Pendlerpauschale

Definition: Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale, im Gesetz Entfernungspauschale genannt, zählt laut Einkommensteuerrecht zu den Werbungskosten bei Einkünften aus unselbstständiger Tätigkeit. Sie ist in § 9 Absatz 1 bis 4 EStG gesetzlich normiert. Es handelt sich um eine Pauschale, die unabhängig von der Höhe der tatsächlichen Fahrtkosten gilt.

Inhaltsverzeichnis

  • Pendlerpauschale und Steuer
  • Wie hoch ist die Pendlerpauschale?
  • Wie wird die Pendlerpauschale angerechnet?
  • Ab wann bekommt man die Pendlerpauschale?
  • Für welche Verkehrsmittel gilt die Pendlerpauschale?
  • Pendlerpauschale bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • Pendlerpauschale bei Fahrgemeinschaften
  • Steuer und Pendlerpauschale: Wann gilt der Höchstbetrag?

Pendlerpauschale und Steuer

Arbeitnehmer und Selbstständige sparen Steuern durch die Pendlerpauschale, weil die Pauschale das zu versteuernde Einkommen mindert. Sie können die Pendlerpauschale für die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit steuerlich absetzen. Um für die Berechnung der Steuer die Pendlerpauschale zu berücksichtigen, tragen Arbeitnehmer in der Anlage N zur Steuererklärung die tatsächliche Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie die Anzahl der Arbeitstage ein.

Wie hoch ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale beträgt 0,30 Euro pro Kilometer bis zum 20. Kilometer, ab dem 21. Kilometer liegt sie bei 0,38 Euro (2023 bis voraussichtlich 2026).

Formel für die Berechnung der Pendlerpauschale:

  • Bis zum 20 Kilometer: Anzahl der Arbeitstage x 0,30 Euro x Entfernungskilometer
  • Ab dem 21. Kilometer: Anzahl der Arbeitstage x 0,38 Euro x Entfernungskilometer

Wie wird die Pendlerpauschale angerechnet?

Für die Pendlerpauschale ist die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (früher Arbeitsstätte) anzurechnen. Bei der Berechnung sind lediglich die tatsächlichen Arbeitstage zu berücksichtigen. Demnach bleiben arbeitsfreie Wochenenden und Feiertage ebenso unberücksichtigt wie Urlaubs- und Krankheitstage. Dasselbe gilt für Arbeitstage im Homeoffice.

Beispiel

Franz pendelt in Bayern zur Arbeit und legt auf dem Weg zwischen seinem Haus und der Tätigkeitsstätte 25 Kilometer zurück. Nach Berücksichtigung von Wochenenden und Feiertagen bleiben 250 Arbeitstage übrig. Darüber hinaus zieht er 30 Urlaubstage und 5 Krankheitstage ab. Damit ist er im Jahr tatsächlich 215 Tage zur Arbeit gefahren. Franz kann für die Steuer Pendlerpauschale für insgesamt 215 Tage zu je 25 Kilometern geltend machen.

Rechnung:

20 Kilometer x 215 Arbeitstage x 0,30 Euro (= 1.290 Euro)

5 Kilometer x 215 Arbeitstage x 0,38 Euro (= 408,50 Euro)

Pendlerpauschale = 1.698,50 Euro

Für die Berechnung ist grundsätzlich immer die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entscheidend. Das ist auch dann der Fall, wenn diese Strecke teilweise der Mautpflicht unterliegt. Die Mautkosten sind nicht steuerlich absetzbar. Im Ausnahmefall ist eine andere als die kürzeste Verbindung zulässig: Dies gilt dann, wenn eine andere Strecke verkehrsgünstiger ist (schnellere und pünktlichere Ankunft) und der Arbeitnehmer diese regelmäßig für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort nutzt.

Ab wann bekommt man die Pendlerpauschale?

Arbeitnehmer können die Pendlerpauschale bereits ab dem ersten gefahrenen Kilometer steuerlich absetzen. Sie dürfen die Pauschale für jeden Arbeitstag, an dem sie die erste Tätigkeitsstätte aufsuchen, einmal in ihrer Steuererklärung geltend machen. Es ist nicht möglich, die Pendlerpauschale mehrmals zu berücksichtigen, wenn der Betroffene die Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mehrere Male pro Arbeitstag absolviert. Dies gilt auch dann, wenn er die Arbeitszeit länger unterbricht oder einen zusätzlichen Einsatz hat.

Demnach können auch Arbeitnehmer, die aufgrund eines Bereitschaftsdienstes täglich mehrmals zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte pendeln, die Pendlerpauschale pro Tag nur einmal ansetzen. Die volle Pendlerpauschale gibt es für jeden Arbeitstag, an dem der Steuerpflichtige tatsächlich zur Arbeitsstätte und auch die Strecke wieder zurück zur Wohnung gefahren ist. Arbeitnehmer, die an einem Arbeitstag lediglich zum Arbeitsplatz hingefahren und erst an einem anderen Tag wieder zurückgefahren sind, legen jeweils nur eine Strecke des Arbeitsweges zurück. Sie dürfen demnach für den jeweiligen Tag nur die Hälfte der Pauschale geltend machen (Urteil des BFH vom 12. Februar 2020, Az. VI R 42/17).

