Ja, ein Fahrtenbuch darf handschriftlich geführt werden, jedoch muss die Lesbarkeit für Dritte gewährt sein.
Ja, ein Fahrtenbuch darf handschriftlich geführt werden, jedoch muss die Lesbarkeit für Dritte gewährt sein.
Es ist nicht ausreichend, wenn nur der Steuerpflichtige selbst die Aufzeichnungen lesen kann (BFH, Beschluss vom 14.03.2012 - VIII B 120/11).
Wenn Sie Fragen hierzu haben, sind wir jederzeit gerne für Sie da!
Ratzke Hill Partnerschaftsgesellschaft
Telefon: 089/62816960
E-Mail: info@steuerberater-muenchen.de