Darf ein Fahrtenbuch handschriftlich geführt werden?

Ja, ein Fahrtenbuch darf handschriftlich geführt werden, jedoch muss die Lesbarkeit für Dritte gewährt sein.

Ja, ein Fahrtenbuch darf handschriftlich geführt werden, jedoch muss die Lesbarkeit für Dritte gewährt sein.

Es ist nicht ausreichend, wenn nur der Steuerpflichtige selbst die Aufzeichnungen lesen kann (BFH, Beschluss vom 14.03.2012 - VIII B 120/11).

Wenn Sie Fragen hierzu haben, sind wir jederzeit gerne für Sie da!

Ratzke Hill Partnerschaftsgesellschaft
Telefon: 089/62816960
E-Mail: info@steuerberater-muenchen.de

 


Kontakt

Ratzke Hill PartGmbB
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Kolpingring 18
82041 Oberhaching

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag 08:00 - 17.00 Uhr
Freitag 8:00 - 14.30 Uhr Termine jederzeit auch außerhalb unserer Öffnungszeiten.

Telefon: 089/62816960

E-Mail

Kontaktieren Sie uns!