Für welche Verkehrsmittel gilt die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale ist unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel anwendbar. Das bedeutet, dass sowohl Auto- und Motorradfahrer als auch Personen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus oder Bahn zur Arbeit fahren, die Pauschale nutzen können. Auch Personen, die mit dem Fahrrad und E-Bike pendeln, haben einen Anspruch darauf. Wenn Steuerpflichtige auf dem Arbeitsweg verschiedene Verkehrsmittel nutzen, müssen sie diese einzeln in der Steuererklärung anführen.

Pendlerpauschale bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Die Entfernungspauschale gilt auch bei Nutzung von Bahn und Bus. Der Anspruch besteht unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen. Bahn- und Buspendler können für die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsort den Pauschalbetrag berechnen und statt der tatsächlichen Ticketpreise als Pendlerpauschale von der Steuer absetzen. Auch hier ist die kürzeste Straßenentfernung heranzuziehen.

Wenn die Kosten für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel pro Jahr den als Pendlerpauschale anzusetzenden Betrag übersteigen, können diese höheren Kosten geltend gemacht werden. Mit anderen Worten: Wenn die Ausgaben für die Monatskarte von Bus und/oder Bahn die berechnete Pendlerpauschale übersteigen, kann der Pendler die Ticketpreise als Werbungskosten absetzen.

Beispiel:

Anne pendelt an 200 Arbeitstagen mit Bahn und Bus zu ihrem Arbeitsort. Die kürzeste Straßenverbindung beträgt 10 Kilometer. Die Monatskarten für Bahn und Bus kosten insgesamt 100 Euro.

Die Pendlerpauschale berechnet sich wie folgt:

200 Tage x 10 Kilometer x 0,30 Euro = 600 Euro

Die tatsächlichen Fahrtkosten pro Jahr liegen bei 1.200 Euro (12 Monatskarten zu jeweils 100 Euro) und sind damit höher als die Entfernungspauschale. Anne kann daher 1.200 Euro steuerlich absetzen.

Bei Flugreisen ist die Pendlerpauschale nicht anwendbar. Hier sind die tatsächlichen Kosten für die Flugtickets als Werbungskosten absetzbar. Flugreisende können die Pendlerpauschale allerdings für Fahrten zwischen Wohnung und Flughafen beanspruchen.

Pendlerpauschale bei Fahrgemeinschaften

Die Pendlerpauschale ist auf Fahrgemeinschaften anwendbar. Jedes Mitglied der Fahrgemeinschaft kann die Pendlerpauschale entsprechend der relevanten Entfernung steuerlich absetzen. Für Mitfahrer gilt die Höchstgrenze von 4.500 Euro. Der Fahrer, der die Gemeinschaft mit dem Auto lenkt, kann im Rahmen der Pendlerpauschale höhere Kosten gelten machen, wenn sie diesen Höchstbetrag übersteigen. Bei wechselseitigen Fahrgemeinschaften mit Langstreckenentfernung ist daher immer zu vermerken, wer das Auto gelenkt hat. Umwege, die notwendig sind, um Mitfahrende abzuholen, bleiben unberücksichtigt.

Steuer und Pendlerpauschale: Wann gilt der Höchstbetrag?

Für die Pendlerpauschale gibt es eine Höchstgrenze von 4.500 Euro pro Jahr, die in diesen Fällen zu berücksichtigen ist:

  • Fahrten mit Motorrad, Motorroller oder Fahrrad
  • Fußweg
  • Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft, sofern sie nicht ihren eigenen PKW oder einen anderen Wagen nutzen, der ihnen zur Nutzung überlassen wurde
  • Fahrten mit einem öffentlichen Verkehrsmittel, wenn der Arbeitnehmer keine höheren Kosten glaubhaft macht oder nachweist

Der Höchstbetrag von 4.500 Euro gilt nicht

  • für Arbeitnehmer, die mit dem eigenen PKW oder einem überlassenen Firmenwagen zur Arbeit pendeln.
  • für Familienheimfahrten bei der doppelten Haushaltsführung.
  • wenn die tatsächlich anfallenden Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel höher sind. In diesem Fall können die Nutzer anstelle der Entfernungspauschale die realen Kosten als Werbungskosten steuerlich absetzen. Die höheren Kosten sind anhand von Belegen wie Fahrscheinen nachzuweisen.

Liegt die berechnete Pendlerpauschale bei unter 4.500 Euro, verlangt das Finanzamt keine Nachweise. Belege sind regelmäßig dann zu erbringen, wenn bei einer Fünftagewoche mehr als 230 Fahrten beziehungsweise bei einer Sechstagewoche mehr als 280 Fahrten im Rahmen der Pendlerpauschale für die Steuer geltend gemacht werden. In diesen Fällen werden Nachweise in Form eines Fahrtenbuchs oder einer Arbeitgeberbescheinigung benötigt.

Quellen

https://www.juraforum.de/lexikon/entfernungspauschale

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2021-11-18-entfernungspauschalen.pdf

https://www.lohn-info.de/fahrkostenersatz_entfernungspauschale.html

https://www.finanztip.de/entfernungspauschale/

https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Steuern/Aufwendungen-fuer-Wege-zwischen-Wohnung-und-Arbeitsstaette-Pendlerpauschale.html

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/autokosten/entfernungspauschale/

https://www.steuern.de/pendlerpauschale-rechner

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/autokosten/entfernungspauschale/

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