Die richtige Verteidigungsstrategie beim Verdacht auf Steuerhinterziehung

Das Finanzamt kann vermeintliche Steuerhinterzieher auf unterschiedliche Weise über die Anschuldigungen informieren. Neben einer Aufforderung zur Stellungnahme kommen eine Befragung und eine Durchsuchung in Betracht. Steht der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum, geht es für die Betroffenen darum, die Sachlage zu klären und eine passende Verteidigungsstrategie zu wählen. Welche Option die richtige Lösung ist, hängt vom jeweiligen Ermittlungsstand ab.

Das Finanzamt kann vermeintliche Steuerhinterzieher auf unterschiedliche Weise über die Anschuldigungen informieren. Neben einer Aufforderung zur Stellungnahme kommen eine Befragung und eine Durchsuchung in Betracht. Steht der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum, geht es für die Betroffenen darum, die Sachlage zu klären und eine passende Verteidigungsstrategie zu wählen. Welche Option die richtige Lösung ist, hängt vom jeweiligen Ermittlungsstand ab.

Zu den Vorwürfen schweigen

Die erste Verteidigungsstrategie besteht darin, zum Vorwurf der Steuerhinterziehung zu schweigen. Idealerweise geben Betroffene vor der erfolgten Akteneinsicht keine Stellungnahme zu den Anschuldigungen ab. Die Inanspruchnahme des Schweigerechts schützt davor, sich mit unbedachten Äußerungen gegenüber den Steuerfahndern oder dem Finanzamt zu belasten. Das „Recht zu schweigen“ steht jedem Beschuldigtem im Steuerstrafverfahren zu.

Einen Rechtsanwalt verständigen

Sobald Betroffene vom Verdacht der Steuerhinterziehung erfahren, sollten sie einen Rechtsanwalt konsultieren, der die Vorwürfe klärt und eine passende Verteidigungsstrategie festlegt. Stellungnahmen und die Weitergabe von Unterlagen sind ohne vorherige Rücksprache mit dem Anwalt zu vermeiden.

Akteneinsicht nehmen und sich über den Ermittlungsstand informieren

Bevor der Betroffene eine Verteidigungsstrategie wählt, sollte er über den Rechtsanwalt eine Akteneinsicht vornehmen lassen. Personen, die im Steuerstrafverfahren als Beschuldigte geführt werden, können die Ermittlungsakte selbst nicht uneingeschränkt einsehen. Dies funktioniert nur über einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Erst mit der Akteneinsicht lässt sich klären,

  • welche Vorwürfe gegen den Betroffenen vorgebracht werden
  • welche Informationen die Finanzbehörde hat und
  • ob diese Erkenntnisse richtig oder falsch sind

Auf Basis dieser Fakten sollte der Beschuldigte gemeinsam mit seinem Rechtsbeistand entscheiden, wie die richtige Verteidigungsstrategie aussieht. Es gibt die Option, weiterhin zu schweigen oder aktive Handlungen zu ergreifen.

Geständnis, Teilgeständnis und Einstellung des Strafverfahrens anstreben

Liegen laut Akteneinsicht Informationen vor, die den Vorwurf der Steuerhinterziehung bekräftigen, kann der Betroffene ein vollständiges oder teilweises Geständnis ablegen. Eine mögliche Strategie besteht darin, mit der Finanzbehörde Verhandlungen zu führen und eine Einstellung des Strafverfahrens zu erreichen.

Den Vorwurf der Steuerhinterziehung entkräften

Gibt es Beweise wie Geschäftsunterlagen oder andere Dokumente, die den Vorwurf der Steuerhinterziehung widerlegen können, besteht die Verteidigungsstrategie darin, den Betroffenen zu entlasten. In diesem Fall geht es darum, alle Tatsachen und Beweismittel anzuführen, die den Tatvorwurf entkräften. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Betroffene gar keine Steuern hinterzogen hat. Der Anwalt kann auch rechtliche Argumente vorbringen und beispielsweise nachweisen, dass kein vorsätzliches Handeln vorliegt.

Teilweise gestehen und teilweise Vorwürfe widerlegen

In manchen Fällen ist eine Mischung aus „Gestehen und Vorwürfe widerlegen“ die richtige Lösung. Die Strategie kann so aussehen, dass der Betroffene einen Teil der Anschuldigungen zugibt und einen anderen Teil durch Beweise und Gegenargumente zu widerlegen versucht.

Strafbefreiende Selbstanzeige

Hat die Finanzbehörde die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt und keine Verfolgungsschritte eingeleitet, kann der Betroffene eine strafbefreiende Selbstanzeige machen, um einer Bestrafung zu entgehen.


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