Lohnsteuerbescheinigung

Mit Ablauf eines Kalenderjahres erhält jeder Arbeitnehmer eine Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die Lohnsteuerbescheinigung nur vorzeitig aushändigen, wenn das Arbeitsverhältnis bereits vor Ablauf des Kalenderjahres beendet wird. Die Lohnsteuerbescheinigung muss vorgeschriebene Informationen enthalten, die jeder Arbeitgeber angeben muss:

  • Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Höhe und Art des gezahlten Lohnes
  • Informationen über einbehaltene Lohnsteuer
  • Angaben zu Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
  • Kurzarbeitergelder
  • Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld
  • Schlechtwetter- und Winterausfallgelder
  • Höhe der ggf. gezahlten Entschädigungen für Verdienstausfälle und steuerfreie Aufstockungsbeiträge
  • Zuschläge für Fahrtkosten

Der Arbeitgeber muss für Arbeitnehmer, die keine Lohnsteuerkarte vorgelegt haben, im Ausland wohnen oder nur beschränkt steuerpflichtig sind eine besondere Lohnsteuerbescheinigung ausstellen.

Kontakt

Ratzke Hill PartGmbB
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Kolpingring 18
82041 Oberhaching

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Montag - Donnerstag 08:00 - 17.00 Uhr
Freitag 8:00 - 14.30 Uhr Termine jederzeit auch außerhalb unserer Öffnungszeiten.

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