer GmbH unterliegen dem Fremdvergleich, wenn er gleichzeitig auch als Geschäftsführer tätig ist. Hier wird überprüft, ob ein Geschäftsführer, der nicht Gesellschafter ist, das gleiche Einkommen erzielt hätte. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs gibt es keine einheitlichen Regelungen, welches Gehalt für einen Geschäftsführer angemessen ist. Der BFH geht von einer Einzelfallentscheidung aus, bei der unter anderem folgende Punkte berücksichtigt werden müssen:

  • Art und Umfang der Tätigkeit
  • die Vergütung der Geschäftsführer in ähnlichen Betrieben
  • die vorhandenen Ertragsaussichten der Gesellschaft
  • das Verhältnis des Gehalts zum erzielten Betriebsergebnis.

Bei der Prüfung der Angemessenheit greift das Finanzamt auf eigene Zahlen und Daten aus Befragungen und Betriebsprüfungen zurück. Zusätzlich werden die Ergebnisse von zahlreichen Studien berücksichtigt, beispielsweise die Kienbaum-Studie. Diese zeigt auf, was Geschäftsführer im Jahr verdienen, bezogen auf die Unternehmensgröße, die Branchen oder die Kapitalbeteiligung. So verdienen beispielsweise Mitarbeiter im Management von Chemieunternehmen durchschnittlich 551.000 €, Geschäftsführer von Logistikunternehmen hingegen nur 286.000 €. Geschäftsführer im Maschinenbau liegen mit einem Gehalt von 453.000 € pro Jahr im Mittelfeld (Kienbaum-Studie 2018).

Der sogenannte Fremdvergleich, mit dem die Angemessenheit der Gehälter für Gesellschafter-Geschäftsführer durch das Finanzamt geprüft wird, erfolgt in mehreren Schritten:

1. Schritt: Prüfung der einzelnen Bestandteile der Vergütung auf Angemessenheit

Zunächst wird für jeden Vergütungsbestandteil (z. B. Tantieme, Festgehalt) einzeln überprüft, ob dieser durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst wurde. Dies ist dann zu bejahen, wenn ein fremder, angestellter Geschäftsführer nicht dieselbe Vergütung oder Begünstigung erhielte.

2. Schritt: Prüfung der Höhe der Vergütungsbestandteile

Analog zu Schritt 1 wird nun überprüft, ob die Höhe der Vergütungsbestandteile angemessen ist.

Beispiel: Schritt 1 hat ergeben, dass es angemessen ist, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer ein Weihnachtsgeld erhält. In Schritt 2 wird im Branchenvergleich festgestellt, ob es üblich ist, dass dieses aus drei Monatsgehältern besteht. Ist ein Vergütungsbestandteil zu hoch, wird dieser über das "Normalmaß" hinausgehende Teil als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen.

3. Schritt: Prüfung der Gesamtvergütung auf Angemessenheit

Nun wird das gesamte Gehalt (was nach Schritt 1 und 2 noch davon übriggeblieben ist) auf den Prüfstand gestellt: Ist es in seiner Gesamthöhe angemessen? Dabei bezieht das Finanzamt verschiedenste Kriterien ein, zum Beispiel:

  • Art und Umfang der Tätigkeit
  • prognostizierte Erträge des Unternehmens
  • Verhältnis des Geschäftsführergehalts zum Gewinn des Unternehmens
  • Vergleich mit anderen Geschäftsführern im eigenen oder in vergleichbaren Unternehmen
  • Unternehmensgröße, Branche, Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter
  • Alter, Dienstalter und Ausbildung des Geschäftsführers

Wann liegt beim Geschäftsführergehalt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor?

