Riester-Rente

Neben der gesetzlichen und betrieblichen Altersrente wurde im Zuge der Rentenreform mit der kapitaldeckenden privaten Altersvorsorge noch eine dritte Form der Altersversorgung eingeführt. Im Einzelnen besteht diese aus einer privaten Sparleistung sowie einer zusätzlichen staatlichen Förderung. Diese Form der Altersvorsorge wird umgangssprachlich auch als Riester-Rente bezeichnet. Jedoch sind dabei nur Produkte, die eine staatliche Zertifizierung besitzen und auf den Namen des Zulageberechtigten abgeschlossen wurden. Unter anderem sind hier Fonds- sowie Banksparpläne und Rentenversicherungen möglich. Aus dem Familienstand sowie der Anzahl der Kinder errechnet sich dann die Höhe der staatlichen Förderung. Auch Zahlungen, die an eine Pensionskasse bzw. an einen Pensionsfonds oder auch eine Direktversicherung geleistet wurden sind Förderberechtigt. Arbeitnehmer haben somit auch die Möglichkeit, über eine betriebliche Altersversorgung eine staatliche Förderung zu erhalten. Wobei die Inanspruchnahme der staatlichen Zulagen nicht immer die vorteilhafteste Lösung ist. Es besteht alternativ die Möglichkeit einen Sonderausgabenabzug vorzunehmen, welcher jedoch betreffend der Beitragshöhe begrenzt ist.

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