Instandhaltungsrücklage

Für die Instandhaltungsrücklage ist jede Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet laufende Beträge zu entrichten. Durch einen Mehrheitsbeschluss entscheidet die Eigentümergemeinschaft über die Höhe der jeweiligen Zahlungen. Die Instandhaltungsrücklage muss bei einem Verkauf des Eigentums in der Regel auf den Erwerber übertragen werden. Die Rücklagen für die Instandhaltung können gemäß Eigentümergesetz erst mit der tatsächlichen Nutzung steuerlich, als Werbungskosten, angesetzt werden. Eventuelle Zinsen die die Wohnungseigentümergemeinschaft für die Instandhaltungsrücklage erhält müssen als Kapitalvermögen angesetzt werden.

Kontakt

Ratzke Hill PartGmbB
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Kolpingring 18
82041 Oberhaching

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 08:00 - 17.00 Uhr
Termine jederzeit auch außerhalb unserer Öffnungszeiten.

Telefon: 089/62816960

E-Mail

Kontaktieren Sie uns!