Das Finanzamt hat zwar einen gewissen Spielraum, wenn es um die Angemessenheit von Geschäftsführergehältern geht. Durch zahlreiche Urteile gibt es mittlerweile aber viele Beispiele, an denen man sich bei der Gestaltung des Gehalts orientieren kann:

  • Überstundenvergütung: Eine Überstundenvergütung gilt immer als verdeckte Gewinnausschüttung, unabhängig von der Höhe und egal ob sie im Anstellungsvertrag vereinbart wurde (Urteil des BFH vom 27. März 2001, Az. I R 40/00).
  • Sonntags-, Nachtarbeits-, Feiertagszuschläge: Solche Zuschläge gelten fast immer als verdeckte Gewinnausschüttung (Urteil des BFH vom 14. Juli 2004, Az. I R 111/03). Zulässig sind sie nur dann, wenn angestellte Geschäftsführer im selben Unternehmen die gleichen Leistungen erhalten – ein Branchenvergleich reicht hier nicht.
  • Pensionszusagen: Eine Pensionszusage muss im Voraus und ernsthaft erteilt werden sowie zahlreiche weitere Kriterien erfüllen. Zudem muss eine Wartezeit eingehalten werden (z. B. fünf Jahre bei einem neu gegründeten Unternehmen, vgl. Urteil des BFH vom 24. April 2002, Az. I R 18/01).
  • Gehaltserhöhungen: Eine Gehaltserhöhung kann als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen werden, wenn sie dem Fremdvergleich nicht standhält. So hat der BFH mit Urteil vom 6. April 2005 (Az. I R 27/04) beispielsweise entschieden, dass eine Verdopplung des Gehalts binnen weniger Monate nicht angemessen ist.
  • Firmenwagen: Wurde die private Nutzung eines Firmenwagens nicht vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor (Urteil des BFH vom 23. Februar 2005, Az. I R 70/04).
  • Darlehen: Erhält der Geschäftsführer ein Darlehen zinsfrei oder mit einem im Branchenvergleich zu niedrigem Zinssatz, handelt es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung. Dasselbe gilt, wenn der Gesellschafter der Gesellschaft ein Darlehen zu überhöhten Zinsen zur Verfügung stellt.

Darf ein Geschäftsführer auf sein Gehalt verzichten?

In wirtschaftlich schwierigen Phasen hat der Geschäftsführer grundsätzlich das Recht, auf seine Vergütungen zu verzichten. Er muss allerdings immer noch so viel verdienen, dass die Bezüge den erbrachten Leistungen angemessen sind. Ein vollständiger Verzicht auf die Vergütung ist allerdings nicht möglich.

Was passiert, wenn beim Geschäftsführergehalt eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt?

Kommt der Betriebsprüfer zu dem Ergebnis, dass beim Gehalt des Geschäftsführers eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, so hat dies zwei Folgen:

  • Die Einkommensteuer beim Gesellschafter (die im Regelfall bereits mit dem Steuerbescheid bestandskräftig geworden ist) wird reduziert.
  • Das zu versteuernde Einkommen der Gesellschaft erhöht sich. Demnach muss Körperschafts- und Gewerbesteuer nachentrichtet werden.

In § 32a KStG wurde deshalb festgehalten, dass der Steuerbescheid des betroffenen Gesellschafters ebenfalls aufgehoben oder korrigiert werden kann, wenn dies bei der Gesellschaft wegen einer verdeckten Gewinnausschüttung erforderlich ist.

Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann einen Anfangsverdacht für eine Steuerhinterziehung und somit steuerstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Hierbei wird im Einzelfall geprüft, ob eine versuchte oder vollendete Steuerhinterziehung begangen wurde.

Quellen

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/92963/

https://www.presseportal.de/pm/29566/4128002

https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/g/geschaeftsfuehrergehalt/

https://sevdesk.de/blog/geschaeftsfuehrer-gehalt/

https://www.stuttgart.ihk24.de/fuer-unternehmen/recht-und-steuern/steuerrecht/einkommen-und-koerperschaftssteuer/wieviel-darf-ein-gesellschafter-geschaeftsfuehrer-verdienen-676414

https://www.firma.de/firmengruendung/geschaeftsfuehrergehalt-in-der-gmbh-so-viel-darf-ein-gmbh-geschaeftsfuehrer-verdienen/

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